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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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die durch den Erzbischof ernannt!23 und durch das <strong>Domkapitel</strong> vereidigt wurden224,Unterstützt von Subkollektoren oblag ihnen nicht nur die Einsammlung der Gelderund die Rechn~n~sla~e~~~, die Kollektoren fungierten vor allem auch als AuszahlungsundAnweisungsinstanz. Die in der Domsakristei stehende Subsidienkiste enthielt daherfast nie eine größere Summe Geld227. Zumeist wurden finanzielle Ansprüche an das Erzstiftgleich auf die laufenden Einnahmen angewiesen, die dann direkt durch die Kollektoren zubefriedigen waren. Als Beispiel sei Johann von Rodenstein genannt, der als Kollektor des1420 ausgeschriebenen Subsidiums allein in den Monaten Dezember 1420 bis Juli 1421109208 und 517 Pfund Heller aus den laufenden Einnahmen zahlte2".Angesichts dieserVerfahrensweiseverwundert es nicht, daß das <strong>Domkapitel</strong> schon frühzeitigversuchte, die Verwendung dieser aufler der Reihe erhobenen Gelder zu kontrollieren.Schon 1337 rnußte Erzbischof Heinrich 111. versprechen, die Subsidieneinnahmen nur mitRat von drei oder vier Domherren zum Nutzen des Erzstifts, insbesondere zur Schuldentilgungzu verwenden229. Die Erzbischöfe dagegen waren natürlich darauf aus, die einlaufendenMittel sofort und ohne dielästigenVerzögeningen, die sich bei der Einholung des Kapitelskonsensesergaben, verwenden zu können. Dies geht deutlich aus der 1450-1453 geführtenDiskussion hervor, dies formulierte am 4. Febr. 1469 auch Erzbischof Adolf II., als erdas <strong>Domkapitel</strong> aufforderte, entweder selbst die ganze Last der Subsidienerhebung und derBezahlung der Gläubiger zu übernehmen oder ihm die freie Verfügung über das Subsidiumzu geben230. Am 27. Febr. 1469 antwortete das Kapitel, daß es selbst die Last des Subsidiumsnicht tragen, dem Erzbischof aber auch keine Verfügungsfreiheit gewahren wollte,weil sonst die Gelder verbraucht wären, bevor der Zweck, für den die Sondersteuer ausgeschriebenwurde, erfüllt worden wäre23i. In dieser Aussage des <strong>Domkapitel</strong>s ist ein deutlicherHinweis darauf zu sehen, dai3 die außerordentlichen Steuern zwar <strong>im</strong>mer für einenbest<strong>im</strong>mten Zweck ausgeschrieben wurden, daß die Erzbischöfe sich aber, wenn das Kapiteldiezweckgerechteverwendung der Gelder nicht rigide überwachte, an diese Richtliniennicht hielten und die Steuereinnahmen für ihren alltäglichen Finanzbedarf heranzogen. Esentspricht dem Recht auf Bewilligung auflerordentlicher Steuern, daß auch Steuerbefreiungenan den Konsens des <strong>Domkapitel</strong>s gebunden waren. Beispielsweise war es 1297 das'" SA Wü MIB 37, fol. 88r-89r; DProt, Nr. 462.lZ4 Am 23. Juni 1468 schworen der Dornkantor Ulrich von Bickenbach und Makarius von Buseck,von dem Subsidium, das sie erheben sollten, nichts ohne Zust<strong>im</strong>mung von Erzbischof und Kapitelausgeben zu wollen. DProt, Nr. 473.'" 1467 spricht der Domscholaster davon, daß die Domkapitulare der Übernahme des Kollektorenamtessehr abgeneigt seien, weil es den Neid vieler Personen erwecke. DProt, Nr. 388. Um ihrenForderungen Nachdruck verleihen zu können, waren die Kollektoren normalerweise berechtigt,Nicht-Zahler mit kirchlichen Zensuren zu belegen. REMI, Nr. 3856; SA Mainz U 1420 Juli 26;SSA AschaffenburgU 702; DProt, Nr. 562.226 SA WÜMIB 14, fol. 324v-325r; DProt, Nr. 591,611,763."' Dies kommt in den <strong>Domkapitel</strong>sprotokoiien häufig zum Ausdruck. DProt, Nr. 489,493f., 502,508,517,524,551,591, Am 11. und 13. März 1469 heißt es sogar, daß die Subsidienkiste leer sei.228 SA WÜMIB 16, fol. 176v, 205r-20%. WeitereBeispieleDProt, Nr. 463,558.u9 REM I, Nr. 4045. Vgl. St<strong>im</strong>ming, Wahlkapitulationen, S. 122.230 DProt, Nr. 551. Am 13. Febr. 1469 erschien der Erzbischof persönlich vor dem <strong>Domkapitel</strong>, umseine Anfrage zu wiederholen. DProt, Nr. 555.23' DProt, Nr. 562. Trotz der ablehnenden Haltung des <strong>Domkapitel</strong>s wiederholte Erzbischof Adolf11. seine Anfrage, allerdings ohne Erfolg. DProt, Nr. 589,599,620.

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