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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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wurden in den Quellen als päpstliche Kämmerer betitelt445. Da beide jedoch dauerhaft inMainz residierten, muß es sich dabei um Ehrentitel gehandelt haben. Johann Flach hatte1446 als Prokurator Erzbischof Dietrichs Papst Eugen IV. Obödienz geleistet. Wahrscheinlichwurde er bei dieser Gelegenheit zum päpstlichen Cubicularius ernannP6.Obwohl er bereits am 4. Febr. 1451 als Kubikular betitelt wurde, erfolgte die AdmissionVolprechts von Ders erst am 2. Dez. 1452447. Wann er aber in Rom war und dieses Ehrenamterwarb, Iäßt sich nicht mit Best<strong>im</strong>mtheit sagen.Die meisten der 17 päpstlichen Kapläne unter den <strong>Mainzer</strong> Domherren waren wohl ebenfallsnur <strong>im</strong> Besitz eines Ehrenamtesh4'. Vielleicht waren dievier Kurialen unter ihnen wirklicheHofkapläne des Papstes. Wenn die Ehrenkapläne auch nicht die Pflichten und Einkünfteder Hauskapläne teilten, so brachte dieser Ehrentitel ihnen doch einige Vorteile,neben dem Ansehen - sie durften die Tracht der Kapläne mit Rochet, Mantel und Biret tragen-vor allem die Exemtion aus der Jurisdiktion ihrer kirchlichen Oberen449. Leider sindwir in keinem Fall über die genauen Umstände der Ernennung informiert. Von daher läßtsich auch nicht sagen, ob diese Titelverleihungen <strong>im</strong>mer auch wirklich der Ausdruck persönlicherWertschätzung durch den Papst waren. „Manehe Ernennungen mögen aus eigen-Ster Initiative des Papstes erfolgt sein, namentlich in der älteren Zeit, viele geschahen auf einBittgesuch der betreffenden Geistlichen, zahlreiche auch auf Antrag von Cardinälen,Bischöfen und weltlichen Ma~hthabern"~~~.Gleiches läßt sich von den Ernennungen zum päpstlichen Protonotar bzw. Notar sagen.Frenz weist darauf hin, daß diese Ämter oft nur Ehrenstellungen waren und sogar käuflicherworben werden konnten451. Bernhard von Breidenbach, ebenso päpstlicher Protonotarwie Hertnid vom Stein, erwarb diesenTitel1484, als er als Mitglied der PalliengesandtschaftErzbischof Bertholds in Rom war. Der Domscholaster Volprecht von Ders wurde am 23.Aug. 1463 von Papst Pius 11. motu proprio und mit allen Pflichten, Ehren, Wurden undInsignien seiner Verdienste um die römische und die <strong>Mainzer</strong> Kirche wegen zum päpstlichenNotar ernannt452. Ewald Faulhaber von Wächtersbacli erwarb den Titel des Notarswahrscheinlich, als er 1478 in Rom war, um seine Rehabilitier~n~ vomverdacht des Morde voranzutreiben, ~ ~ ~ ~ Berthold von Henneberg am 29. Nov. 1480 während seinesRomaufenthalts, nachdem er seines Streits mit Erzbischof Dietlier wegen Mainz hatte ver-445 Vgl. Pitz, Supplikensignatur, S. 212-217.446 Er wurde allerdings erstmals am 25. Jan. 1453 als solcher bezeichnet. DProt, Nr. 15.447 Rep. Germ. VI, Nr. 1221.448 ZU den vier verschiedenen Artendes päpstlichen Kaplanats vgl. Schäfer, Ehrenkaplane. Die 17Dornherrenwaren Dietrich und Heinrich 11. Beyer von Boppard, Kuno von Falkenstein, Peter von Garlenx,Reinhard I. von Hanau, Johann von Kleve, Rudolf Losse, Hugo Morcelli, Gerlach von Nassau,Jakob Normannis, Eberhard von Öttingen, Wilhelm Pinchon, Emmericlivon Scliöneck, Günthervon Schwarzburg, Heinrich I. von Sponhe<strong>im</strong>, Johann Unterschopf und Johannvonvirneburg.449 Vgl. Schäfer, Ehrenkapläne, S. 97,102f.450 Scliäfer, Ehrenkapläne, S. 103. Schäfer, S. 112, druckt auch ein „Supplikenformular für einenGeistlichen, der zum päpstlichen Ehrenkaplan ernannt zu werden wünscht", ab.451 Nach Frenz, Kanzlei, S. 203-205, war der Verkauf der zahlenmäßig nicht begrenzten Protonotariateeine einträgliche Geldquelle für die Papste. Vgl. Schadow, Protonotarius.452 SAWÜMTJWS 1/99=ASVROMV516, fol. 190r-191r=Rep. Germ. GöttingenVIII 1,Nr. 1261.Mit diesem Einsatz ist wohl die engagierte Parteinal<strong>im</strong>e für Adolf von Nassau wahrend der Stiftsfehdegemeint.453 Siehe hierzu oben Kapitel C. 11.1.2.

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