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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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Kapitel ihn für ein halbes Jahr, damit er in Rom seine Kantorei verteidigen könnte. Am 1.März wurde dieser Urlaub sogar auf ein Jahr verlängert, woraufhin Faulhaber in die Händedes Scholasters den Romfahrereid leistete742. Wer dieser Konkurrent war, wird nicht mitgeteilt.Infolge des Verdachts, Faulhaber hätte den Krämer (apothecarius) Jphann Schweizervon Bamberg ermordet, wurde der Domkantor 1473 vom Kapitel solange suspendiert, bissei Unschuld erwiesen wäre. Der Streit, der darum entstand, konnte erst Ende 1478 beigelegtwerden743.Obwohl, wie sich gezeigt hat, das Wahlrecht des Kapitels bezüglich der Domkantorei <strong>im</strong><strong>späten</strong> <strong>Mittelalter</strong> noch keineswegs gefestigt entstammte die überwiegende Mehrzahlder Kantoren dem <strong>Domkapitel</strong> selbst. Kapitelsferne Kantoren scheint es, mit AusnahmeDietrich Beyers von Boppard, in dieser Zeit daher auch nicht gegeben zu haben.Vielmehr finden wir fast alle aktiv am Leben des <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>s beteiligt. Hierfürnur einige Beispiele: Während der Vakanz des Domdekanats 1320-1325 erschien der DomkantorEberhard vom Stein häufig allein oder an zweiter Stelle nach dem Domkustosnamentlich in den Urkunden an der Spitze des <strong>Domkapitel</strong>s745, woraus auf eine führendeRolle des Kantors <strong>im</strong> Kapitel geschlossen werden kann. Reinhard von Sponhe<strong>im</strong> gehörte zuden St<strong>im</strong>mführern der Nassauer <strong>Domkapitel</strong>spartei in der Stiftsfehde von 1346-1353. Ottovon Wettin, Eberhard von Eppelborn und Richard von Kleen gelang der Erwerb des Domdekanats,wo das Kapitel sie kaum geduldet hätte, wenn sie nicht an seinen GeschickenundInteressen regen Anteil genommen hätten. Und ohne gutes Verhältnis zum Kapitel hättedieses Dietrich Schenk von Erbach nicht 1434 zum Erzbischof gewählt. Bemerkenswert istauch eine Parallele zum Domdekanat. Wie die Liste der Dekane weist auch die der Kantorenwährend der Regierungszeit Kaiser Karls IV. eine Reihe kaiserlicher Protigis auf, ein weiteresZeichen für das starke Interesse des Kaisers am <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> als Wahlkörperschaftdes Kurerzbischofs.C. 111.1.6. ZusammenfassungWie aus der Geschichte der einzelnen <strong>Mainzer</strong> Domprälaturen hervorgeht, war währenddes <strong>späten</strong> <strong>Mittelalter</strong>s hier durchaus noch manches <strong>im</strong> Wandel begriffenwar. Insbesonderewar das Recht des <strong>Domkapitel</strong>s, Propst, Dekan, Scholaster und Kantor zu wählen, <strong>im</strong> 14.und 15. Jahrhundert noch keineswegs gesichert. Vor allem während des 14. Jahrhundertsspielten die päpstlichen Provisionen bei den Pröpsten als Teil der Pfründenpolitik,bei Dekanen und Kantoren als Mittel kaiserlicher Politik und darüberhinaus allgemeinals Form der Bestätigung, als Legit<strong>im</strong>ationsmittel für Pfründenpermutationen und gezielteResignationen eine gewichtige Rolle. Hat das Kapitel sich auch möglichst gegen die Umgehungoder Ausschaltung seines Prälatenwahlrechts zur Wehr gesetzt, oft zwang die politischeSituation das <strong>Domkapitel</strong>, die päpstlichen, kaiserlichen und auch erzbischöflichenInterventionen hinzunehmen und die ihm aufgenötigten Prälaten zu akzeptieren. Formelle742 DProt, Nr. 682,684. Jeder Romfahrer mußte schworen, an der Kurie nichts gegen Personen desKapitels oder das Kapitel selbst unternehmen zu wollen. Am 19. Okt. 1470 war Faulhaber wiederin Mainz. DProt, Nr. 741.743 Siehe hierzu oben Kapitel C. 11.1.2. und das Biogramm Faulhabers.744 Ein päpstlich bestätigtes Wahlrecht für die Kantorei besaß das <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> erst seit 1505.Vgl. Rauch, <strong>Domkapitel</strong> 11, S. 203.745 2. B. REMI, Nr. 2231,2235-2237,2239,2242,2259,2344,2399.

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