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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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chon lassen sich zeitweise am Rhein nachweisen489. Obwohl die von Mayer überliefertenAntiqua Jura ausdrücklich feststellten, daß der Dompropst weder zur Residenz gezwungenwerden dürfte, noch suspendiert werden könnte490, war die ständige Abwesenheit seineshöchsten Prälaten dem <strong>Domkapitel</strong> ein ständiger Dorn <strong>im</strong> Auge. Mit der Begründung, Erzbischofund <strong>Domkapitel</strong> besäßen in den Pröpsten keine Hilfe mehr, ging das Kapitel 1326sogar soweit, bei Papst Johannes XXII. die Aufhebung der Propstei und die Verteilung vonderen Erträgnissen auf die übrigen Dompfründen zu erbitten, eine Veränderung, die nachdem Tod des derzeitigen Propstes in Kraft treten sollte. Für den Fall, daß der Papst eine völligeAbschaffung der Propstei ablehnen würde, schlug man ihm als Ersatzmöglichkeit dieBeschränkung der überreichen Propsteieinkünfte auf die fixe Summe von jährlich 400 kleinenTurnosen vor, während der restliche Besitz der Propstei dem <strong>Domkapitel</strong> übereignetwerden sollte zur allgemeinen Verbesserung der Pfründen491. Da13 die Schmälerung odergar Aufhebung der Dompropstei, die für die Kurie ja gerade ihres Reichtums wegen interessantwar, be<strong>im</strong> Papst auf wenig Gegenliebe traf, bedarf wohl kaum einer Erwähnung. Zwarerbat Johannes XXII. von Erzbischof Mathias eine Stellungnahme in dieser Sache undbrachte selbst eine Begrenzung der Propsteigefalle auf 5008 ins Gespräch, wenn der Plandes Kapitels am Ende nicht zur Ausführung kam, dürfen wir dies mit Sicherheit auf dasDesinteresse des Papstes an irgendwelchen Veränderungen der <strong>Mainzer</strong> Dompropsteizurückführen. <strong>Das</strong> Kapitel kam durch diesen Vorstoß allerdings insofern zu einem bescheidenenTeilerfolg, als der Propst Bertholin de Canali sich in der Folgezeit zumindest zeitweisezur Residenz in Mainz aufhielt492.Nachdem dievirneburger Partei des <strong>Domkapitel</strong>s bereits 1347 demPropst Johann Colonnawegen vernachlässigter Erfüllung seiner Pflichten und, weil er nicht auf seiten ErzbischofHeinrichs 111. stand, durch den Stiftsadministrator Konrad von Kirkel seine Einkünfte entzogenhatte493, unternahm das <strong>Domkapitel</strong> 1348 nach dem Tod des Kardinals den Versuch,die Kette der Papstprovisen zu unterbrechen. Daß es vor allem schlechte Erfahrungen derVergangenheit waren, die die Wahl von 1348 motivierten, zeigt der Umstand, daß auch dienassauische Kapitelspartei, die sonst auf gute Beziehungen zur Kurie bedacht sein mußte,einen Propst aus ihren Reihen wählte, obwohl doch sicher mit der erneuten Provision einesKurialen zu rechnen war. Dem Papstprovisen Wilhelm Pinchon standen also zwei schisma-489 Bertholin de Canali ist in den 1330er Jahren mehrmals in Mainznachweisbar. Vigener, Dompropstei,S. XXIII, sieht in seinen Residenzleistungen und auch in seinem Engagement 1328 für denKapitelskandidaten Balduin gegen den Papstprovisen Heinrich von Virneburg eine Reaktion aufden Vorstoß des <strong>Domkapitel</strong>s, daß eine Aufhebung der Propstei beantragt hatte. Wilhelm Pinchonhielt sich seit 1357, nachdem er in den Realbesitz der Dompropstei gelangt war, längere Zeit inMainz auf und nahm auch an mehreren Generalkapiteln teil. Am 19. Okt. 1357,20. Dez. 1358,20.Dez. 1359,20. Dez. 1361 undam20. Dez. 1363 bestellte er zusammenmitanderenDomherrenaufdem Thomaskapitel seine Testamentsvollstrecker. SA Wu MBv 199, S. 17-21,24f. Vgl. Vigener,Dompropstei, S. XXiII- XXVII, der insbesondere bei Wilhelm von einem Erfolg des Kapitelsspricht, das es geschafft habe, den Papstprovisen in die Kapitelsgemeinschaft hineinzuziehen undin seiner Handlungsfreiheit einzuschränken.490 Vgl. Mayer, Thesaurus I, S. 14,31.491 REM I, Nr. 2734 = R. e. 1. JeanXXII., Nr. 26232. Vgl. hierzu Vigener, Dompropstei, S. XXIIf.;Vogt, Mathias, S. 64.'92 Würdtwein, SD I, Nr. 32. Vgl. hierzu Braband, Domdekan, S. 56f.; Vigener, Dompropstei,S. XXIV.493 Mathias von Neuenburg, S. 224f., 405f.

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