13.07.2015 Aufrufe

Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Reservierung einträglicher Sinekuren für die Domherren noch weitere gute Gninde gab,~influß auf die Kollegiatstifte der <strong>Mainzer</strong> Diözese zu nehmen. Aber längst nicht alle Stiftskapitelließen sich eine derartige Fremdbest<strong>im</strong>mung durch Erzbischof und <strong>Domkapitel</strong>gefallen. 1418 kam es zum Streit über das Aschaffenburger Propsteiwahlrecht. <strong>Das</strong> Stifthatte gegen die seit 1262 geltende Verpflichtung, nur einen<strong>Mainzer</strong> Domherren zum Propstzu wählen430, nach dem Tod Johann Hofwarts verstoßen und die Propstei dem AschaffenburgerStiftsherrn Johann Bonning übertragen. Unter dem Druck des erst kurz zuvor aufdem Konstanzer Konzil ergangenen Spruchs, da13 die Propstwahl ein freies Recht der Stiftesei, verzichtete Erzbischof Johann II., angeblich freiwillig darauf, auf der 1262 vereinbartenEinschränkung dieses Rechts zu bestehen431. Am 10. Dez. 1418 wurde diese Erklärungdurch den Papst, am 31. Aug. 1437 durch das Baseler Konzil bestätigt432. Trotzdem fiel dieWahl bereits 1426 erneut auf einen Domherren, und auch die folgenden Pröpste gehörtendem <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> an. Der Druck durch Erzbischof und Kapitel war wohl zu groß.Erfolgreicher war schon zu Beginn des 14. Jahrhunderts das <strong>Mainzer</strong> Liebfrauenstift. Am5. Nov. 1300 appellierte das Stift an der Kurie gegen die Mißachtung seines Wahlrechtsdurch Erzbischof Gerhard II., der dem Stift am 1. Nov. 1300 unter Androhung derExkommunikation den Domherrn Heinrich von Rodenstein zum Propst gesetzt hatte433.Heinrich wurde viermal an die Kurie geladen, erschien aber nicht, worauf am 9. April 1302ein Kontumazverfahren gegen ihn eröffnet und die Übertragung der Propstei für ungültigerklärt Der Streit dauerte aber noch 1307 an. Am21. Mai 1307 beauftragte ErzbischofPeter den Domscholaster Emicho von Schöneck mit der Beilegung des ~onflikts~~'.Als Heinrich daraufhin am 10. Juli 1307 verzichtete436, wählte das Stift~ka~itel, quasi alsEntschädigung, seinen Neffen Rudolf von Rodenstein zum Propst, der zwar Domherr inWürzburg, nicht aber in Mainz Während unseres Untersuchungszeitraums wirdmit Reinhard von Sponhe<strong>im</strong>nur noch ein <strong>Mainzer</strong> Domherr als Propst des Liebfrauenstifts,an dem irn übrigen recht viele Domherren als Kanoniker bepfründet waren, genannt438.Auch die Stifte St. Gangolf, St. Peter und St. Stephan konnten die Herabminderung zumNebenstift des <strong>Domkapitel</strong>s weitgehend verhindern, ihre Propsteien waren höchstens sporadisch<strong>im</strong> Besitz von Domherren. Insgesamt läßt sich jedoch auf der personalen Ebene der430 SA WÜMBvI 19, fol. 105r-Y= Gudenus, CD 11, S. 315 = BWXXXVI, Nr. 78.43' Über den Verzicht wurde am gleichen Tag ein Notariatsinstrument angefertigt. SSA AschaffenburgU2796a. Vgl. hierzu Merzbacher, Betrachtungen, S. 307.'" SSA A~chaffenbur~ U 2793,2799.'" REM I, Nr. 657f. Unterstützend fügte das Stift an, dd Heinrich als Domherr, Erzpriester undPropst von St. Gangolf ohne Dispens gar nicht zur Übernahme der Propstei berechtigt wäre. Vgl.hierzu Dörr, Mariengredenstift, S. 17f.434 Würdtwein, SD I, Nr. 5 =REM I, Nr. 721 =Dertsch, Nr. 368.435 Würdtwein, SD I, Nr. 7= REM I, Nr. 1115.436 Würdtwein, SD I, Nr. 6 = REM I, Nr. 1128 = Dertsch, Nr. 428. Am folgenden Tag beauftragteHeinrich von Rodenstein seinen Prokurator an der Kurie mit dem Abbruch des Prozesses.Dertsch, Nr. 429.437 REM I, Nr. 1138. Erzbischof Peter bestätigte die Wahl am 12. Aug. 1307. Würdtwein, SD I, Nr. 9=REM I, Nr. 1139. Noch nachträglich entschied der Papst am 13. Jan. 1308 denProzeß zugunstendes Stifts und belegte den Rodensteiner mit 50fl Strafe. REM I, Nr. 1150 = Dertsch, Nr. 437.438 1338/39 erschien er kurz in päpstlichen Quellen als Stiftspropst. VRIII, Nr. 184f. Dörr, Mariengredenstift,S. 44, nennt ihn in ihrer Propstliste nicht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!