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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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sion nutzte Dietrich, der vorher bereits die Zulassung auf Kanonikat und Pfründe des verstorbenenHugo Slumpe mittels einer päpstlichen Provision erzwungen hatte7I7, dieZwangslage des <strong>Domkapitel</strong>s, insbesondere der nassauischen Fraktion, ein zweites Malaus. Als Drahtzieher <strong>im</strong> Hintergrund dürfen wir dabei Kaiser Karl IV. vermuten, in dessenDiensten Dietrich zumeist von Mainz abwesend war und dem er auch 1359 seine Beförderungzum Bischof von Worms verdankte718. Wann er aus dem Amt schied, ist allerdingsunbekannt, denn obwohl er bereits 1359 sein Bistum erhielt, resignierte er seine <strong>Mainzer</strong>Dompfründe erst 1362.Daß Otto von Wettin (1363-1364) <strong>im</strong> Besitz der Domkantorei war, erfahren wir erst <strong>im</strong>November 1363, als diese in seinen Provisionen auf die Dompropstei bzw. das Domdekanatunter den Nonobstantien genannt wurde7". Über die Art, wie und wanner die Kantoreierhielt, ist zwar nichts bekannt, mit einiger Sicherheit kann man aber davon ausgehen, daßder kaiserliche Günstling Otto von Wettin die Kantorei per Provision auf Initiative KarlsIV. hin erhielt, als Dietrich Beyer Bischof von Worms wurde. Als Otto dann 1364 zumDomdekanat aufstieg, war es erneut Karl IV., der Berthold von Kamp (1365-1371) eineProvision Urbans V, auf die vakante Kantorei verschaffte. Die Provision vom 20. Mai 1365ist deshalb von besonderer Bedeutung, als in ihr erstmals das Recht des Kapitels, den Kantorzu wählen, erwähnt wurde7*'. Berthold von Kamp hat die Kantorei wahrscheinlich 1371resigniert.Dies geht aus der Provision Dietrichs von Ilfeld (1371-1381) auf die durch Resignation Bertholdsvakante Prälatur hervor. Diesmal war es allerdings Erzbischof Gerlach, der inbewußter Ausschaltung des Ka~itelswahlrechts versuchte, auf dem Weg über die Kurieeinen Vertrauten zum <strong>Mainzer</strong> Domkanror zu machen. Auf Bitten Gerlachs erhielt seinSekretär und Generalvikar Dietrich am 8. Jan. 1366 eine Reservation für Kanonikat,Pfründe und eine Dignität in Mainz, die auch für Wahlprälaturen gelten sollte721. Da esschon wegen der angestrebten und <strong>im</strong> Tausch mit Eberhard Schenkvon Erbach erworbenenDompfründe zum Konflikt kam, verwundert es nicht, daß auch für die Kantorei eine päpstlicheProvision eingeholt werden sollte, die am 28. Juni 1371 dann auch ausgestelltZU diesem Zeitpunkt war Dietrichs erzbischöflicher Gönner jedoch bereits tot.Dietrich, der recht bald in einen schweren Konflikt mit dem <strong>Domkapitel</strong> geriet723, wurdeam 30. Aug. 1379 zuletzt genannt724, starb aber wahrscheinlich erst 1381.Sein Nachfolger Eberhard von Eppelborn (1381-1383) wurde am 3. Nov. 1381 zuerst als<strong>Mainzer</strong> Domkantor genannt7". Be<strong>im</strong> Erwerb der Prälatur hat wohl Erzbischof Adolf I.717 Vgl. das Biogramm.718 Siehe hierzu oben Kapitel C. 11.2.2. ImTestamentarierverzeichnis wurde er nicht genannt.719 R. e. 1. Urbain V., 1. C., Nr. 9057f.; Kehr/Schmidt, Nr. 564. Auch in der erneuten Provision aufdas Domdekanat vom 9. Febr. 1364 wurde die Domkantorei erwähnt. Stengel, NA, Nr. 1089 =KehdSchmidt, Nr. 584."O R. e. I. Urbain V., 1. C., Nr. 13478 = VRV, Nr. 384."' REMII, Nr. 2055; R. e. 1. UrbainV., I. C. , Nr. 16867 =UB Erfurter StifteII, Nr. 615.Kehr/Schmidt, Nr. 936. Zum Streit um die Dompfründe siehe das Biogramm Dietrichs.723 <strong>Das</strong> Kapitel warf ihm, der 1374 in Avignon war, um Subsidiengelder zu überbringen, vor, dieSache Erzbischof Adolfs I. verraten und ein doppeltes Spiel getrieben zu haben. Siehe hierzu dasBiogramm."' UB Erfurter StifteII, Nr. 807.HSA Mü MU 4465.

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