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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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Erzstifts vielleicht so zusammenfassen: Als Teilder Herrschaft gegenüber Klerus, Adel undUntertanen, als Landstand gegenüber dem Erzbischof stellte das <strong>Domkapitel</strong> nach aufien,wie <strong>im</strong> Inneren, einen bewahrenden und stabilisierenden Faktor irn Erzstift Mainz dar.D. 11.2.3. <strong>Domkapitel</strong> und StiftsfinanzenDie Finanzpolitik des <strong>Mainzer</strong> Erzstifts <strong>im</strong> 14. und 15. Jahrhundert glich einer permanentenMangelbewältigung. Die häufigen Stiftsfehden, die bei jeder der zahlreichen Neubeset-Zungen des Erzstuhls fälligen Servitien an die päpstliche Kammer und die <strong>im</strong>mer wieder aufflackerndenKonflikte mit den Pfalzgrafen bei Rhein und den Landgrafen von Hessenbedeuteten für das Erzstift enorme finanzielle Belastungen. Die katastrophale Finanzlagefand ihren Ausdruck in den Hunderten von Verpfändungen und erheblichen Zinsbelastungender wenigen Bargeldquellen, so daß zur ständigen Entfremdungsgefahr infolge der Verpfändungenauch noch ein geradezu chronischer Bargeldmangel kami7'.Regelmäßige Einkünfte in Form von Geld bezogen die <strong>Mainzer</strong> Erzbischöfe vor allem ausihren Flußzöllen in Aschaffenburg, Ehrenfels, Gernshe<strong>im</strong>, Höchst und ~ahnstein'", unterdenen Lahnstein die deutlich erste Stelle einnahm'74. Daneben spielten auch die Landschreibereides Rheingaus und die Amtskellereien eine, wenn auch deutlich geringere Rolle175.Schließlich brachte auch die Erhebung der Bede von den Untertanen Bargeld in die erzbischöflichenKassen. Einen wohl nur verhältnismäflig kleinen Posten machten die Biennalienaus, die .in der Hälfte der Einkünfte einer Pfründe in den zwei ersten Jahren nach ihrerErledigung"176 bestanden. Die Erträge dieser Geldquellen, oft genug mit festen Zahlungenfür Renten, Geld- und Rentenlehen und Jahreszinsen von bestehenden Darlehent7' belastet,reichten aber häufig, z. B. wenn es die päpstlichen Servitienforderungen zu erfüllengalt oder nach einer Fehde die Helfer und Söldner bezahlt und eventuelle Kriegsentschädigungengeleistet werden mußten, bei weitem nicht aus. In solchen Fällen wurden Sonder-'72 Außer der Meinen Studie Brücks über die Finanzen des Erzstifts liegt bisher noch keine Untersuchungüber die Stiftsfinanzen <strong>im</strong> <strong>späten</strong> <strong>Mittelalter</strong> vor. Vgl. Brück, Finanzen. Für die frühe Neuzeitexistierenmit Goldschmidt, Zentralbehörden, S. 107-140, und Pattlocli, Wirtschafts-undFiskalpolitik,bereits zweiuntersuchungen. Zur territorialenFinanzverwaltung<strong>im</strong><strong>späten</strong><strong>Mittelalter</strong>vgl. Bamberger, Finanzverwaltung; Dernandt, Rheinzollerbe; Droege, Ausbildung; ders.,Grundlagen; ders., Staatsfinanzen; Janssen, Territoriairechnungen; ders., Verwaltung; Lamprecht,Wirtschaftsleben; Maulhardt, Grundlagen.17' Diese fünf Zölle lieD Erzbischof Johann 11. sich 1410 vom gerade gewählten König Jobst von Mährenbestätigen. Gudenus, CD IV, Nr. 29. Zu den<strong>Mainzer</strong> Zöllen vgl. Brück, Finanzen, S. 39-44;ders., Geschichte, S. 109-115; Pattloch, Wirtschafts- und Fiskalpolitik, S. 127-129. Zu den teilweisedurch Sauer, Mitteilungen, und Menzel, Zollrechnung, edierten Zoll- und Kellereirechnungenvgl.Ringel, Studien, S. 10-16.'" Ringel, Studien, S. 11, hat die Zoileinnahrnen der Jahre 1436 und 1437 mit 151658 12alb 10 1/2hlbzw. 15868fl21alb 10 1/2hl angegeben. 1464/65 beliefen sich die Einnahmen auf 15194fl21alb.Vgl. Menzel, Zollrechnung; Michel, Oberlahnstein, S. 84.175 Zur Landschreiberei desRheingausvg1. Witte, Herrschaft, S. 111- 119.'76 Brück, Finanzen, S. 35 = ders., Geschichte, S. 103.'77 Bnick, Finanzen, S. 40-43, stellt dieBelastungen der Zölle für die Zeitum 1400 zusammen. Zu denGeld-undRentenlehenvg1. Martini, Lehnshof, S. 33-36; Spieß, Lehnsrecht, S. 139-149,152f.

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