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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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eine ausschlaggebende Rolle gespielt726. Bei Eberhard, der schon 1383 zum Domdekanaufstieg,ist aber seit langer Zeit erstmals eine Wahl nicht auszuschließen, auch wenn keineBelege über eine solchevorliegen. Gleiches gilt für Kuno von Sterzelnhe<strong>im</strong> (l393/96-1408),der nach Kisky 1383 Kantor wurde, aber erst am 20. Dez. 1386 als solcher genanntDie 1408 durch den Tod Sterzelnhe<strong>im</strong>s vakante Kantorei erhielt Otto von Friesenhe<strong>im</strong>(1408-1418), der am 20. Dez. 1408 erstmals als Domkantor in den Quellen auftrat728.Da, wie bei seinem Vorgänger, päpstliche und kaiserliche Interventionen wederbelegt, noch wahrscheinlich sind und auch zu Erzbischof Johann 11. keine Kontakte nachgewiesenwerden konnten, die eine erzbischöfliche Einflußnahme nahelegen, muß manwohl davon ausgehen, daß Friesenhe<strong>im</strong> durch Kapitelswahl <strong>Mainzer</strong> Domkantor wurde.Für den am 20. Dez. 1418 erstmals als Kantor genannten Otto von Falkenberg (1418-1419)"~, der diese Prälatur nur gut ein Jahr innehatte, läßt sich eine ebensolche Konstellationbeobachten, auch bei ihm liegt der Gedanke an eine Kapitelswahl nahe. Und ebensogilt dies auch für Eberhard Mönch von Rosenberg (1420-1429), der in einem Nachtrag zumTestamentarierverzeichnis von 1419 am 13. Jan. 1420 zuerst als Domkantor bezeichnetwurde730.1429 kam es über die Neubesetzung der Domkantorei zum Konflikt. Dabei dürfen wir inDietrich SchenkvonErbach (1429-1434), der sich auch ohne Mühe durchsetzte, den Kandidatendes <strong>Domkapitel</strong>s sehen. Da er sich den Besitz der Kantorei am 22. und 27. Jan. 1430von Papst Martin V. lediglich bestätigen ließ, ohne um eine Provision nachzusuchen73i,wird er die Kantorei durch Kapitelswahl erhalten haben. Die päpstliche Bestätigung mußteer jedoch einholen, um nicht gegen Hartmann von Biedenfeld, der am 20. Nov. und 18.Dez. 1429 eine Provision auf Pfründe und Kantorei Eberhard Mönchs erhalten hatte732, ineinen juristischen Rückstand zu geraten. Weitere Bewerber um die Kantorei waren Jakobvon Sierck, der seine Ansprüche 1432 auf seinen Bruder Philipp übertragen ließ733, undDietrich Kranich734; eine realistische Erfolgschance haben sie alle jedoch nie besessen.Dietrich Schenk von Erbach wurde 1434 zum Erzbischof gewählt. Am 31. März 1435Siehe oben Kapitel C. 111. 1.2.SA WüMBvI99, S. 61f. Auf deml'homaskapiteldes Jahres 1385 (S. 59-61) wurde er nochals einfacherDomherr in die Treuhänderliste eingetragen.SA Wü MBvI 99, S. 114-116. Helwichund Joannis nennen als Nachfolger Sterzelnhe<strong>im</strong>s HeinrichI. von Schönburg, ersterer für 1408, zweiter für 1410. Interessanterweise wird er auch auf seinerGrabinschrift als Domkantor bezeichnet. Arens, Inschriften, Nr. 81, 83. Siehe das Biogramm.Vielleicht war er 1408 kurzfristig Domkantor, um kurz darauf wieder zu resignieren. Daran, daßOtto von Friesenhe<strong>im</strong> seit 1408 Kantorwar, lassen die Quellen keinen Zweifel.729 SA Wü MBvI 99, S. 140-143.730 SA WÜMBvI 99, S. 144-146."' Rep. Germ. IV, Sp. 3525.Rep. Germ. IV, Sp. 941f., 1357. Die zweite Provision war nötig geworden, da er in der ersten irrtümlichHermann genannt worden war.733 Rep. Germ. V. Rom =ASVRom S 275, fol. 291v. Vgl. Miller, Jakob, S. 26. Vielleichtwurde Jakobvon Sierck durch Erzbischof Konrad 111. unterstützt, der den Siercker 1434 zu seinem Nachfolgerauf dem <strong>Mainzer</strong> Erzstuhl aufbauen wollte.734 Kranich, der 1431-1433 auch um eine <strong>Mainzer</strong> Dompfründe prozessierte, erhielt am 16. Jan. 1433eine Provision si neutri auf die Kantorei, um die er schon länger prozessierte. Rep. Germ. VRom =ASVRom S 283, foi. 25r-V.

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