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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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in Besitz nehmen dürfte, wenn Gerlach das Erzstift in seiner Hand hätte5'". Hinter beidenProvisionen, der für Gerlach und der für Rudolf, standen Balduin von Trier, Johann vonBöhmen und die luxemburgische Partei <strong>im</strong> Reich, in deren Königswahlplänen der Machtwechselin Mainz eines der zentralen Stücke darstellte. Da in Mainz aber nach wie vor diekaiserliche Partei dominierte, konnten weder Gerlach noch Rudolf ihre neuen Positioneneinnehmen. Mit der Begründung, daß Erzbischof Gerlach nunmehr den größten Teil desErzstifts kontrolliere, erbat und erhielt Karl IV. für Rudolf Losse vom Papst am 15. Juni1350 die Erlaubnis Kanonikat Pfründe und Dekanat in Besitz zu nehmen5". <strong>Das</strong> hat aberdaran, da4 der Virneburger Teil des <strong>Domkapitel</strong>s Rudolf das Dekanat auch weiterhin vorenthielt,nichts geändert. Ende 1354 ist er erstmals sicher als Domdekan in Erscheinunggetreten5s2, nachdem der Vertrag vom 3. Jan. 1354 zwischen Erzbischof Gerlach und den,,VirneburgernJ' dafür dieVoraussetzungen geschaffen hatte583. Damit besaß das<strong>Domkapitel</strong>nach achtjähriger faktischer Vakanz wieder einen Dekan. Seine guten Kontakte zurKurie machte das Kapitel sich gleich dadurch zunutze, daß es ihn zusammen mit demDekan von St. Stephan und dem Domherren Johann Schenk von Erbach nach Avignonsandte, um für den durch die lange Stiftsfehde (1346-1354) arg geschwächten <strong>Mainzer</strong> Diözesanklerusdie Befreiung von dem ausgeschriebenen ~apstlichen Zehnten zu erwirken584.1357/58 ist er erneut in Avignon nachweisbar, wo er <strong>im</strong> Auftrag des <strong>Domkapitel</strong>s dessenHaltung <strong>im</strong> Streit um die Ablehnung des Papstprovisen Gerhard Alberti von Lübeck und<strong>im</strong> Konflikt um den Wormser Bischof Salmann zu vertreten hatte585. Rudolf Losse starb am4. Jan. 1364.Nachfolger Rudolfs wurde 1364 der Kaplan und Sekretär Karls IV. Otto von Wettin (1364-1367). In seiner am 8. Nov. 1363 ausgestellten Provision auf die <strong>Mainzer</strong> D~mpropstei~~~wurde er als <strong>Mainzer</strong> Domkantor bezeichnet, obwohl hierüber keine weiteren Belege vorliegen.Als ob er seine Chancen, die Propstei wirklich erlangen zu können, selbst nur sehrgering eingeschätzt hätte, ließ er sich gleich am 9. Nov. 1363 auf das <strong>Mainzer</strong> Domdekanatprovidieren, das infolge des Todes Rudolf Losses vakant sei587. Diese Provisionist, obwohlnatürlich die Voraussetzung der Vakanz noch nicht erfüllt und die Provision damit ungültigwar, insofern bedeutsam, als in ihr erstmals vermerkt wurde, daß eigentlich nur <strong>Mainzer</strong>Domherren auf das Dekanat gewählt werden durften. Bemerkenswert ist diese Hervorhebungdes Kapitelswahlrechts vor allem deshalb, weil die letzten drei Dekane ihre Prälaturgerade nicht durch Wahl, sondern per päpstlicher Provision und mit erzbischöflicher oderköniglicher Hilfe erhalten hatten und auch Otto von Wettin gerade <strong>im</strong> Begriff war, diesesWahlrecht zu umgehen. Nachdem Rudolf Losse am 4. Jan. 1364 dann wirklich gestorbenVRIII, Nr. 451 =REMI, Nr. 6125 =Stengel, NA, Nr. 796.VR 111, Nr. 876 =REM I, Nr. 6340 = Stengel, NA, Nr. 870. Zur Förderung Rudolf Losses durchKarlIV. vgl. Schäfer, Dank. Siehe auch oben Kapitel C. 11.2.2.582 REM 11, Nr. 227.583 REM 11, Nr. 7. Zu diesem von Karl IV. vermittelten Friedenvgl. Vigener, Kuno, S. 1-7.584 Dies wird in der Antwort des Papstes erwähnt, der die Angaben des Klerus' für erdichtet hielt, denAntrag ablehnte und dem Erzbischof befahl, die Zehntleistung zu veranlassen. REM 11, Nr. 411.585 HSA Mü MU 4201a, 5604c, 5611, 5611a; Stengel, NA, Nr. 1004-1007. Vgl. hierzu auch obenKapitel B. 11.2.586 R. e. I. UrbainV.. 1. C., Nr. 9057=Kehr/Schmidt, Nr. 564. Siehe hierzu obenKapitel C. 111.1.1.587 R. e. 1. ~rbain~.; 1. C:, Nr. 9058.

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