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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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den ,,besonderen persönlichen Kontakten" rechnet, muß dem widersprochen werden.Wenn überhaupt, dann hat der Personenkreis der Exekutoren in der Forschung bisher nurarn Rande Beachtung gefunden463. Auch hier kann dieser Mangel nicht behoben werden.Pfaff, der davon ausgeht, daß die Exekutoren, ihre Kenntnisse und Persönlichkeit nur inden seltensten Fällen an der Kurie bekannt waren, vermutet, daß "die Bekanntschaft derpäpstlichen Gesandten mit diesem und jenem, dessen Namen man sich merkte, vielleichtauch gemeinsames Studium (...), der gemeinsame Orden oder das gleiche Herkommen(...)" zur Ernennung zum Exekutor geführt haben können. „Im übrigen muß einschränkendgesagt werden, daß nach der Praxis der Kurie oft die streitenden Parteien selbst dieSchlichter best<strong>im</strong>mten"464. Diese Einschränkung kann in Anwendung der Pitz'schen Re-~kri~ttheorie~~~ wohl auf die meisten Exekutoren übertragen werden. Es entspricht derIntention der Exekutorien, daß der Petent einer Bulle zumindest einen Teil der Exekutorenselbst benannte, wobei sie wohl Personen auswählten, von denen sie eine erfolgreicheDurchführung des Auftrags erwarten konnten.In den meisten Fällen, in denen man <strong>Mainzer</strong> Domherren zu Exekutoren päpstlicher Bullenbest<strong>im</strong>mte, wurde lediglich ein Dignitär des <strong>Domkapitel</strong>s anonym genannt466. Wahrscheinlichwurden mit ihnen Prälaten eines hochangesehenen <strong>Domkapitel</strong>s ausgewählt, derenvornehmer Titel und das Ansehen des <strong>Domkapitel</strong>s der päpstlichen Verfügung Nachdruckverleihen sollten467. Bei den namentlich genannten Domherren-Exekutoren muß dahingehendunterschieden werden, ob es sich bei ihnen um Kuriale handelte oder nicht. Nurkuriale <strong>Mainzer</strong> Domherren wurden in Exekutorialangelegenheiten eingesetzt, die nichtden Bereich der <strong>Mainzer</strong> Diözese und ihrer Umgebung betrafen468. Bei den nicht kurialenDomherren-Exekutoren besteht zumindest eher die Wahrscheinlichkeit, daß die Petenten463 Vgl. Baier, Provisionen, S. 177-179; Diener, Anhänger, S. 529; Meyer, Zürich, S. 78f.; Pfaff,<strong>Domkapitel</strong>, S. 38.464 Pfaff, <strong>Domkapitel</strong>, S. 38.465 Siehe hierzu oben Kapitel B. 11.2.466 Zum Beispiel beauftragte Klemens V. am 10. Nov. 1311 den Domdekan und die Dekane der Stiftein Aschaffenburg und Mockstadt mit der Schlichtung eines Streits der Stadt Frankfurt mit dendortigen Johannitern. UB Frankfurt I, Nr. 946. Am 13. und 21. Juni 1325 gehörten der <strong>Mainzer</strong>Domdekan und der Domkantor zwei Exekutorien an, die Expektanzen für die Stifte Fritzlar bzw.Neuhausen/Worms garantieren sollten. R. e. 1. Jean XXII., Nr. 22556,22620. 1448 beauftragteNikolaus V. den Domdekan mit dem Vollzug der vom KardinallegatenNikolaus von Kues verfiigtenInkorporation der Krifteler Pfarrkirche in das <strong>Mainzer</strong> Liebfrauenstift. HSA Wiesbaden 1061243, 253,255. Ebenfalls 1448 sollten der Domscholaster und die Dekane der Stifte in Bingen undFrankfurt entfremdete Güter des <strong>Mainzer</strong> Liebfrauenstifts zurückführen. SAMainz 1448.467 Beispielsweise begründete Papst Johannes XXII. die Beauftragung des <strong>Mainzer</strong> Domdekans, dieGrafen von Henneberg wegen eines unrechtmaßigen Kirchenbaus mit kirchlichen Zensuren zubelegen, mit der Macht der Grafen, der anscheinend ein ,,adäquatern Prälat entgegengestellt werdensollte. UB Henneberg V, Nr. 60.468 Am 13. Mai 1301 wurde der ständig an der Kurie weilende Dompropst Jakob deNormannis heauftragt,dafür zu sorgen, daß die den Kardindlegaten nach Ungarn begleitenden Kleriker ihre Pfründenerträgein absentia erhalten sollten, und am 16. Dez. 1301 sollte er einige ~ä~stliche Briefe <strong>im</strong>Königreich Frankreich veröffentlichen und gegebenenfalls mit Zensuren gegen ,,contradictores"vorgehen. R. e. 1. Boniface VIII., Nr. 4339,4439-4443. JakobundseinNachfolger als Dompropst,Bertholin de Canali, erschienen in den folgenden Jahren noch häufig als Exekutoren von die verschiedenstenRäume Europas betreffenden Papstbullen. AVB 11, Nr. 51,55,335,387, 608,671,811,892,908,992,1002f., 1041,1056-l059,1069f., 1088,1232,1431 U. Ö.

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