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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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~ichard vom Stein wurde zwar noch unter Erzbischof Diether Domdekan, nach dessenAbsetzung und der Provision Adolfs von Nassau ging er aber sofort zu letzterem über.Zusammen mit dem Scholaster Volprecht von Ders gehörte er in der folgenden Stiftsfehdezu den Köpfen der Nassauer Partei in <strong>Domkapitel</strong> und Erzstift. Bis 1475 stand RichardvomStein an der Spitze des <strong>Domkapitel</strong>s. Zwe<strong>im</strong>al hat er in dieser Zeitversucht, be<strong>im</strong> <strong>Domkapitel</strong>die Einrichtung eines Subdekanats durchzusetzen. Beide Male lehnte das Kapitel ab mitder Begründung, daß dies zum einen ein Abgehen von den alten Gewohnheiten darstellteund zum anderen die Domvikare einem Subdekan wahrscheinlich nicht gehorchen würden.Dem Dekan selbst empfahl das Kapitel eine bessere Amtsführ~n~~~'.8. März 1475erschien Richard letztmalig in einer Urkunde des <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>s als Dekad2*, seinNachfolger Berthold 11. von Henneberg (1475-1484) trat bereits am 3. Nov. 1475 in~rscheinun~~~~. In der Zwischenzeit hat Richard vom Stein aus unbekannten Gründen resigniert.Nach Ziehen, der leider keine Quellenangabe beifügt, wurde Berthold von Hennebergvom <strong>Domkapitel</strong> ,,in einmütiger Wahl als 'ult<strong>im</strong>us capitularium' zum Dekan erklärt"630.Interessant wäre es, zu wissen, ob diese Wahl vor oder nach demTod Erzbischofs Adolf 11.am 6. Sept. 1475, also unter dem Einfluß von Bertholds Freund und Gönner stattfand. Leiderkönnen hierzu keine genaueren Angaben gemacht werden. Gleichgültig, ob Bertholdseine Prälatur durch freie Kapitelswahl oder unter dem Einflufl des Erzbischofs erhielt, injedem Fall konnte das <strong>Domkapitel</strong> sicher sein, daß auch der Kaiser, der in dieser Zeit derNeußer Fehde stark an den Zuständen am Rhein interessiert war, diese Wahl billigenwürde63'. Die ständigen Verlängerungen seines Urlaubs, den der Domdekan nach seinemStreit mit Erzbischof Diether und seiner Flucht aus Mainz nehmen m~ßte~~', durch das<strong>Domkapitel</strong> zeigen, daß Berthold ein gutes Verhältnis zum Kapitel besaß. Den deutlichstenBeweis guter Beziehungen zwischen Dekan und Kapitel liefert allerdings die Wahl Bertholdsvon Henneberg zum <strong>Mainzer</strong> Erzbischof 1484.Aus diesem Überblick über die spätmittelalterliche ~eschichte des <strong>Mainzer</strong> Domdekanatsergibt sich eine Reihe von Fragen. Aus den Quellen geht deutlich hervor, daß der Domdekanals Haupt des <strong>Domkapitel</strong>s und der gesamten Diözesangeistlichkeit eine einflußreichePersönlichkeit war und sich dariiberhinaus <strong>im</strong> Besitz einer einträglichenpfrÜnde befand633.Umso mehr rnuß es verwundern, daß das Kapitel sich die Wahl des Dekans <strong>im</strong> 14. Jahrhundertso oft und so leicht aus der Hand nehmen ließ. Erstaunlich ist auch dieTatsache, daß es,abgesehen von dem politisch motivierten und zu keiner Zeit erfolgversprechenden Versuch627 DProt, Nr. 307 (1467 Mai 26), 757 (1470 Dez. 11). An anderen <strong>Domkapitel</strong>n, z. B. in Köln, hat esdas Amt des Subdekans als Dauereinrichtung durchaus gegeben. Vgl. Kisky, <strong>Domkapitel</strong>, S. 25,100f.; Schneider, <strong>Domkapitel</strong>, S. 93.628 SA Wü MUDK 22b/M 218. Ziehen, Mittelrhein, S. 198, gibt falsch an, dai3 Berthold von Hennebergin dieser Urkunde bereits als Domdekan genannt wurde.629 SA WüMzerneureg. Urk. 1475 Nov. 3.630 Ziehen, Mittelrhein, S. 179. Ansonsten konnten keine Quellen zur Wahl Bertholds ausfindiggemacht werden.Zum guten Verhältnis Bertholds zu Friedrich 111. vgl. Ziehen, Mittelrhein, bes. S. 177-180. Sieheauch oben Kapitel C. 11.2.2.632 ZU diesem Konflikt siehe oben Kapitel C. 11.2.1.Zwar beurteilte Papst Johannes XXII. 1326 die Einkünfte des Dekans als sehr gering (R. e. 1. JeanXXII, Nr. 26232 = REM I, Nr. 2735), in der Provision Ottos von Wettin (9. Febr. 1364) ist dannallerdings von recht beachtlichen 200fl jährlichen Einkünften die Rede (Stengel, NA, Nr. 1089 =Kehr/Schmidt, Nr. 584). Vgl. auch Liebeherr, Besitz, S. 35f.).

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