13.07.2015 Aufrufe

Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Liebfrauen in Erfurt4I3 und St. Peter und Alexander in Aschaffenburg4" dem Erzbischofdas Recht auf Kollation ihrer Propsteien zu. In der Wahlkapitulation Balduins von Luxemburgvon 1328 versprach dieser, die Propsteien Bingen, St. Bartholomäus/Frankfurt, L<strong>im</strong>burgund (Ober-)Mockstadt nur mit <strong>Mainzer</strong> Domherren zu besetzen4I5, ein Artikel, derbis 1397 in alle Wahlkapitulationen Aufnahme fand. Allerdings war 1337,1371,1393,1396und 1397 nur allgemein von den Propsteien die Rede, deren Kollatur dem Erzbischofzustünde. Daß diese Forderung nicht wegfiel, sondern vielmehr Gewohnheitsrecht gewordenwar, zeigt ein Auszug aus dem <strong>Mainzer</strong> Statutenbuch aus den <strong>späten</strong> 1470er Jahren4I6.Zwar wurde hier das Frankfurter Stift nicht mehr genannt, dafür kamen aber die Stifte inAschaffenburg und Hofgeismar417 und das Erfurter Liebfrauenstift hinzu. Daneben findenwir noch in einer ganzen Reihe weiterer Stifte der <strong>Mainzer</strong> Diözese die Propstei häufig odersogar dauernd mit <strong>Mainzer</strong> Domherren besetzt. Insbesondere das Stift ~ritzlar~" und dieStadtmainzer Stifte St. Alban, St. Johann, Maria <strong>im</strong> Felde, St. Moritzund St. viktor419 sindhier zu nennen.Eigentlich hatten die Stiftskapitel ihre Pröpste zu Anfang des 13. Jahrhunderts weitgehendaus dem alltäglichen Stiftsleben herausgedrängt. Ganz beseitigen konnten sie deren Einflußjedoch nicht420. In fast allen Stiften blieb der Propst Herr des stiftischen Lehnshofs4". Darüberhinauswar er normalerweise zur Besetzung der dem jeweiligen Stift inkorporiertenPfarreien, zur Bestätigung von Prälatenwahlen und, wie Rauch nachweist, neben diversenanderen Kollaturrechten auch zur Besetzung der Stiftskustodie berechtigt422. Auf dieseWeise wurde das Band zwischen Pröpsten und Kapiteln nie ganz zerschnitten und ersteren<strong>im</strong>mer noch ein Zugriff auf die Binnenverhältnisse der Stifte gestattet. Ebenso wichtigwaren aber die archidiakonalen Befugnisse, die in der <strong>Mainzer</strong> Diözese mit den Propsteien413 HSA Mü MU 3341 = UB Erfurter Stifte I, Nr. 364. Zum Erfurter Liebfrauenstift vgl. Sonntag,Kollegiatstift.414 SA WÜMBvI 19, fol. 105r-V= Gudenus, CDII, S. 315 =BWXXXVI,Nr. 78. ZumStiftAschaffenburgvgl.Amrhein, Beiträge; ders., Prälaten; ders., Regesten; Christ, Aschaffenburg, S. 41-47,83; May, Geschichte; Merzbacher, Betrachtungen.415 REM I, Nr. 2970. Zu diesen Stiften vgl. Euler, Beiträge; Kellner, Reichsstift; Kuntze, Stift;Moraw, Sozialgeschichte; ders., Stiftskirchen, S. 439f 444f,; Rauch, Pröpste.416 SA Wü MIB 38, fol. 87v.417 ZU diesemstiftvgl. Moraw, Stiftskirchen, S. 449.418 Vgl. Demandt, Chorherrenstift; Lennarz, Propstei; Moraw, Stiftskirchen, S. 441f.; Schulze,Chorherrenstift.419 Vgl. ZU diesen Stiften Böckrnann, Stift; Gerlich, Studien; Hansel, Geschichte; Joannis, Chronik;Schürmann, Stift.420 Zur hochmittelalterlichen Entwicklung der Kollegiatstifte vgl. Schneidmüller, Verfassung. DieStellung des Propstes innerhalb der Stifte konnte stark differieren. Wahrend der Propst in Bingenz. B. keine Kanonikerpfründe haben durfte (Weidenbach, Nr. 170.389), womit ihm gleichzeitigdas St<strong>im</strong>mrecht vorenthalten wurde, war der Propst des <strong>Mainzer</strong> Liebfrauenstifts, wenn er inMainz war, zur Teilnahme an den Kapitelssitzungen, bei denen er auch St<strong>im</strong>mrecht hatte, gezwungen.Vgl. Dörr, Mariengredenstift, S. 11.421 Vgl. Z. B. Hansel, Stift, C. 46; Heyen, Stift, S. 240f.; Lennarz, Propstei, S. 9; Merzbacher, Betrachtungen,S. 305; Pauly, Stifte, S. 66; Rauch, Pröpste, S. 265.422 Vgl. Rauch, Pröpste, S. 296-299. Siehe auch z. B. Dörr, Mariengredenstift, S. llf.; Gerlich, St,Stephan, S. 15; Hansel, Stift, S. 46f.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!