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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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England verhandeln sollten und war Zeuge in einigen wichtigen Urkunden des Königs403.Daß er 1404 aus dem Dienst König Ruprechts ausschied, führt Brück auf die starke Annäherungder Leininger Grafen an den Kölner Erzbischof Friedrich 111. Drei weitere<strong>Mainzer</strong> Domherren scheinen in engerem Kontakt zu Ruprecht gestanden zu haben: DietrichKnebel von Katzenelnbogen, für den Ruprecht be<strong>im</strong> Papst in einer ungenanntenAngelegenheitfür~prach~~', der königliche Kaplan Johann von Schönburg, für den der Königvom Papst eineBestätigung<strong>im</strong> Besitz der <strong>Mainzer</strong> Dompropstei erbat406, und Schenk Eberhardvon Erbach, den Ruprecht auf die vakante Propstei Nordhausen präsentierte4o7.Für Sigmund und Albrecht 11. sind keine persönlichen Beziehungen zu <strong>Mainzer</strong> Dornherrenfeststellbar. Erst in den 1460er Jahren treffen wir mit dem Domscholaster Vol~rechtvon Ders wieder einen Domherrn in Kontakt zum Königtum. Am 30. Okt. 1465 befahlKaiser Friedrich 111. seinem <strong>Mainzer</strong> Zollschreiber, Volprecht 345 fl auszuzahlen, die dieserzum Teil bereits für ihn ausgelegt habe, zum Teil noch für ihn auszahlen sollte408. Alsderselbe zu einen unbekannten Zeitpunkt, wahrscheinlich aber um 1464/65, von einemDiener Pfalzgraf Friedrichs des Siegreichen gefangengenommen wurde, war er als kaiserlicherBote unterwegs409. Den Grund sowohl für das guteVerhältnis zum Kaiser wie für dieFeindschaft des Pfalzgrafen stellte der rasche Parteiwechsel1461 von Diether von Isenburgzu Adolf von Nassau dar.1470 reiste Berthold 11. von Henneberg als delegierter Richter Kaiser Friedrichs 111. nachLübeck, um den Streit der Herzogin Margarethe von Schleswig mit Graf Gerhard vonOldenburg um das Schloß Rendsburg zu entscheiden4". Schließlich war es noch der DomkantorEwald Faulhaber von Wachtersbach, der <strong>1476</strong> als Kaplan und Familiar Friedrichs111. bezeichnet wurde. Am 15. Mai <strong>1476</strong> griff der Kaiser in den gegen den Dornkantorschwebenden Mordprozeß411 ein, indem er das <strong>Domkapitel</strong> zur Restituierung seinesKaplans aufforderte412. Bereits am 29. Jan. <strong>1476</strong> hatte Papst Sixtus IV. ihn aufgrund eigenerAngaben als Familiar des Kaisers betitelt413.Insgesamt gesehen besaßen die persönlichen Kontakte einzelner Domherren zu den KönigenundKaisern einen recht bescheidenen Umfang. Allein für Ludwig den Bayern und Kar1IV. lassen sich mehrere, zum Teil recht intensive Beziehungen feststellen. Beide Herrscherstanden aber auch in einem besonderen Verhältnis zum <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> als Ganzem.Für Ludwig stellte es einen unverzichtbaren Bundesgenossen dar, der ihm, wenn auch aus'03 Vgl. Sander, Adel, S. 113f.404 Vgl. Brück, Jofrid, S. 47,; Fouquet, <strong>Domkapitel</strong>, S. 636.'05 LJB Universität Heidelberg I, Nr. 54.40b KW 11, Nr. 3426.407 KW 11, Nr. 3781. Konrad Schenkvon Erbach, den Sander, Adel, S. lllf., zur Umgebung KönigRuprechts rechnet, weil er in den Einungen des Königs mit Erzbischof Johann 11. von Mainz vom19. Juni 1403 und vom 19. Dez. 1406 als Schiedsrichter eingesetzt wurde, erhielt diese Funktionaber eher seiner guten Beziehungen zum Erzbischof wegen, als dessenRatmann er angesehen werdenmuß.408 Chmel, FriedricliIII., Nr. 4285 =ScribaIII, Nr. 4179.4W Vgl. zu dieser Angelegenheit Krieger, Prozeß, S. 261,266-268.410 V gl. Ziehen, Mittelrhein, S. 178f.411 SieheobenKapitel C. 11.1.2.412 SA Wii MRA K 759, Nr. 5.413 ASVRom L 762, fol. 165v-167r.

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