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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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und die Pachtung der Dompropstei durch das Kapitel am 13. Aug. 1439, nachdem es vorherwahrscheinlich über die nachlässige Pflichterfüllung durch Heinrich von Nassau zum Konfliktgekommen waP8'. Gerade diese Frage stellte<strong>im</strong> 14. und 15. Jahrhundert ein zentralesProblem <strong>im</strong> Verhältnis von Propst und Kapitel dar, daß vor allem die kurialen Pröpstedurch die Bestellung von Prokuratoren zur Erfüllung anstehender Pflichten zu lösen suchten4".Ansonsten besaß der <strong>Mainzer</strong> Dompropst keine Funktionen mehr <strong>im</strong> <strong>Domkapitel</strong>. Und dadie Pröpste irn Spätmittelalter weder zwangsläufig Kapitularkanoniker sein muflten, nochzur Residenz gezwungen werden konnten483, hing es sehr stark von der Person des jeweiligenDompropstes ab, wie nahe er dem Kapitel stand und ob er darin eine Rolle spielte. ZuBeginn des 14. ~ahrhunderts finden wir die <strong>Mainzer</strong> Dompropstei fest in den HändenpäpstlicherGünstlinge. Der Reichtum dieser Pfründe hatte sie frühzeitig zu einem "Posten in derpäpstlichenwerdenlassen. Dem päpstlichen Notar Johann Judicis folgtenbis 1373 mit Jakob de Normannis (1301-1310), Bertholin de Canali (1322-1342/43)485,Johann Colonna (1343-1348), Wilhelm Pinchon (1348-1363) und Ra<strong>im</strong>und de Canilhac(1363-1373) fünf weitere Kuriale in ununterbrochener Folge, von denen zwei sogar Kardinalsrangbesaßen486. In konsequenter Ausübung ihres Rechts, die Pfründen verstorbenerKurialen verleihen zu dürfen4", war es den Päpsten relativ leicht möglich, ihre Hand aufder Propstei liegen zu lassen. Alle Versuche des <strong>Domkapitel</strong>s, sein Wahlrecht zur Geltungzu bringen, blieben letztendlich erfolglos488.Es verwundert nicht, daß die zum Teil hochrangigen Kurialen auf der Dompropstei sichnicht in Mainz, sondern an der Kurie aufhielten. Nur Bertholin de Canali und Wilhelm Pin-48' Hierzu ausführlich weiter unten.'" Diese Prokuratoren stammten manchmal auch aus dem <strong>Domkapitel</strong>. Emicho von Sponhe<strong>im</strong>urkundete am 9/10. Juni 1305 als Stellvertreter des Dompropstes Jakob de Normannis. REM I, Nr.842. Johann von Friedberg war Prokurator Bertholins de Canali. SA Wü MK G 20058 = Stengel,NA, Nr. 734 = REM I, Nr. 6054. Verweser Johann Sclafenatis war zumindest zeitweise Bertholdvon Henneberg. Ziehen, Mittelrhein, S. 200. Nicht dem <strong>Domkapitel</strong> gehörten dagegen z. B. dieProkuratoren der Pröpste Ra<strong>im</strong>und von Canilhac (Bertrand de Macello, Nikolaus von Diebach;vgl. Vigener, Dompropstei, S. XXX-XXXIV.), Günther von Schwarzburg (Bf. Johann vonSchleswig, Hermann Schindeleib. SA Wu MUGS 1/9) oder Johann Sclafenati (Bernliard Mommen.DProt, Nr. 1523) an.483 Vgl. Rauch, <strong>Domkapitel</strong> 11, S. 222f., der auch die entsprechenden Passagen in den Antiqua Jura(Meyer, Thesaums I, S. 14,31), den Aufzeichnungen Bertrands de Macello (Vigener, Dompropstei,S. 2) und der Kapitelsordnungvom 24. Dez. 1469 (SA Wü MUDK 24a/S 121 = MIB 32, fol.139v-140v) anführt. Der Dompropst besaß dann zwar seine Pfründe mit allen Rechten und Pflichten,hatte aberweder Sitznoch Summe <strong>im</strong> Kapitel.484 Vigener, Dompropstei, S. XXI.4ss Der erfolglose Versuch des Grafen Amadeus von Genf, Wilhelm Pinchon die Dompropstei mittelseiner päpstlichen Provision streitig zu machen, braucht hier nur am Rande erwähnt zu werden.Vgl. Vogt, Rezension, S. 635.486 Vgl. die entsprechenden Biogramme und die Liste der <strong>Mainzer</strong> Dompröpste.487 Siehe obenKapitelB. 11.2.Zu dieser .päpstlichen Phase" in der Geschichte der <strong>Mainzer</strong> Dompropstei vgl. Vigener, Dompropstei,S. XVII-XXX.

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