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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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des Markgrafen Markus von Baden, offensichtlich nie zum Streit zwischen zwei Bewerbernkam, wie das bei der Propstei *nd bei den anderen, weniger einflußreichen Prälaturen derFall war. Und schließlich drängt sich auch die Frage auf, warum die Domdekane, nicht nurdie von außen eingesetzten, sondern auch die, die vorher Domherr waren und vom Kapitelgewählt wurden, sooft der erste oder sogar der einzige Vertreter ihrer Familie <strong>im</strong> spätmittelalterlichen<strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> waren634? Warum hat das <strong>Domkapitel</strong> so oft solche hominesnovibJ5 an seine Spitze berufen oder dort zugelassen bzw. warum haben die einfluflreichenD~mka~itelsfamilien, wie z. B. die Stein, Erbach oder Kronberg nicht oder nur so seltennach dieser Prälatur gegriffen? Die Antwort auf diese Fragen mag in der Stellung desDomdekans selbst begründet sein, der zwar derpr<strong>im</strong>us interpares <strong>im</strong> Kapitel war, der dafüraber auch stärker als alle anderen <strong>Mainzer</strong> Domherren, die Priesterdomherren ausgenommen,an Mainz und den Dom gebunden war. Er konnte seine Verpflichtungen nur dannerfüllen, wenn er die meiste Zeit des Jahres in Mainz residierte. Hierdurch wurde die vonvielen Domherren gesuchte Möglichkeit zum Erwerb weiterer, auswärtiger Pfründenextrem beschnitten. Von daher erklärt sich, daß man sich nicht gerade nach dem Dekanatdrängte. Hierin könnte auch ein Grund für die z. T. recht langen Vakanzen liegen. Füreinen aus kleiner Familie stammenden Domherren, der dazu noch als erster den Sprung indas <strong>Domkapitel</strong> geschafft hat, muß die einflußreiche Prälatur trotz der Einschränkunghöchst attraktiv gewesen sein. Daneben besteht auch die Möglichkeit, da$ das Kapitel umdes Gleichgewichts zwischen den führenden Familien willen, Vertretern dieser Familienden Zugang zum Dekanat erschwerte, bzw. daß nur der Konsens auf den Vertreter einerweniger einflußreichen Familie möglich war, weil dadurch der familiäre Proporz nichtgefährdet wurde.<strong>Das</strong> festgestellte Interesse der Erzbischöfe an der Besetzung des Domdekanats bedarf wohlkaum einer Erklärung. Für jeden Erzbischof mußte es eine ungeheure Erleichterung sein,wenn der <strong>im</strong> Kapitel tonangebende Dekan636 einVertreter der erzbischöflichen Politik war.<strong>Das</strong> Beispiel Bertholds von Henneberg zeigt, daß es für einen in Widerspruch zum Erzbischofstehenden Dekan eigentlich keinen Platz gab.Was die kirchlichen bzw. königlichen Einflußnahmen auf das <strong>Mainzer</strong> Domdekanatbetrifft, so fügen diese sich in das bereits weiter oben gewonnene Bild der Beziehungen von<strong>Mainzer</strong> Domherren zum Reichsoberhaupt nahtlos ein. Ludwig der Bayer, dem das <strong>Domkapitel</strong>der wichtigste Bundesgenosse am Rhein war, verweigerte die Promotion desDekans Johann Unterschopf zum Bischof von Konstanz, weil er diesen fähigen Mann undtreuen Parteigänger in Mainz halten wollte, um über ihn auch weiterhin seinen Einflug aufdas dortige <strong>Domkapitel</strong> wahren zu können. Für Kar1 IV. war die Besetzung des Dekanatsdaher von größtem Interesse, weil der Dekaninsbesondere bei Erzbischofswahlen eine tonangebendeRolle spielte und die Wahl des Erzbischofs zu den zentralen Punkten seiner'I6Dies trifft für Johann Unterschopf, Rudolf Losse, Otto von Wettin Eberhard von Eppelborn,Johann Wais, Peter von Udenhe<strong>im</strong>, Richard von Kleen, Johann Nix und den 1484 Berthold vonHenneberg <strong>im</strong> Dekanat gefolgten gefolgten Bernhard von Breidenbach zu. Eigentlich müssen auchWilhelm Flach, Peter Echter und Heinrich Greifenklau hinzugerechnet werden, da sie die erstenVertreter ihrer Familien <strong>im</strong> Kapitel des 14. und 15. Jahrhunderts waren.Auch wenn manche von ihnen durch engere oder weitereVerwandtschaft Beziehungen zu Mitgliederndes <strong>Domkapitel</strong>s besessen haben mochten, die Häufung dieser Fäüe ist signifikant.Hier spielt es eine gewichtige Rolle, daß allein der Dekan berechtigt war, Kapitelssitzungen einzuberufen,und daß er maßgeblichen Einflui3 auf die Tagesordnung besd.

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