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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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Dompropst nicht eingenommen514. 1403, nachdem er zum Erzbischof von Magdeburgerhoben worden war, gab Günther von Schwarzburg die<strong>Mainzer</strong> Dompropstei wieder auf.Daß der Papst versuchte, Günther in der Dompropstei einen Kurialen folgen zu lassen, istnur durch eine knappe Erwähnung in den Quellen belegt. Am 5. Febr. 1403 wurde derDekan des Erfurter Liebfrauenstifts als Offizial des Dompropstes und Papstneffen LudwigTomacelli genannt515. Um die Propstei bemühte sich aber ebenfalls Günthers Bruder Heinrichvon Schwarzburg, dem am 12. Okt. 1403 ebenfalls eine päpstliche Provision ausgestelltwurde516. Aber auch er wurde nicht mehr <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Dompropsteigenannt. Durchgesetzt hat sich der Domscholaster Johann von Schönburg (1403-1406).Dieser verdankte seinen Erfolg jedoch weniger dem <strong>Domkapitel</strong> als vielmehr ErzbischofJohann 11. Der Erzbischof ernannte ihn am 14. Sept. 1403 zum Administrator der Domundließ dem <strong>Domkapitel</strong> damit faktisch keinen anderen Ausweg. Trotzdembest<strong>im</strong>mte das Kapitel mit Johann Hofwart, Johann Winter und Winter von Reifenberg dreiDomherren zu Kompromissaren, die dann Johann von Schönburg zum Dompropst wählten5l8.Wenn Johann 11. am 2. Dez. 1403 der Geistlichkeit des ArchidiakonatsprengelsMainz, dem der Dompropst als Archidiakon vorstand, dann die Wahl des DomscholastersJohann durch das Kapitel mitteilte5I9, muß auch diese "Wahl" als dem Kapitel von auQenaufgezwungen angesehen werden. Johannvon Schönburg selbst sprach die ,,Wahlhilfen desErzbischofs ausdrücklich an, als er sich diesem gegenüber am 14. April 1404 zu einigen Leistungenverpflichtete. Im Gegenzug versprach Johann 11. dem Dompropst, ihm für denFall, daß er die Propstei aufgeben müßte, wieder die Domscholasterei zu~erschaffen~~~. Mitder letztgenannten Klausel wurde wohl auf die noch einzuholende päpstliche Bestätigungangespielt. Nachdem auch König Ruprecht den Papst um diese Konfirmation angegangenwar5", wurde Johann von Schönburg am 11. Nov. 1404 von der Ungültigkeit der Propstwahldispensiert und somit bestätigt5".Sicher dürfen wir in Johann von Schönburg einen sehr kapitelsnahen Dompropst sehen523.514 Am 13. Jan. 1402 urkundeten Bischof Johann von Schleswig und sein Bruder Hermann Schindeleibals Vormünder der Dompropstei. SA Wü MUGS 119. Die Urkunde vom 4. April 1402, in derGünther von Schwarzburg von dem ihm als Dompropst zustehenden Recht auf Besetzung desKapitelskämmereramtes zugunsten des Domherren Otto von Falkenberg Gebrauch machte,'wurde in Köln ausgestellt. SA Wü MUGS 1/10 = Joannis 11, S. 885 = Scriba 111, Nr. 3562.515 VR VII, Nr. 355. Wahrscheinlich hat der Papst unmittelbar, nachdem man sich an der Kurieüberdie Provision des Schwarzburgers einig geworden war, seinen Neffen erneut in der Dompropsteieingesetzt.516 Rep. Germ. 11, Sp. 435 =Engel, Nr. 239.517 SA Wü MIB 14, fol. 55r-V = Joannis 11, S. 886 = Scriba 111, Nr. 3595. Johann von Schönburggehörte 1396/97 zu den Parteigängern des Nassauers.Roth, Fontes I, S. 460, Nr. 2.5'9 SA Wü MIB 14, fol. 72r.520 SA Wü MUGS 1/11 MIB 14, fol. 87r. Johann verpflichtete sich, dem Erzbischof Zeit seinesLebens bzw., solange er Dompropst sei, die Zehnteinnahmen der Propstei in Olm und jährlich 10Fuder Wein aus He<strong>im</strong>bach und Lorch zu liefern.521 KW 11, Nr. 3426 mit Datum vom 8. April 1404.522 Rep. Germ. 11, Sp. 1272. Die zeitliche Verzögemng kam durch den Tod Bonifaz IX. zustande.Noch am Tag seiner feierlichen Inthronisierung stellte der am 17. Okt. 1404 gewählte Papst InnozenzVII.den Dispens für den <strong>Mainzer</strong> Dompropst aus.523 An denl'homa~ka~iteln (20. Dez. ) der Jahre 14O4und 1405 nahm er teil, bestellteTestamentarierund wurde auch selbst dazu best<strong>im</strong>mt. SA WüMBv 199, S. 104-106.

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