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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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lassen müssen. Als päpstliche Notare wurden auch noch Johann von Baden und Makarius11. von Buseck genannt, bei beiden sind jedoch die Umstände ihrer Ernennung unbekannt.Neben den bisher benannten (~hren-)Ämtern und Würden erscheinen <strong>Mainzer</strong> Domherrenin den Quellen noch als Nuntien, Kollektorenund Familiare der Päpste. 1351 bestelltePapst Innozenz VI. den Dompropst Wilhelm Pinchon zum Schlichter <strong>im</strong> Streit der HerzoginMaria von Lothringen mit der ~räfin ~olandavon ~ a r Papst ~ ~ Gregor ~ . XI. beauftragteam 6. Juli 1373 Andreas von Brauneck alsNuntius, die Einziehung der erzbischöflichenTafeleinkünfte durch zwei Beauftragte des Papstes ZU unterstüt~en"~~. AlbertSchenk von L<strong>im</strong>purg wurde am 20. Mai 1427 von Martin V. als apostolischer Nuntius in,,negotiis universalis ecclesie et fidei catholice" bezeichnet456. Was genau sein Auftrag warund wie lange er in dieser Angelegenheit für den Papst tätig war, bleibt leider unbekannt.Als päpstliche Kollektoren sind belegt Peter von Garlenx, der seit 1307 als Kollektor despäpstlichen Kreuzzugszehnten in Deutschland tätig war457, sowie Gerhard de Vivario undJohannSchenkvonErbach, beide am22. Aug. 1363 bzw. um 1380posthum als Kollektorenbezeichnet, ohne daß die Angelegenheiten genannt wurden, in denen sie als päpstlicheBeauftrage wirkten. Nach welchem Kriterium man an der Kurie diese <strong>Mainzer</strong> Domherrenfür ihre Aufgabe auswählte, ist nicht bekannt. Wenn Kuno I. Herdanvon Büches am 1. Sept1398 zum Subkollektor bestellt wurde, kann daraus keinesfalls auf eine Beziehung zurKurie geschlossen werden, sondern nur auf ein Vertrauensverhältnis zu dem ernennendenpäpstlichen Kollektor Eberhard von Kir~hber~~~'.Schließlichmuß noch erwähnt werden, daß der bereits häufiger genanntepetervon Garlenxauch als päpstlicher Familiar bezeichnet wurde459 und daß Johann von Göttingen Hausgenosseund Leibarzt Johannes' XXII. war. Wenn auch der Titel eines Papstfamiliaren nachMeyer nur ,,eine Ehrenbezeichnung, die kaum etwas über eine besondere Stellung in dernäheren Umgebung des Papstes aussagt"460, war, so trifft dies wohl zumindest für Johannals Leibarzt nicht zu.Wenn Holbach unter der Rubrik ,,Domherren als päpstliche Bea~ftra~te"~~' auch dieErnennung eines Domherren zum Exekutor eines päpstlichen Mandat~"~' durchgängig zu4H Zur Sachevgl. Mohr, Geschichte, S. 22; Thomas, Regnum, S. 24-81.455 Gregor XI. hatte am 5. Juli 1373 alle Einkünfte der erzbischöflichen Tafel für die Zeit der Vakanzder ~ä~stlichen Kammer vorbehalten. Dies ist wohl mit den ,,negocia camerae apostolicae"gemeint, die Andreas begünstigen sollte. R. e. 1. GregoireXI., 1. s., Nr. 1967. Vgl. zur SacheVigener,Kad IV., S. 23.456 Rep. Germ. IV, Sp. 53f.457 ES handelte sich hierbei um den bereits 1274 auf dem Lyoner Konzil ausgeschriebenen Kreuzzugszehnten.Vgl. Hauck, KirchengeschichteV, S. 635.Rep. Germ. 11, Sp. 218; Schmidt, St. Kastor,Nr. 1814; Rep. Germ. IV, Sp. 7.459 UB Frankfurt I, Nr. 895 =VR I, Nr. 217= REKIV, Nr. 292.'@ Meyer, Zürich, S. 74.461 Vgl. Holbach, Stiftsgeistlichkeit, S. 204-217.462.Um der Beachtung der päpstlichen Briefe mehr Gewicht zuzumessen, hatte man das Institut derExekutoren eingeführt. Diese Richter mussten dem K~llationsberechti~ten den Vollzug desSchreibens befehlen und ihn nötigenfalls durchsetzen". Meyer, Zürich, S. 78. Natürlichbeschränkte sich der Einsatz von Exekutoren nicht auf die Pfründen~erleihun~en. Vielmehr wurdein fast allen Angelegenheiten, bei denen es um die Durchsetzung päpstlicher Autorität ging, einExekutorium eingesetzt.

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