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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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Stiftspropsteien und -kanonikate eine dichte Vernetzung des <strong>Domkapitel</strong>s mit den Kollegiatstiftender <strong>Mainzer</strong> Diözese beobachten.Die Kontakte beschränkten sich jedoch keineswegs auf die ~ersonellen Überschneidungen.DieGemeinsamkeiten, insbesondere <strong>im</strong> standespolitischen Bereich, werdenschon dadurch augenfällig, daß Angelegenheiten, die den gesamten Klerus betrafen,zumeist nicht vom <strong>Domkapitel</strong> allein beraten wurden, sondern in der convocatio cleri, derum die Vertreter des <strong>Mainzer</strong> Sekundarklerus' erweiterten Kapitelsversammlung439. Teilweisewurden diese convocationes auf Bitten des Sekundarklerus' einberufen, normalerweisewar es aber das <strong>Domkapitel</strong>, das, bevor es eine den Gesamtklerus betreffende Entscheidungtraf,. etwa ein Subsidium genehmigte, die Stellungnahme der übrigen Stifte einholte,auf deren Belange es nach Möglichkeit Rücksicht nahm. Wie in einer solchen Versammlungberaten und abgest<strong>im</strong>mt wurde, inwiefern etwa für best<strong>im</strong>mte Beschlüsse dieZust<strong>im</strong>mung des Sekundarklerus' notwendig war, ist leider nicht genau erkennbar. Für den17. Febr. 1467 wird beispielsweise von heftigen Diskussionen während einer convocatiocleri berichtet440. Insgesamt hat es aber doch eher den Anschein, als sei der Konsens desSekundarklerus' für wünschenswert, nicht aber als unbedingt notwendig angesehen worden.<strong>Das</strong> Ergebnis einer solchen convocatio cleri dürfen wir wohl z. B. in der Aufhebungder Suspensionen und Exkommunikationenvon Klerikern, die ohne Dispens inkompatiblePfründen besaßen, zu jung für ihrePfründen waren oder nicht über die nötigen Weihenverfügten,durch Erzbischof Peter am 1. Juli1314 sehen, die auf Bitten des <strong>Domkapitel</strong>s undder anderen <strong>Mainzer</strong> Stifte erfolgte441.Bei echten Bedrohungen, sei es, daß die Stadt Mainz sich Übergriffe auf die geistlichen Standesprivilegienerlaubte oder Papst oder Kaiser Sonderabgaben forderten, wurden die convocationeszu formellen Bündnissen intensiviert. <strong>Domkapitel</strong> und Sekundarklerus schlossensich dann zu einer uni0 cleri zusammend4*. Die Anfange dieser Unionen reichen bis indas 12. Jahrhundert zurück, als es die Testierfreiheit der Geistlichen gegen die Stadt Mainzzu verteidigen galt. Diese Bündnisse richteten sich aber nicht <strong>im</strong>mer zwangsläufig gegenden Erzbischof. Beispielsweise vereinbarten 1233 das <strong>Domkapitel</strong>, die Klöster St. Albanund St. Jakob und die Stifte St. Peter, St. Stephan, St. Viktor, Maria<strong>im</strong> Felde, Liebfrauen,St. Moritz, St. Johann und St. Gangolf mit Zust<strong>im</strong>mung Erzbischof Werners, dem man erstkurz zuvor anläßlich des Antritts seines Pontifikats eine Sondersteuer bewilligt hatte, zumfinanziellen Ausgleich die nächste in jeder dieser Kirchen freiwerdende Pfründe an denMeistbietenden auf Lebenszeit zu verpachten443. Gleichzeitig, und das war der eigentlicheHauptpunkt, kamen die Stifte und Klöster überein, während der Laufzeit der besagtenSteuer keine weitere zu genehmigen. Die ausdrückliche Zust<strong>im</strong>mung des Erzbischofs stelltwohl einen Reflex auf das 1233 durch das <strong>Mainzer</strong> Provinzialkonzil ergangene Verbot solcherKlerikerunionen dar. Aber obwohl dieses Verbot in Geltung blieb und 1310 durch ein439 Vgl. Bauermeister, Stellung, S. 187, 191. Da die Beratungen in den Dornkapicelsprotokollen festgehaltenwurden, siehe die Belege für die Jahre1450-1484 DProt, Register, S. 613.440 DProt, Nr. 266. Es ging dabei um Widerstande der Rheingauer Landschaft gegen ihre Unterstellungunter das Geistliche Gericht.44' REM I, Nr. 1658.~inenüberblicküber dieUnionen gegen die Stadt Mainz gibt Demandt, Stadtherrschaft, S. 50-68,106-144. Siehe auch oben Kapitel D. 11.2.6. zu den Auseinandersetzungen mit der Stadt Mainz.443 Baur 11, Nr. 172 =BWXXXVI, Nr. 12.

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