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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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Indes trieben die Spannungen ihrem Höhepunkt entgegen. Die Stadt Mainz suchte inbewußtern Gegensatz zu Erzbischof und <strong>Domkapitel</strong> zumindest zeirweise die Nähe PfalzgrafLudwigs 111. In der Krisensituation der ersten Jahreshälfte 1427 zwang das <strong>Domkapitel</strong>den Rückhalt suchenden Erzbischof Konrad 111. angesichts dieser Koalition zu dem Versprechen,<strong>im</strong> Fall eines Kriegs mit dem Pfalzgrafen und der Stadt dem Klerus alle Schädenzu ersetzen und keinen Frieden zu schließen, ohne daß das <strong>Domkapitel</strong> zugest<strong>im</strong>mt habeund die Entschädigung erfolgt sei. Besonders interessant ist die Zusage, dem <strong>Domkapitel</strong>,falls es zum Auszug aus Mainz genötigt sein sollte, Burg und Zoll Ehrenfels und die Hälftevon Bingen, allerdings unter Ausnahme der Einkünfte und Vorbehalt eines erzbischöflichenÖffn~n~sreclits, bis zur Rückkehr in die Bischofsstadt zu überant~orten~'~.Wenn die Spannung 1427 auch noch nicht zum Ausbruch kam, 1433 war es dann soweit.Der Stadtrat hatte wieder einmal den Gebrauch der alten Maße, nach denen der Klerus ausschenkte,mit Strafe belegt, woraufhin <strong>Domkapitel</strong> und Sekundarklerus am 18. April 1433eine Union schlossen und die ganze Angelegenheit zur grundsätzlichen Klaning vor dasBaseler Konzil trugen364. Beide Parteien traten mit ausführlichen Klageschriften vor dasKonzil, das die Entscheidung am 2. und 21. Juni1433 auf Erzbischof Konrad 111. über-Dieser mußte jedoch in einem Brief an Kaiser Sigmund arn 18. Nov. 1433 eingestehen,da4 seineVermittlung gescheitert sei, und den Kaiser bitten, dem Klerus wieder zu seinenRechten zu verhelfen, damit der Gottesdienst in Mainz wieder ordn~n~sgemäfl geführtwerde366. Im Mai 1434 fiel dann ein Schiedsspruch des vom Konzil mit dieser Sache beauftragtenBischofs Johann von Gurk, der völligzugunsten der Geistlichkeit entschied und dieStadt Mainz in das InterdiktObwohl die Stadt dagegen Einspruch erhob368,konnte sie sich nicht gegen den Klerus, der durch das <strong>Domkapitel</strong> auch den neuen ErzbischofDietrich auf seine Seite zwang369, behaupten. Schon Mitte 1434war einEinigungsentwurferarbeitet worden, den anzunehmen die Stadt bisher gezögert hatte. Nun mußte siesich aber auf die Vermittlung des Konzils einlassen, deren Ergebnis die sogenannte Pfaffenrachtungvom 7. Jan. 1435 war3''. Mit geringen Abstrichen <strong>im</strong>Bereich des nun steuerpflich-363 SA Wü MUDK 18/C 35 = MIB 18, fol. 98r-99r (Urkunde Konrads 111. ); MUDK 17/111 (Reversdes <strong>Domkapitel</strong>s). Vgl. hierzu Mathies, Kurfürstenbund, S. 216f.364 SA Wü MUDK 18/C 37; Mzer neuregurk 1433 Aprill8; SA Mainz 1433 Aprill8. Gedr. Würdtwein,SD XII, Nr. 107. Zur Pfaffenrachtung von 1435 und ihrem Vorspiel vgl. ausführlichDemandt, Stadtfreiheit, S. 132-144; Hegel, ChronikenII, S. 128-132.365 SA Wü MUWS 1/62.366 SA Wü MIB 20, fol. 215v-216r. Der Klerus verweigerte also die Abhaltung der Gottesdienste.367 SA Mainz 1434 Mai = Würdtwein, SD XIII, Nr. 1.Auf den Einspruch der Stadt hin setzte das Konzil am 27. Aug. 1434 ein erneutes Schiedsgericht,bestehend aus den Erzbischöfen von Trier und Kreta und dem Bischof von Worms ein, das aberden alten Spruch bestätigte. <strong>Das</strong> Konzil verkündete diesen Entscheid öffentlich, bürdete der Stadtdie Prozeßkosten auf und drohte ihr mit dem Interdikt. SAMainz 1434 Aug. 27und 1434 Sept. 1 =Würdtwein, SD XIII, Nr. 2f.369 SA Wü MUDK Libelli 1. Der Elekt mußte versprechen, das <strong>Domkapitel</strong> und den Sekundarklerusinnerhalb des <strong>Mainzer</strong> Burgbanns gegen jedermann zu schützen und ihnen überall und jederzeitHilfe gegen die <strong>Mainzer</strong> Bürger zu leisten, sowie diesen kein Geleit zu geben. Dieser Artikel wurdeauch in die folgenden Wahlkapitulationen übernommen. SA Wü MUDK Libelli 2-5."O SA Wü MUWS 6814 1/4 (unbesiegeltes Prachtexemplar mit blau-rot-goldenen Initialen); SAMainz 1435 Jan. 7 = Würdtwein, SD XIII, Nr. 4f. <strong>Das</strong> Konzil bestätigte die Rachtung am 18. März1435 und löste die Stadt aus dem Bann. SAMainz 1435 März18 = Würdtwein, SD XIII, Nr. 7f.

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