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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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wurde zuerst von allen beteiligten Klöstern und Stiften paritätisch mit einer oder zwei Personenbeschickt. Später konnte das <strong>Domkapitel</strong> sein Gewicht bedeutend vergrößern. 1382wurde der Rat auf fünf Personen beschränkt, von denen zwei aus dem <strong>Domkapitel</strong>, drei ausden übrigen Klöstern und Stiften stammen sollten454. 1433 wurde er auf neun Räte aufgestockt,von denen vier Domherren und fünf Vertreter des Sekundarklerus' waren455. Damitbesaß der Sekundarklerus dem <strong>Domkapitel</strong> gegenüber zwar <strong>im</strong>mer noch eine Mehrheit, daaber bei Abst<strong>im</strong>mungen erst siebenst<strong>im</strong>men die Mehrheit ausmachen sollten und man wohlvon einer einmütigen St<strong>im</strong>mabgabe der vier Domherren ausgehen kann, war es letztlich das<strong>Domkapitel</strong>, welches den Kurs des Bündnisses best<strong>im</strong>mte. Bei aller Gemeinsamkeit, undso sehr man nach außen hin als geschlossenes Korps auftrat- hierauf beruhte der Erfolg deruniones cleri -,,,fraglos bildete der Sekundarklerus einen eigenen Verband neben dem Prirnarklerusdeswobei letzteres seiner wesentlich größeren Macht wegendeutlich den Ton angab und gegebenenfalls nahezu souverän entschied457.Nicht <strong>im</strong>mer freilich handelten <strong>Domkapitel</strong> und Klerus in derartiger Geschlossenheit. Alsdas <strong>Domkapitel</strong> beispielsweise 1328 Balduin von Luxemburg zum Administrator postulierte,schloß sich nur ein Teil der <strong>Mainzer</strong> Klöster und Stifte dieser Entscheidung an, währendder andere mit der Stadt Mainz auf die Seite des Papstprovisen trat458. 1422 und 1435leistete der Sekundarklerus heftigen Widerstand gegen mit Erlaubnis des <strong>Domkapitel</strong>serhobene Subsidienforderungen des Erzbischofs. Am 29. Dez. 1435, also gar nicht so langenach dem zusammen mit dem <strong>Domkapitel</strong> erfolgreich beendeten Kampf gegen die StadtMainz, entschloß sich der Klerus sogar zur Appellation an das Baseler Konzil459. Insgesamtgesehen waren derartige Konflikte <strong>im</strong> 14. und 15. Jahrhundert nicht allzu häufig, zumal derKlerus in der Regel nachgeben mußte. Gegen dauerhafte Streitigkeiten stand auch, daß derSekundarklerus in den <strong>im</strong>merlatentvorhandenenSpannungenmit der Stadt Mainz doch aufdie Hilfe des <strong>Domkapitel</strong>s angewiesen war.Über die Möglichkeit, einem Kandidaten für das Erzstift vor seiner Wahl Bedingungen stel-454 Würdtwein, SD XII, Nr. 104 = Dertsch, Nr. 2168.455 SA Wü MUDK 18/C 37 = Mzer neureg Urk 1433 April 18 = SAMainzU 1433 April 18 = Würdtwein,SD XII, Nr. 107. <strong>Das</strong> Kloster St. Alban war 1419 in ein Ritterstiftumgewandeltworden.45b Demandt, Stadtherrschaft, S. 112.457 Demandt, Stadtherrschaft, S. 113, führt zum Beweis ein Ereignis aus dem Jahr 1382 an. <strong>Das</strong> StiftSt. Viktor hatte eine Klerikerunion mitgegründet, diese aber später aus unbekannten Gründenverlassen.Als das Stift spacer wieder um Aufnahme bat, die anderen Stifte aber ablehnten, schloi3 das<strong>Domkapitel</strong> ein Bündnis mit dem Stift und nahm es so wieder auf Umwegen in die Solidargemeinschaftdes Klerus' auf.458 Neben den Domherren und -vikaren standen der Abt von St. Jakob, die Dekane von St. Peter,St. Stephan, St. Viktor und St. Moritz, Scliolaster und Kustos von St. Viktor, der Kantor vonLiebfrauen, acht Kanoniker von St. Viktor, je drei von St. Peter und St. Stephan, vier Vikare vonSC. Viktor, zwei von St. Stephan und einer von St. Johann, sowie die Pfarrer von St. Christoph,St. Emmeran, St. Nikolaus auf der Steige und St. Paul auf der Seite Balduins. Riezler, Akten, Nr.1839.459 ZU 1422: SA Darmstadt C 1, Nr. 91, fol. 247r-250v, 296r-298v, 301~303~. Kurz darauf, am1. Febr. 1423, beschwerten die Stifte sich be<strong>im</strong> <strong>Domkapitel</strong> darüber, daß man ihnen auch noch die8000fl, die der Erzbischof der Stadt Mainzleihen wollte, allein aufbürdete. SADarmstadt C 1, Nr.91, fol. 247r-250v. Vgl. hierzu knapp Mathies, Kurfurstenbund, S. 89, 105f. Zu 1435: SA WiiMUWS 80/6 1/2 =; MIB 22, fol. 195v-197r.

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