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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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mung des Kapitels kein Bündnis mit der Stadt Mainz zu schließen und der Geistlichkeit beieinem eventuellen Auszug aus der Stadt Mainz <strong>im</strong> gesamten Erzstift Schutz zu gewähren54.Schließlich sagte er zu, das derzeit <strong>im</strong> Pfandbesitz Siegfrieds von Lindau befindliche RheingauerVitztumarnt zu lösen und nur mit Konsens des <strong>Domkapitel</strong>s erneut zu vergeben.Im großen und ganzen stellte die Wahlkapitulation von 1396 das Grundgerüst der späterenWahlkapitulationen des 15. Jahrhunderts dar. Ohne daß ein Artikelweggelassen wurde, erfuhrendie bestehenden meist nur noch relativ geringfugige Veränderungen. In den wichtigstenBereichen von Landesherrschaft und Stifts- und Diözesanverwaltung hatte das <strong>Domkapitel</strong>sich fest etabliert. Die Zahl der Artikelwuchs zwar auch weiterhin ständig an, zumeisthandelte es sich dabei aber um Detailfragen oder Probleme von nur geringer Bedeutung.Johann von Nassau, der sich mit päpstlicher und pfalzgräflicher Hilfe schließlich gegen denKapitelselekten durchsetzen konnte, beschwor am 6. Nov. 1397 eine Anerkenn~ngska~it~lation~~.Gegenüber der Jofrids enthielt seine Kapitulation nur wenige Änderungen. DerBest<strong>im</strong>mung, daß nur Lehnsleute des Erzstifts auch Amtleute werden konnten, wurde dieKlausel angefügt, daß der Erzbischof niemandem ein Lehen verleihen dürfte, nur um ihnspäter zum Amtmann machen zu können. Außerdem sollten Konflikte zwischen Erzbischofund <strong>Domkapitel</strong> oder einzelnen Domherren durch einen Sechserrat geschlichtet werden,zu dem beide Parteien je drei Personen abstelltenund der gegebenenfalls um eine siebtePerson erweitert werden konnte. Mehr und bedeutendere Zugeständnisse konnte das Kapiteldem bereits bestätigten und in seiner Steilung gefestigten Erzbischof wohl nicht abverlangen.Die Wahlkapitulation Erzbischof Konrads 111. ist nicht erhalten, sie wurde am 10. Juli 1422durch den Kardinallegaten Branda kassiert und infolgedessen wohl ~ernichtet~~. Gleichzeitigverbot der Kardinal, der das Jurament für unehrenhaft und weit überzogen hielt, demErzbischof die Ausstellung einer erneuten Wahlverpflichtung. Christiane Mathies hat dieWahlkapitulation von 1419 jedoch ,,aus ergänzenden Abmachungen sowie einer Fülle indirekt-zufälligerBelege der ersten Regierungsjahre" rekonstruiert, wobei sie zu dem Ergebniskommt, daß die Forderungen des <strong>Domkapitel</strong>s <strong>im</strong> Vergleich zu den übrigen Wahlkapitulationendes 14. und 15. Jahrhunderts „unverhältnismäßig waren. Den wichtigstenPunkt stellte danach die Abtretung Bingens und der Burg Klopp an das <strong>Domkapitel</strong>dar. Daneben ließ sich das Kapitel die bisherige Verbürgungsklausel dahingehend erweitern,daß ihm nun auch die Ein- und Absetzung der Amtleute von Lahneck, Ehrenfels,54 Diese Best<strong>im</strong>mung enthielt eine deutliche Spitze gegen Johann von Nassau, der am 1. Nov. 1396 einBündnis mit der Stadt Mainz geschlossen hatte. Johann versprach der Stadt, die ihm Wahlhilfeleistensollte, die Anerkennung aller Privilegien und Gewohnheiten, was dem <strong>Domkapitel</strong> natürlichvöllig widerstreben mußte. Würdtwein, NSD I, Nr. 111 = Schaab, Städtebund 11, S. 330f. Vgl.Brück, Geschichte, S. 16f.; ders., Vorgeschichte, S. 75.55 HSA Mü MU4570. Vgl. St<strong>im</strong>ming, Wahlkapitulationen, S. 41.SADarmstadt C 1, Nr. 91, fol. 145r-146r." Mathies, Kurfürstenbund, S. 15. Mathies wertet dies als ,,ein Zeichen dafür, daß <strong>im</strong> Kreis der Domherrennicht unerhebliche Bedenken überwunden werden mußten, ehe der einst<strong>im</strong>mige Spruchzugunsten des Rheingrafen fiel". Ein weiterer Hinweis auf diese Schwierigkeitenkönnte darin gesehenwerden, daii: die Domherren sich vor der Wahl Konrads 111. erstmals zusammenschlossen undein gemeinsames Vorgehen gegen eventuelle Brüche der Wahlkapitulation vereinbarten. SA WüMUDK 26N 28 1/2 a. Mathies hat zum Problem der Wahlkapitulation Erzbischof Konrads 111.eine eigene Untersuchung angekündigt, die allerdings bisher noch nicht erschienen ist.

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