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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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man seinem Vorgänger Konrad 111. häufig außerordentliche Steuern genehmigt habe. DiesemEinwand entgegnete das Kapitel damit, daß Erzbischof Konrad 111. infolge der Hussitenkriegeund der Niederlage gegen Hessen gar kein anderer Weg geblieben sei und daß dieUntertanen noch heute unter diesen Steuern litten. Eine deutliche Spitze gegen ErzbischofDietrich stellte die Bemerkung dar, daß Erzbischof Konrad 111. das Stiftsgut durch Käufeangespieltwurde hier auf den Erwerb Steinhe<strong>im</strong>s 1424~" - trotz aller Probleme auchbeträchtlich erweitert habe. Schließlich bot man dem Erzbischof nochmals eine umfassende~rhebung aller Einnahmen und Belastungen an, um dann erneut beraten zu können. Ineinem Brief vom 25. Sept. 1452 machte der Erzbischof dann die Domherren für die katastrophaleFinanzlage, die ihn zwinge, von allen Seiten Schädigungen des Erzstifts hinzunehmen,verant~ortlich~~'. Auf dem nächsten Generalkapitel am 3. Nov. 1452, auf das manden Erzbischof zunächst vertröstet hatte, erneuerte das Kapitel nur seinen alten Vorschlag.Da einige der erfahrensten und sachkundigsten Domkapitulare fehlten, wollte man keinenneuen Beschluß fassen202. In seinem Antwortschreiben vom 9. Nov. 1452 bezeichnete derverärgerte Erzbischof diese Begründung als fadenscheinig und die vom Kapitel betriebeneHinhaltetaktik als dem Erzstift sehr abträglich. Ein solches Verhalten zwinge ihn, mit seinenRäten darüber nachzudenken, ,wie wir uns solichs uwers unbillichen furnemens uffgehaldenund uns und unsern stift bie glich und biliichen behalten und schadenundunraitverhudenm ~~en"'~~. Auf diese Vorwürfe und Drohungen antwortete das Kapitel ungewohnlichheftig. Es habe dem Erzbischof schon vor Jahren Vorschläge zur Sanierung der Stiftsfinanzenauf der Grundlage der ordentlichen Einkünfte gemacht. Hätte Erzbischof Dietrichdiese beachtet und sich ,,mit sinen anstoiszenden lantfursten, graffen und heren in gudenverstenthenisz geschicket, dar in fruntlich gehalten, so funde man des stiftes slosse, kelneryan allerhande provisien nach noitdorfftigen sachen, nu zu dissen wilden lantleyffen dienende,des da geschickter und werlicher und were als dann sinen gnaden nit noit, ytzt desstiftes armen lute mit solicher sture also nach ungelegenhe~t aber zu besweren", obwohldiese <strong>im</strong>mer noch Ausstände der letzten Landsteuern zu tilgen hätten. Nach diesem Konflikthöhepunktscheinen beide Parteien wieder stärker aufeinander zugegangen zu sein. Am19. Febr. 1453 wurde ein gütlicher TagmitRaten des Erzbischofs und einer Kapitelsdeputationabgehalten. Nachdem der Erzbischof in einigen Punkten, in denen er Rechte des Kapitelsmißachtet hattezo4, guten Willen signalisiert hatte, lehnte das Kapitel eine Landsteuerder Verschuldung der Neun Städte und des Oberstifts wegen zwar <strong>im</strong>mer noch ab, dafürbot es dem Erzbischof, dessen Rate es von der bestehenden Kriegsgefahr überzeugt hättenZo5,die Aufnahme von 20000fl gegen ,,redelich verschribung" an. Bis zum Beginn einesKrieges sollte das Geld allerdings <strong>im</strong> Gewahrsam des <strong>Domkapitel</strong>s bleiben. Sollten infolgeeines Krieges die 2OOOOfl nicht ausreichen, könne man nach weiteren MöglichkeitenSA Wü MIB 21, fol. 217v, 310v-312v; MUWS 48/54. Vgl. Humpert, Entstehung, S. 56f.; Kaiser,Geschichte; Mathies, Kurfurstenbund, S. 167f.DProt, Nr. 8.'02 DProt, Nr. 10.'03 DProt, Nr. 11.DProt, Nr. 13. Der Erzbischof hatte unter Mißachmng des kapitelischen Konsensrechts Geldgeliehen, er hatte den Domscholaster widerrechtlich gefangengehalten und von den Domherrenentgegen seiner Wahlkapitulation annales biennales erhoben.'05 ZU diesen Streitigkeiten zwischen Mainz und Kurpfalz vgl. Miller, Jakob, S. 230-253; Scbaab,Bergstraße; Wackerfuß, Streitigkeiten; Weigel, Kaiser, S. 91-93,111.

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