13.07.2015 Aufrufe

Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

längerem <strong>im</strong> harten Konflikt stand, wurde Boden gutgemacht, da der Erzbischof ganz aufdie Seite des Kapitels gezwungen wurde. Darüberhinaus konnte es eine ganze Reihe vonPrivilegien für das Kapitel als Korporation und den einzelnen Domherrn schriftlich fixierenoder sogar neu verbriefen lassen.Von Erzbischof Gerlach ist keine Wahlkapitulation überliefert. Aller Wahrscheinlichkeitnach hat eine solche auch nie existiert. Nach dem Tod Erzbischof Heinrichs und der AnerkennungGerlachs durch das gesamte <strong>Domkapitel</strong> 1353154 war letzteres aufgmnd seinerpolitischen Lage wohl kaum in der Position, dem nun fest <strong>im</strong> Sattel sitzenden ErzbischofBedingungen zu stellen. Aui3erdem hatte ein Teil des Kapitels Gerlach ja schon 1346 anerkannt.Gerlachs Nachfolger, Erzbischof Johannvon Luxemburg-Ligny, erhielt den Erzstuhl1371auf kaiserlichen Wunsch durch eine Provision Papst Gregors XI. 42. <strong>Das</strong> <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>,das sich gespalten und zwei Kandidaten gewählt bzw. postuliert hatte, schaltete sichselbst bei der Wiederbesetzung des Erzbistums aus und mußte den Provisen und kaiserlichenGünstling widerspruchslos akzeptieren. Dieser schwachen Position des Kapitels entsprichtauch das Jurament Johanns, das wiederum eine Anerkennungskapitulation war43.Es handelt sich dabei um eine relativ kleinformatige Urkunde mit 20 knappen Artikeln, inderen Einleitung der Erzbischof gleich hervorhebt, dai3 er diesen Eid nur aus besondererFreundschaft und Liebe, also freiwillig, geleistet hätte. Trotzdem gelang es dem <strong>Domkapitel</strong>,einige neue Artikel hinzuzufügen. Nach einer allgemeinen Versicherung aller bestehendenRechte und Privilegien des <strong>Domkapitel</strong>s und des übrigen Diözesanklerus' bestätigte derErzbischof das freie Testierrecht der Geistlichen. Er versprach, die Ausgaben des Kapitelsaus der Zeit der Vakanz zu erstatten und alle Bündnisse, die seine Vorgänger mit Zust<strong>im</strong>mungdes Kapitels geschlossen hatten, insbesondere das mit der böhmischen Krone" zubeachten. Die Amtleute sollten künftig schwören, das in ihrem Amt liegende Gut des Klerus'zuschützen. SeinRecht, geistliche Steuernzu bewilligen, weitete das Kapitel auf außerordentlicheLandsteuern und Beden aus, die wichtigste Errungenschaft dieser Kapitulation.Ansonsten konnte das <strong>Domkapitel</strong> seine Position <strong>im</strong> wesentlichen festigen. Allein das Privileg,nicht zur Residenz gezwungen werden zu können und keine Bie~~nalien~~ zahlen tumüssen, wollte Erzbischof Johann nur den Domherren zugestehen, die bereits <strong>im</strong> Kapitelwaren, nicht aber den zukünftigen. Alle anderen Vergünstigungen des <strong>Domkapitel</strong>s, wiez, B. die Artikel über den <strong>Mainzer</strong> Kämmerer, die Propsteien und die Geistlichen Richter,blieben in Kraft.Adolf I. von Nassau, den das <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> 1373 einmütig zum Erzbischof postulierthatte und der sich gegen den kaiserlichen Kandidaten Ludwig von Meißen durchsetzenkonnte, beschwor sein Wahlgedinge am 5. Nov. 1379, wie St<strong>im</strong>ming meint, zum zweiten"' REMII, Nr. 2830."' HSA Mü MU4393 =REM 11, Nr. 2842. Zu dieser Kapitulation vgl. Liebeherr, Besitz, S. 18; St<strong>im</strong>rning,Wahlkapitulationen, S. 36f."' Am 20. Aug. 1366 hatten Erzbischof Gerlach, Kar1 N. in seiner Eigenschaft als böhmischer König,dessen Sohn Wenzel und Bischof Albrecht von Würzburg ein Erbbündnis zwischen diesen dreiTerritorien geschlossen. MMII, Nr. 2120." Die anni oder fructus biennales bestanden aus der ,Hälfte der Einkünfte einer Pfründe in den zweiersten Jahren nach ihrer Erledigung" (Brück, Geschichte, S. 103) und mußten vom neuen Inhaberder Pfründe gezahlt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!