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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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Prälaten aufgeführt Allerdings befürchtete das <strong>Domkapitel</strong> anscheinend, daßerneut von außen Ansprüche auf die Scholasterei erhoben werden könnten, denn es ließ sichvon Konrad von Weinsberg geloben, daß dieser die Schulmeisterei gegen alle weltlichen undgeistlichen Prozesse auf eigene Kosten und ohne Schädigung des Kapitels verteidigenwolltebs9. Konrad selbst ließ sich die Wahl von Papst Urban VI. bestätigen, der einenExekutor mit der Prüfung der Wahl und der Einführung Konrads in die Scholasterei beauftragte6'0.Dieser forderte dann am 10. Mai 1383 alle, die Einsprüche gegen die Einsetzungdes Weinsbergers in die Scholasterei hätten, auf, am 20. Mai in seiner Wohnung zu erschei-Darüber, daß solche Einsprüche erhoben worden wären, ist nichts bekannt. Am 27.Febr. 1390 wählte das <strong>Domkapitel</strong> Konrad von Weinsberg zum Erzbischof.Die Scholasterei wurde aber erst 1391 wieder besetzt, noch <strong>im</strong> Turnus vom 6. Mai 1391wurde der spätere Domscholaster Johann von Schönburg (1391/92-1403) nicht unter denPrälaten, sondern unter den Priesterdomherren genannt692. Wahrscheinlich ließ man diePrälatur solange unbesetzt, bis der Elekt die päpstliche Bestätigung erhalten hatte, was etwa<strong>im</strong> Juni 1391 der Fall war693. Die Provision auf die Scholasterei wurde am 26. Juli 1391 ausgestellt694,von einer Wahl ist darin allerdings nicht die Rede. Eine Erklärung, sowohl fürfehlende Anzeichen auf eine Kapitelswahl, als auch für die Tatsache, daß Johann auf demThomaskapitel von 1391 nach wie vor als Domherr und Dekan des Oberweseler Martinstiftsbetitelt wurde695, ist den Quellen nicht zu entnehmen. Erstmals am 4. April 1392 tratJohann als Scholaster auf696. Der nächste Wechselin der Scholasterei trat ein, nachdem ErzbischofJohann 11. Johann von Schönburg die <strong>Mainzer</strong> Dompropsteiverschafft hatte'j9'.Im Laufe des Jahres 1404 wurde Heinrich Rau von Holzhausen (1404-1415) Domschola-~ter~~~. Über den Kollationsmodus sind wir in seinem Fall ebensowenig informiert wie <strong>im</strong>Fall seiner Nachfolger, der Domkapitulare Johann Wais von Fauerbach (1415/16-1418),Eberhard 111. vom Stein (1418-1419) und Peter von Udenhe<strong>im</strong> (1419-1442)~~~. Erst fürVolprecht von Ders (1442-1478), der 1442 anstelle des zum Domdekan gewähltenPetervonUdenhe<strong>im</strong> Scholaster wurde, ist wieder von einer Kapitelswahl die Rede. Die am 26. Aug.1442 ausgestellte päpstliche Provision erwähnt die Wahl ausdrücklich und diente wohlmehr dem Zweck der Bestätigung und der Dispensierung wegen Pfründeninkompatibilität700. Auch Volprechts Nachfolger Damianvon Praunhe<strong>im</strong> (1478-1483) wurde 1478 durchHSA Mü MU 4465.HSA Mü MU 4469.690 HSA Mü MU 1773a.691 HSA Mü MU 1793.HSA Mü MU 4513 = SA Wü MBv I 94, fol. 43v-46v.693 Vgl. Gerlich, Konrad, S. 185.Rep. Germ. 11, Sp. 750.SA Wü MBv I 99, S. 68-71.696 HSA Mü MU 4523.697 Siehe hierzu oben Kapitel C. 111.1.1.Am 20. Dez. 1403 war er noch einfacher Domkapitular, am 20. Dez. 1404 erschien er erstmals alsScholaster. SA Wü MBvI 99, S. 102-106.Johannwurde zuerst am 20. Dez. 1416 als Scholaster genannt(SAWüMBvI99, S. 134-137), Eberhardarn 20. Dez. 1418 (MBv 199, S. 140-143. DieTestamenrarierwurden zwar erst spaternachgetragen,Eberhard aber schon auf dem Thomaskapitelin das Verzeichnis aufgenommen. )und Peteram 3. Dez. 1419 (Struck, Quellen I, Nr. 908).700 Rep. Germ. VRom=ASVRomS 385, fol. 126v-127r.

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