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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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Bestätigungen seines Wahlrechts erlangte das Kapitel durchweg erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts,aber auch dann war das Kapitel, wie Rauch zeigt, noch vielfach zum Nachgebengegenüber äußeren Interventionen, vor allem von Seiten des Erzbischofs, gezwungen. DenPfründentausch, meist in Form einer resignatio ex Causa permutationis auf päpstliche Provisionengestützt, versuchte das Kapitel dadurch zu unterbinden, daß es in die Eide derDekane, Kustoden, Scholaster und Kantoren einen Artikel aufnahm, in welchem der eidleistendePrälat sich verpflichtete, seine Prälatur nicht ohne Zust<strong>im</strong>mung des <strong>Domkapitel</strong>seinzuta~schen'~~.Trotzdem hatte die häufige zwangsweise Hinnahme von Kandidaten des Papstes, Kaisersoder Erzbischofs nicht dazu geführt, daß die <strong>Mainzer</strong> Domprälaten sich stark vom Kapitelentfernt hätten. Eine Ausnahme machen da die kurialen Dompröpste, sowie die ScholasterLudwigvon Hessen und Johann von Kleve und die Kantoren Dietrich Beyer von Boppard,Otto von Wettin747, Berthold von Kamp und Hertnid vom Stein zu Osthe<strong>im</strong>. Den Grundfür diesen Umstand finden wir darin, daß auch die Kandidaten der Intervenienten vonaußen nahezu alle bereits vorher <strong>Mainzer</strong> Domherren waren, so daß eine grundsätzlicheBindung an das Kapitel von vorne herein bestand. Dies gilt auch für die Kustodie, die zubesetzen das <strong>Domkapitel</strong> nie berechtigt gewesen ist, da deren Kollation be<strong>im</strong> Erzbischoflag.Vergleicht man die Namen der <strong>Mainzer</strong> Domprälaten des 14. und 15. Jahrhunderts mitdenen der in der gleichen Zeit wichtigsten Domherrenfamilien, fallt auf, daß die Familien,die <strong>im</strong> Kapitel eine besonders tonangebende Rolle spielten, in der Liste der Prälaten starkunterrepräsentiert sind. Allein das Haus Nassau mit zwei Dompröpsten, einem Dekan undeinem ~ustos~~', die Herren von Schönburg mit einem Propst, zwei Scholastern und zweiKantoren und die Grafen von Sponhe<strong>im</strong> mit einem Propst und zwei Kantoren haben ihrerBedeutung entsprechend viele Pralaturen erworben bzw. dies zu tun versucht. Familien wiedie Bickenbach, Schenk von Erbach und Stein haben dagegen nur einen, die Brömser vonRüdeshe<strong>im</strong>, Helmstadt, Knebel von Katzenelnbogen, Kronberg, Waldeck und Werthe<strong>im</strong>sogar keinen Prälaten hervorgebracht. Im Gegensatz dazu fällt der hohe Anteil von ,,horninesnovi" deutlich ins Auge. Eine sichere Erklärung dieses Phänomens kann derzeit nochnicht anboten werden. Zu vermuten ist aber, daß die maßgeblichen Familien sich be<strong>im</strong>Erwerb von Domprälaturen gegenseitig blockierten, um den inneren Proporz <strong>im</strong> Kapitelnicht zu gefährden. Daß die Pralaturen -vielleicht mit Ausnahme des ganz besonders engan Mainz gebundenen Dekanats -mit ihren hohen Einkünften, zahlreichen Kollaturrechtenfür niedere Benefizien und ihrem doch beträchtlichen Ansehen für Mitglieder ,,eingesessener"Familien eventuell der verstärkten Residenzpflicht wegen weniger attraktiv gewesenwären, ist kaum wahrscheinlich.Abschließend muß noch die Frage nach eventuellen Kapitelslaufbahnen beantwortet werden.Verglichen mit der hohen Zahl von Wechseln von einer Prälatur in eine andere, die <strong>im</strong>746 Da die Eide <strong>im</strong> Statuten- und <strong>im</strong> Juramentenbuch des <strong>Domkapitel</strong>s (SA WüMBv I93 und 94) gegenEnde des 14. Jahrhunderts dort eingetragen wurden, darf man wohl gerade in diesemverbot jedenunkontrollierten Tausches einen Reflex auf Erfahrungen der vergangenen Zeit sehen.747 Dies gilt für seineZeit als Kantor, nicht für die ais Dekan.Einschränkend muß aber vermerkt werden, daß die beiden Pröpste und der Kustos den DillenburgerTeiliinien des Nassauer Hauses angehörten und dein Gerlach der ansonsten in Mainz starkvertretenen Linie Wiesbaden-Idstein entstammte.

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