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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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~~richtsinstanz zu gewinnen, der es selbst unterworfen war. Neben der Reserviening eineshochangesehenen und äußerst einträglichen Amts sicherte sich das <strong>Domkapitel</strong> auf dieseWeise einen Zugriff auf die inneren Angelegenheiten der Stadt, zu der es während desgesamten 14. und 15. Jahrhunderts ein sehr gespanntes Verhältnis besaß. Dem latent <strong>im</strong>mervorhandenen Wunsch nach der Herrschaft in der Stadt bot der Besitz dieses Amtes einenpotentiellen Ansatzpunkt, um sich in einer günstigen Situation zwischen Erzbischof undStadt schieben zu können. Hier liegt wohl auch der Grund für die fortgesetzten Versucheder ~rzbischöfe, die Unabsetzbarkeit der Domherren-Kämmerer zu durchbrechen. ZuAnfang des 14. Jahrhunderts bestand der Vorzug eines geistlichen Kämmerers darin, daßdamit alle Versuche der Stadt, das Amt dauerhaft zu okkupierenund die Stadtherrschaftdes~rzbischof so de facto auszuschalten, vereitelt wurden. Nunmehr liefen die Erzbischöfeaber Gefahr, ihre Rechte in Mainz an das <strong>Domkapitel</strong> zu verlieren. Die einzige Möglichkeit,ihre Ansprüche zu wahren, lag darin, wenigstens die Besetzung Kämmereramt sicher zukontrollieren, was auch heißt, ihr Besetzungsrecht durch etwaige Umbesetzung in nichtallzu großen Abständen zu aktualisieren. Lebenslängliche Amtszeiten der Kämmerer hättenauf Dauer eine <strong>im</strong>mer stärkere Ausdünnung der erzbischöflichen Oberhoheit und damiteine faktische Stadtherrschaft des <strong>Domkapitel</strong>s zur Folge gehabt. Durch die Übernahmeder Stadtherrschaft 1462 durch Erzbischof Adolf 11. verlor das Kämmereramt jedoch seineherrschaftspolitische Bedeutung, es wurde „eine dekorative Sinekure mit hohen Einkünften>1319, die tatsächliche Leitung des <strong>Mainzer</strong> Weltlichen Gerichts ging auf den Schultheißenüber. Als höchster Repräsentant des erzbischöflichen Stadtherm amtierte fortan ein Amtmannin der Stadt, der seit 1489 den Titel eines Vitztums trug320.D. 11.2.6. <strong>Domkapitel</strong> und BischofsstadtDie Beziehungen des <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>s zur Bischofsstadt Mainz stellen ein weites Felddar. Kontakt- und Konfliktpunkte ergaben sich schon zwangsläufig aus der räumlichenVerschachtelung beider. Der Dom, dem das Kapitel überhaupt erst seine Existenz verdankte,bildete gleichzeitig auch den schon von weitem erkennbaren Mittelpunkt der Stadt,die damit zum eigentlichen Lebensraum des <strong>Domkapitel</strong>s wurde321. Zusammen mit denImmunitäten der unmittelbar benachbarten Stifte St. Johann, Liebfrauen und St. Moritzbildete die Dom<strong>im</strong>munität mitten in der Stadt einen riesigen, nicht nur äußerlich durcheinen gemeinsamen Mauerbering gekennzeichneten, sondern auch einen rechtlichen Sonderbezirk,der sich als Barriere quer über die alte römische Nord-Süd-Straße legte und diesezur Aufsplitterung in ein kapillares Straßennetz zwang322.Zu Beginn des 13. Jahrhunderts hatten sich die Wege von Stadt und Kapitel, die vorhergemeinsam dem Bischofsrat angehört hatten, getrennt. Beide Institutionen nahmen in dieserZeit einen enormen Aufschwung. Wahrend das <strong>Domkapitel</strong> mit Hilfe des alleinigen3'9 Rauch, <strong>Domkapitel</strong> I, S. 223.320 V gl. Brück, Mainz, S. 2f.; Schrohe, Mainz Verwaltung, S. 30-42.321Zur Topographie des spätmittelalterlichen Mainz vgl. Falck, Mainz Blütezeit, S. 66-89; Förster,Gliederung, S. 66f.; Hartmann, Mainz, S. 48-69.322 V gl. hierzu den Stadtplan von Mainz um 1300 <strong>im</strong> Anhang zu Falck, Mainz Blütezeit. Einen plasuschenBegriff dieses Bezirks geben die Rekonstruktionen der Domumbauung um 1239 und 1500bei Arens, Dom, S. 20f. Zur Dom<strong>im</strong>munität allgemein vgl. Hofmann, Immunität; Hoppe, Domfreiheit.

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