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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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nur dazu dienten, einst<strong>im</strong>mige Wahlen zu ermöglichen, geht besonders deutlich aus einerBetrachtung der Erzbischofswahlen Über die Wahlen von 1371, 1373, 1390,1396,1419,1434 und 1459 sind wir in stark differierendem Maße gut informiert. Für 1373,1390, 1419 und 1434 erhalten wir aus den Quellen keine direkten Angaben zum Wahlmodus.Jedesmal wird aber die Einst<strong>im</strong>migkeit der Wahl besonders heworgehoben, das technischeProzedere findet der Eindeutigkeit der Wahl wegen keine Erwähnung. In allen vierFällen fand der eigentliche Ent~cheidungs~rozeß jedoch bereits <strong>im</strong> Vorfeld der Wahl statt.Die verschiedenen Parteien einigten sich, z. T. unter äußerem Druck, auf den zukünftigenErzbischof in oft nur noch schwer zu rekonstruierenden informellen Vorverhandlungen,so daß eigentlich <strong>im</strong>mer nur noch ein Kandidat überhaupt zur Wahl stand und diese daherfast zwangsläufig einst<strong>im</strong>mig war.Bezüglich der Erzbischofswahlenvon 1371,1396 und 1459 sind wir jedoch über den technischenVerlauf der Wahlen recht gut informiert. 1371 einigte das Kapitel sich, die Wahl perscnitinium zu vollziehen, und bevollmächtigte den Domscholaster Otto von Schönburgund die Domherren Hertwig Ring von Saulhe<strong>im</strong> und Rüdiger von Genhof mit der Entgegennahmeund Auszählung der St<strong>im</strong>men. In Anwesenheit eines öffentlichen Notars verlasder Domherr Nikolaus 11. vom Stein das Ergebnis. Der maior et sanior pars des Kapitelshatte für den Trierer Erzbischof Kuno von Falkenstein gest<strong>im</strong>mt, worauf Hertwig Ringdiesen offiziell zum <strong>Mainzer</strong> Erzbischof postulierte. Der unterlegene minor pars hatte fürAdolf von Nassau gest<strong>im</strong>mt, hielt die ursprüngliche Wahlvereinbarung aber nicht ein undpostulierte seinen Kandidaten ebenfalls789. Diese Uneinigkeit führte schließlich dazu, daßkeine Partei sich durchsetzte, sondern Kaiser Kar1 IV. seinen Kandidaten, Johann vonLuxemburg-Ligny, mühelos in Mainz einsetzen konnte. Die Wahlen 1396 und 1459 wurdenpercompromissum vollzogen. Die Zahl der Kompromissare betrug 1396fünf, 1459 sieben790.Daß man sich auf diesen Wahlmodus verständigte, liegt wohl daran, daß beide Malein etwa gleich aussichtsreiche Kandidaten zur Debatte standen und das Kapitel <strong>im</strong> Vorfeldder Wahl keine Einigung erzielen konnte791. Die Entscheidung übertrug das Kapitel deshalbeinem Ausschuß, der wahrscheinlich paritätisch besetzt wurde. Während aber dieserAusschuß sich 1459 relativ schnell auf einen der beiden Kandidaten verständige, werden1396 die harten Gegensätze allein schon durch die Zeit verdeutlicht, die die Kompromissarefür eine Einigung benötigten; am 8. November zusammengetreten, dauerten ihre Beratun-ZU den Erzbischofswahlen und ihren Hintergründen siehe unten Kapitel E. Zu den Wahlmodi desSkrutiniums und des Kompromisses vgl. Ganzer, Papsttum, S. 12-17; Ringel, Wahl, S. 22-24.789 REMII, Nr. 2810,3022; Chronicon Moguntinum, S. 26.790 1396 waren es der Dekan Eberhardvon Eppelborn, Kustos JohannvonRieneck, Scholaster Johannvon Schönburg, Kantor Kuno von Sterzelnhe<strong>im</strong> und der Domherr Dietmar von Wahlen. SADarmstadt C 1, Nr. 91, fol. 254r-255r. Für 1459 nennt die <strong>Mainzer</strong> Chronik (Hegel, Chroniken,S. 14) zwar einigeNamen, diese sind aberz. T. falsch, dennUlriclivonBickenbach wurde erst 1466Domkantor und Hertnid vom Stein war nie Kustos, sondern 1464-1466 Kantor. Aui3erdem nenntder Chronist nur sechs Namen, obwohl es sicher sieben Kompromissare waren. Erler, Rechtsgutachten,S. 274-288 = Defensorium obedientiae, S. 248-281. Zur Wahl von 1396 vgl. Brück,Geschichte, S. 14-32; Gerlich, Habsburg, S. 115f.. Auf demModusderErzbischofswahlvon 1459geht Ringel, Wahl, aushhrlich ein.791 1396 standen sich Johann von Nassau und Jofrid von Leiningen, 1459 Adolf 11. von Nassau undDiether von Isenburg-Budingen als Bewerber um den Erzstuhl

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