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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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tigen Weingroßhandels, des Weiterverkaufs von zum persönlichen Gebrauch abgabenfreieingeführten Gütern, der Abgabenbefreiung der Bediensteten des Klerus' und der Strafgerichtsbarkeit- Delikte von Laien gegen Geistliche sollten vor dem städtischen Gericht verhandeltwerden, und die Dom<strong>im</strong>munität sollte Schwerverbrechern kein Asyl bieten-setztedie Stadtgeistlichkeit ihre PositionMit der Pfaffenrachtung war eine endgültige Regelung der innerstädtischen Wirtschaftgetroffen worden. Wenn es auch weiterhin zu Auseinandersetzungen über beiderseitigeVerstöße gegen diese Ordnung kam3", grundsätzlich angezweifelt wurde sie nie. Trotz derin den Jahren nach 1435 <strong>im</strong>mer großer werdenden Finanznot der Stadt, die schließlich wiedereinmal <strong>im</strong> Bankrott endete373, hat Mainz sich keiner größeren Vergehen schuldiggemacht. Als aber die Stadt die Geistlichkeit 1444145 zur Abwendung des Bankrotts um diefreiwillige Leistung des Wein- und Getreideungelds, wenigstens aber darum bat, auf dieKundenwerbung durch Zugabe eines Übermaßes zu verzichten, und diese erwartungsgemäßablehnte, drohte die Stadt sogar damit, die städtische Souveränität freiwillig aufzugebenund sich zu ~erherren~~~. Es war aber nicht das <strong>Domkapitel</strong>, sondern Erzbischof Dietrich,der die Notlage der Stadt auszunutzenversuchte. 1441-1449 bemühte er sich, am Endeallerdings vergeblich, die rechtlich nie zu Ende gegangene Oberhoheit über Mainz wiederz~beleben~~'.Die endgültige Niederlage für die Stadt brachte die <strong>Mainzer</strong> Stiftsfehde 1461-1463~'~.Gegen das Versprechen, die Pfaffenrachtung zu kassieren und alle Geistlichen, mit Ausnahmeder Domherren, zur Zahlung des Ungelds zu verpflichten, konnte Diether von Isenburgdie Stadt auf seine Seite ziehen377. Zu einer völligen, auch militärischen Parteinahmefür den Isenburger konnte die Stadt sich jedoch nicht entscheiden. Die Weigerung, isenburgisch-pfälzischeSchutztruppen in Mainz aufzunehmen, begünstigte dann auch letztlich die37' Wie der Friede von 1332 führte auch die Pfaffenrachtung von 1435 zu schwerenVerfassungswirreninMainz, die schließlich in denSturz des Rates und die Rückkehr der Geschlechter in das Stadtreg<strong>im</strong>entmündeten. Vgl. Fischer, Frankfurt, S. 30-42.372 Z. B. kam es 1448 und 1458 zu Klerikerunionen unter Einschlug des <strong>Domkapitel</strong>s zum Schutz derPfaffenrachtung. SA Wü MUDK 18/C 46; Mzer neureg Urk 1448 Aug. 1; SA Mainz 1448 Aug. 1;Würdtwein, Dipl. Mog. I, Nr. 275; SA Wü MUDK 18/C 47. In der Schlichtungvom 8. Mai 1458ist U. a. davon die Rede, daß der Klerus versucht hat, auch Güter, die nicht dem persönlichenBedarf dienten, zollfrei ein- bzw. auszuführen. SA Mainz 1458 Mai8. In den <strong>Domkapitel</strong>sprotokollenwird das Problem der Pfaffenrachtung und ihrer Einhaltung <strong>im</strong>mer wieder angesprochen.DProt,Nr. 32,827,945-947,949f.,1133,1419,1481,1498,1502,1527.Bereits 1429 hatte die Stadt Mainz schon einmal Bankrott anmelden müssen. Vgl. hierzu Fischer,Frankfurt, S. 49-58.j7' Hegel, ChronikenI, S. 326-330. Vgl. Demandt, Stadtherrschaft, S. 149; Fischer, Frankfurt, S. 50f.Vielleicht stand hinter dieser ,MitteilungJ, die versteckte Drohung, sich dem Pfalzgrafen zu unterwerfen.375 Nach 1244 erwarb Mainz sukzessive den faktischen Status einer Freien Stadt, ohne dai3 dieser jerechtlich fixiert worden war. Vgl. Falck, Mainz <strong>Mittelalter</strong>, S. 192-194. Zur Begriffsbest<strong>im</strong>mungder Freien Stadt vgl. Heinig, Reichsstädte, S. 48-54. Zum Streit zwischen Erzbischof Dietrich undder Stadt Mainzvgl. Hegel, ChronikenII, S. 157-170.376 Zur Stiftsfehdevon 1461-1463 siehe unten Kapitel E.'" SA Wü MUWS 17/63 = MIB 29, fol. 261v-264r. DerVertragvom2. Dez. 1461 ist abgedruckt beiHegel, Chroniken 11, Beilage I, Nr. 4, und Menzel, Mittheilungen, Nr. 152. Zum Verlust derStadtfreiheit 1462, seinem Vorspiel und seinen Folgen vgl. Demandt, Staddreiheit, S. 104-106;Hegel, ChronikenII, S. 171-187; Schrohe, MainzBeziehungen, S. 184-207.

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