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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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stellung wird oft genug über sie hinausgegangen. Scheidefunktion besitzen diese beidenDaten nur für die Zusammenstellung der Personenliste, in die nur die Domherren undBewerber aufgenommen wurden, die zwischen <strong>1306</strong> und <strong>1476</strong> Sitz und St<strong>im</strong>me <strong>im</strong> Kapitelbesaßen bzw. versuchten, diese zu erwerben. <strong>Das</strong> Jahr <strong>1306</strong> ist eigentlich aus derGeschichte der Erzbischöfe entlehnt. Die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert für denBeginn unseres Untersuchungszeitraums auszuwählen, bot sich von daher an, als sich umdiese Zeit in den Quellen die Nennung der Domherren mit vollem Namen, also mit VorundFamiliennamen, durchsetzt und somit die vorher oft unsichere Identifizierung der einzelnenDomherren fast durchweg möglich und eindeutig ist. Wahrend die Geschichte desKapitels <strong>im</strong> engeren Sinne in dieser Zeit kein markantes Datum vorweist, das als Scheidemarkehätte fungieren können, stellt das Jahr <strong>1306</strong> für das Erzstift eine Epochengrenze dar.<strong>Das</strong> „Eppsteiner Jahrhundert" endet mit dem Tod Erzbischof Gerhards II., gefolgt voneiner Übergangszeit (<strong>1306</strong>-1346/54), die wiederum eine Nassauer Epoche der <strong>Mainzer</strong>Stift~~eschichte vorbereitete. Insofern als die Doppelwahlvon <strong>1306</strong>, bei der keine Kapitelsfraktioneinen Eppsteiner auf den Erzstuhl zu heben versuchte, auch einen Wandel in derStruktur des <strong>Domkapitel</strong>s anzeigt, rechtfertigt sich das Jahr <strong>1306</strong> als Beginn des Untersuchungszeitraums.<strong>Das</strong> Jahr <strong>1476</strong> dagegen markiert einen deutlichen Einschnitt in der Geschichte des <strong>Domkapitel</strong>sselbst. Mit dem Verlust der Stadtherrschaft über Mainz endete eine lange Phase desMachtzuwachses, die 1475 mit der Wahlkapitulation Diethers von Isenburg und der Übergabeder Stadt Mainz ihren Scheitelpunkt erreicht hatte, in einem jälien Einbruch. Der dabeiverlorengegangene Boden konnte nie wieder gutgemacht werden.

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