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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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zum Dekan gewählt wurde. Natürlich muß, der guten Beziehungen zu Erzbischof Adolf I.wegen auch die Möglichkeit erwogen werden, daß der Erzbischof dem Kapitel die WahlWilhelms, um es vorsichtig auszudrücken, nahegelegt hat597. Nehmen wir die Eintragungen<strong>im</strong> Testamentarierbuch der Jahre 1379 und 1380 als Indikator, zeigt sich zwar, daß Wilhelmnur relativ wenige Domherren zu Testamentariern bestellte und auch nur von wenigenbestellt wurde, bei diesen handelte es sich aber genau um jene Domherrengruppe, diesowohl <strong>im</strong> Kapitel die Führung innehatte als auch sich durch besondere Nähe zum Erzbischofau~zeichnete~~'. Von daher liegt die Vermutung nahe, daß infolge des lange gemeinsamenKampfes die Solidarität zwischen Erzbischof und <strong>Domkapitel</strong> mittlerweile so großwar, daß Wilhelm Flach als beider Kandidat angesehen werden kann. Wie der DompropstAndreas von Brauneck war auch Wilhelm Flach an einer Bestätigung seiner Pralaturinteressiert, weshalb König Wenzel auf Veranlassung Erzbischof Adolfs I. auch ihmarn 4. Febr. 1381 versprach, daß er die Bestätigung durch Papst Urban VI. besorgenwerde599. Wilhelm Flach von S~hwarzenber~ starb bereits am 29. Nov. 1383.Wie bei Wilhelm Flach von Schwarzenberg liegen auch bei seinen drei unmittelbaren Nachfolgern,Eberhard von Eppelborn (1383-141 8), Johann Wais vonFauerbach und Peter Echtervon Mespelbrunn, keine Nachrichten darüber vor, wie sie in den Besitz des Domdekanatsgelangten. Die Möglichkeit päpstlicher Provision oder kaiserlicher Einflußnahmescheidet auch bei ihnen ganz offensichtlich aus6''. Da sich aber insbesondere für Eberhardund Peter ausgezeichnete Kontakte zu den jeweiligen Erzbischöfen nachweisen lassen6'',stellt sich auch bei ihnen die Frage nach dem erzbischöflichen Einfluß auf ihre Erhebungbzw. nach der Akzeptanz <strong>im</strong> <strong>Domkapitel</strong>. Auf demThomaskapitelvon 1382 best<strong>im</strong>mte dererst wenige Jahre zuvor (1378/80) ins <strong>Domkapitel</strong> gelangte Eberhard von Eppelborn nurden einfluflreichen Nikolaus 11. vom Stein zu seinem Testamentarier. Er selbst wurde nurvon besagtem Nikolaus und dem Domdekan Wilhelm Flach ernannt6". Im folgenden Jahr,597 Um zu zeigen, wie so eine ,,Wahlbeeinflussungn vor sich gehen kann, sei auf diePropstwahlen derJahre 1403,1406 und 1410 hingewiesen. Siehe obenKapitel C. 111.1.1.598 1379 (SA Wü MBv 199, S. 51f. )best<strong>im</strong>mte Wilhelm selbst Nikolaus 11. vom Stein zum Testamentarier,während er selbst von Dompropst Andreas von Brauneck und Nikolaus 11. vom Steinernannt wurde. Dazu kommt noch Johann von Wartenberg, der 1379 fehlte, Wilhelrn aber 1378und 1380 auswählte (S. 50f. ). 1380 (S. 53f. )best<strong>im</strong>mte Wilhelm Nikolaus 11. vom SteinundEberhardvon Eppelborn und wurde selbst Testamentarier Nikolaus'II. vom Stein, Johanns von Wartenbergund Eberhards von Eppelborn.599 RTA ä, R., Nr. 170 = Gudenus, CD 111, Nr. 343. Vgl. Gerlich, Anfänge, S. 74. Ein gewisser Druckvon Seiten des <strong>Domkapitel</strong>s, wie er bei Dompropst Andreas von Brauneck festgestellt werdenkonnte (siehe oben Kapitel C. 111.1. 1. ), scheint bei Wilhelm Flach nicht bestanden zu haben, sodaß sein Wunsch nach Konfirmation wohl weniger durch die Frage der Legit<strong>im</strong>ität als vielmehrdurch die Furcht vor möglichen, mit päpstlichen Provisionen ausgestatteten Konkurrenten motiviertwar.Für keinen dieser drei lassen sich Kontakte zu Kaiser oder Kurie nachweisen, die auf eine solcheMöglichkeit hätten schließen lassen.Siehe oben Kapitel C. 11.2.1 ., die Tabelle in Anhang4 und die entsprechenden Biogramme.'" SA Wü MBvI 99, S, 55f.'03 Daß dieser Domizellar Eberhard zum Testamentsvollstrecker ernannte, weist auf gute, vielleichtverwandtschaftliche Beziehungen der Familien Flach und E~pelborn hin. Nikolaus 11. vom Steinhat Eberhard später wieder zum Treuhänder bestellt, so daß wir auch für 1383 von seiner Unterstützungfür den Domdekan ausgehen können.

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