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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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ert Schenk von L<strong>im</strong>purg einen Konkurrenten um die Dompropstei besessen zu haben.Wie ernsthaft diese Konkurrenz war und auf welchen Rechtstitel Albrecht sich berufenkonnte, ist jedoch nicht erkennbar, da außer den Erwähnungen bei Helwich und ~oannis~~~keine weiteren Nachrichten in dieser Sache vorliegen. <strong>Das</strong> <strong>Domkapitel</strong> scheint hiervonnicht beeinträchtigt worden zu sein.Heinrich von Nassau besaß die <strong>Mainzer</strong> Dompropstei länger als alle anderen Pröpste des14. und 15. Jahrhunderts, nach45 Jahrenverzichtete er 1475 auf diese Prälatur. Aber schonseit Anfang der 1430er Jahre hat Heinrich sich vorwiegend in Köln aufgehaltens3'. Als nachdem Tod Erzbischof Konrads 111. die seit 1419 zum Kapitel neu zugelassenen Domherrendas Wahlbündnis von 1419 beschworen, war Heinrich nicht unter ihnens4'. In den folgendenJahren verschlechterte sich das Verhältnis des scheinbar dauernd abwesenden Dom-Propstes zum <strong>Domkapitel</strong> rapide. Der Streit, der am 13. Aug. 1439 beigelegt wurde, hatsich vermutlich, auch wenn dies nicht explizit erwähnt wurde, an der nachlässigen Amtsführungdes Propstes, d. h. an der ungeregelten Auszahlung der Pfründeneinkünfte entzündets4'.Nun löste man dieses Dauerproblem dadurch, daß Heinrich die Dompropste<strong>im</strong>it allen Rechten, Pflichten und Einkünften auf Lebenszeit an das Kapitel verpachtete.Ausgenommen blieben nur der Stadtmainzer Hof der Propstei, das Pr~~steisiegel und diegeistliche Jurisdiktion als Stadtmainzer Archidiakon, sowie die Vergabe der Lehen undgeistlichen Benefizien der Propstei. Als Pachtrente sollte Heinrich von Nassau alljährlich800flund je ein Fuder Wein aus He<strong>im</strong>bach und Lorch, für den Wein ersatzweise 50f1, erhalten.Allerdings vereinbarte man, daß der Dompropst alle Besteuerung.oder Zehntbelegungender Propstei trüge. Daß das Pachtgeld jedes Jahr in vier gleichen Raten an jedem Quatember(fronfasten) ausgezahlt werden sollte, bot in den folgenden Jahren einen ständigenAnlaß für K~rn~likationen~'~. In Mainz treffen wir Heinrich von Nassau nur noch sehr seltenan. Dafür spielte er aber in der Geschichte des Kölner Erzstifts in diesen Jahren einegewisse Rolle543,1475 trat Heinrich von Nassau von der <strong>Mainzer</strong> Dompropstei zurück. Über die Gründe seinerResignation sind wir nicht unterrichtet; ob ein Zusammenhang mit dem Tod ErzbischofAdolfs 11. von Nassau und der zweiten Wahl Diethers von Isenburg bestand, muß dahinge-5'8 Vgl. Helwich, Elenchus, S. 214,230; Joannis 11, S. 379f. Der besagten Eintragung <strong>im</strong> Testamentanerverzeichniswegen, kann Albert wohl nicht als Kandidat des <strong>Domkapitel</strong>s angesehen werden.Die Bemühungen des Johann Sweinhe<strong>im</strong>, Stiftsherr an St. Stephanl Mainz, der am 18. Febr. 1432eine Provision auf die <strong>Mainzer</strong> Dompropstei erhielt (Rep. Germ. V Rom = ASV Rom S 275, fol.200v), brauchen hier nur am Rande erwähnt zu werden, da Johann wohl nie eine realistischeChance auf Verwirklichung seines Anspmchs besessen hatte.Darauf deutet auch der 1432 erfolgte Erwerb der Propstei des Bonner St. Cassiusstifts hin. Vgl.Horoldt, St. Cassius, S. 210f."O HSA Mü MU 3086a. Wenn auch <strong>im</strong> Testamentarierbuch für die Jahre 1431-1433 der Dompropstanonym aufgeführt wurde, er hat keine Testamentarier best<strong>im</strong>mt, so daß fraglich ist, ob er überhauptanwesend war."' SA Wü MUDK 23bIP 35 (Urkunde des Dompropstes und Gegenurkunde des <strong>Domkapitel</strong>s), MIB23, fol. 330r-331r (Urkunde des Domkaoitels).1 ,<strong>Das</strong> Kapitel gerietmit seinen ~ahlun~en desöfteren in Rückstand. DProt, Nr. 120, 139,271,275,494,502,781,883.54' Er war Rat seines Onkels Erzbischof Dietrichs 11. von Mörs, Pfandamtmann von Altenwied,Lechenich und Linz und nahm an den Kriegen um Soest und Neuß an exponierter Stelle teil.

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