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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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elegt ist529, stand nicht nur zu Erzbischof Johann II., sondern auch zu Erzbischof Konrad111. in ausgezeichneten Beziehungen5'0. Wie seine beiden Vorgänger nahm er auch amLeben des <strong>Domkapitel</strong>s Anteil. Zum Beispiel gehörte er 1419 zu den 23 Domherren, diesich nach dem Tod Erzbischof Johanns 11. zusammenschlossen, um ein geschlossenes Vorgehendes Kapitels gegen eventuelle Verstöße des zu wählenden Erzbischofs gegen seineWahlkapitulation schon <strong>im</strong> voraus zu bes~hwören~~'. Bei der Veröffentlichung des Statutsüber die Gehe<strong>im</strong>haltung des <strong>im</strong> Kapitelverhandelten 1423 wurde er ebenfalls an der Spitzeder Domherren genannt532. Daß er auch seinen Pflichten als <strong>Mainzer</strong> Dompropst nachkam,zeigt die Verleihung von Propsteilehen durch Wilhelm von Nassau 1411 und 1420~~'.Dieser sehr eng mit Erzstift und <strong>Domkapitel</strong> verbundene Dompropst resignierte die Propstei1430 an der Kurie zugunsten seines Bruders Heinrich (1430-1475), der am 21. Febr.1430 von Papst Martin V. eine entsprechende Provision erhielt534. Warum Wilhelm, der -kurz nach seinem Rücktritt - bereits am 18. April 1430 starb, auf die Prälatur verzichtete,ob vielleicht schwere Krankheit ihn zu diesem Schritt bewogen haben mag, läßt sich nichtsagen. Seine <strong>Mainzer</strong> Dompfründe resignierte er jedoch nicht, und für die aufgegebenePropstei sollte Heinrich ihm eine jährliche Pension in ungenannter Höhe zahlen535. ~ berdiese Aktion, durch die das Wahlrecht des <strong>Domkapitel</strong>s ausgeschaltet wurde, scheint esaber nicht zum Konflikt mit dem <strong>Domkapitel</strong> gekommen zu sein536. Vielmehr hat diesesHeinrich schnell als Dompropst anerkannt, schon am 20. Dez. 1430 wurde er <strong>im</strong> Testamentarierverzeichnisgeführt537. Zumindest zeitweise scheint Heinrich von Nassau in Al-529 Wann er als Kapitular Sitz und St<strong>im</strong>me <strong>im</strong> Kapitel erhielt, ist nicht zu sagen. Wahrscheinlich wardies noch 1410 oder kurz darauf der Fall.530 Bei der Wahl Erzbischof Konrads 111.1419 war Wilhelm als Hauut . der ufalzischenPartei<strong>im</strong>Dom-Lkapitel eine der Hauptstützen des Elekten, und auch später gehörte er zu den führendenRatenundMitarbeitern Konrads 111. Seine Einsetzung als Oberamtmann auf demEichsfeld arn 3. Febr. 1426U(SA Wü MIB 17, fol. 261v-262r) sieht Mathies <strong>im</strong> Zusammenhang mit einer Konfliktregelung zwischenErzbischof und Kapitel. Vgl. Mathies, Kurfürstenbund, S. 10-14,24, 190f. NachMathies,S. 267, hatte Konrad 111. darauf hingearbeitet, daß Wiihelrn vonNassau 1430 das Erzbistum Triererhalten sollte, was durch den Tod Wilhelms <strong>im</strong> gleichen Jahr vereitelt wurde. Siehe auch dieTabelle in Anhang 4.5" SA Wü MUDK 26N 28 1/2a. Auch ist er für eine Reihe von Jahren <strong>im</strong> Testamentarierbuch zu finden.SA WüMBv 199, S. 134-139 (1416,1417), 147-153 (1420,1421), 173-180 (1427,1429)- Auchin der bereits erwähnten Übernahme der Eichsfelder Oberamtmannschaft 1426 mui3 ein Anzeichenfür seine Nähe zum <strong>Domkapitel</strong> gesehen werden, das dem Erzbischof die Einsetzung einesGeistlichen abgenötigt hatte.532 SA WüMUDK24aJS 118.HSA Wiesbaden 1211~. Hohenstein 1411 Jan. 12; SA WüMzerneureg. Urk. 1420 Juni 15.534 Rep. Germ. IV, Sp. 1206.535 Daß er seine Dompfründe behielt, geht daraus hervor, dai3 Heinrich, der auch die Kölner Pf~ndeseines Bruders erhielt, auf sie erst nach dem Tod Wilhelms providiert wurde. Rep. Germ. IV, Sp.1206. Zur Pension Rep. Germ. IV, Sp. 3760. Zur Rechtsfigur der resignatio in favorem tertii undder Resignation unter dem Vorbehalt einer Pension vgl. Giumann, Resignation I (1900), S. 687-708, II(1901), S. 433-455.536 Auf die Frage, warum das <strong>Domkapitel</strong> dieser Ausschaltung seines Wahlrechts durch die beidenNassauer Brüder keinen Widerstand entgegensetzte, zurnal hier keinesfalls ein weitergehendesInteresse des Papstes vorgelegen hat, kann zur Zeit noch keine Antwort gegeben werden."' SA WÜMBvI99, S. 180-182. Bereits am4. Sept. 1430 hat er alsDompropst eineBelehnungvorgenommen.HSA Wiesbaden 12th. Hohenstein 1430 Sept. 4.

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