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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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Andreas von Brauneck (Gerlach, Adolf I,), Dietrich 111. Knebel von Kat~enelnbo~en(Konrad III., Dietrich) und Konrad I. Rau von Holzhausen (Dietrich, Adolf 11.) nachweisen.Bei ihnen wird insbesondere deutlich, daß wir vielen Domherren nicht nur den Willenunterstellen dürfen, einflußreiche und einträgliche Positionen ZU erlangen und so auf den,politischen Prozei3" einzuwirken, das Vertrauen gleich mehrerer Erzbischöfe beweist,daß sie dazu auch befähigt waren. Dadurch wurden sie zu einen wichtigen Kontinuitätsfaktorin der Politik des Erzstifts.Betrachtet man die Beziehungen zu den <strong>Mainzer</strong> Erzbischöfen <strong>im</strong> Überblick, fällt besondersbei den Zeugen- und Bürgschaften, aber auch bei der Erteilung spezieller Vergünstigungeneine merkliche Massierung in der Regierungszeit Adolfs I. von ~assad ins Auge.Dies hat seinen Grund wohl darin, daß erwie kein anderer <strong>Mainzer</strong> Erzbischof des Spätmittelatersauf die Hilfe des <strong>Domkapitel</strong>s angewiesen war, ohne die er sich niemals gegen denvon Papst und Kaiser unterstützten Gegenerzbischof Ludwig von Wettin hätte behauptenkönnen348. Dies nutzte eine kleine Gruppe von Domherren349, um sich besonders zu profilieren.Unter allen anderenErzbischöfen bewegte sich die Intensität der Kontakte auf einemin etwa gleichbleibenden, allerdings deutlich niedrigeren Niveau. Auffällige Ballungen wieunter Adolf I. treten nicht mehr auf.Zum Abschluß dieses Kapitels soll vermittels einiger Beispiele gezeigt werden, daß es zwischenden Erzbischöfen und einzelnen Domherren auch zu schweren Konflikten kommenkonnte. Über eine Verletzung seiner Geleitspflichten, die der Domscholaster Volprechtvon Ders als <strong>Mainzer</strong> Kämmerer in Mainz zu erfüllen hatte, kam es 1447/48 zu einem langwierigenZerwürfnis zwischen Erzbischof Dietrich und Volprecht, in dessen Verlauf derErzbischof sogar soweit ging, Volprecht auf dem Weg nach Rom und trotz des pfälzischenGeleits bei Frankenthal gefangennehmen lassen. In diesen Streit wurde durch das <strong>Domkapitel</strong>auch Papst Nikolaus V. eingeschaltet. Ein Schlichtungsspruch des KardinallegatenNikolaus von Kues vom 23. März 1452 konnte den Konflikt jedoch nicht beenden. Verschärftwurde er noch dadurch, daß das Kapitel die gleichzeitig strittige Frage einer vomErzbischof geforderten Steuer mit dem "Fall Ders" verkoppelte, von dessen vorherigerRegelung es die Zust<strong>im</strong>mung zur geplanten Steuer abhängig machte. Erst Ende 1454 /Anfang 1455 schlossen Erzbischof und Domscholaster endgültigFrieden350.Ein ähnlich langwieriger Streit entstand 1478 zwischen Erzbischof Diether und dem DomdekanBerthold von Henneberg. Die Ursache des Konflikts ist nicht genau bekannt. Ziehenvermutet, daß mehrere Momente zusammenspielten. Zu einen war Berthold ein Vertrautervon Diethers verstorbenem Feind, Erzbischof Adolf II., gewesen. Desweiteren waren dieBeziehungen zwischen Erzbischof und <strong>Domkapitel</strong> ohnehin seit längerem gespannt. DieÜbernahme der Stadtherrschaft in Mainz <strong>1476</strong> und die Gründung der Universität 1477durch Erzbischof Diether hatten das Kl<strong>im</strong>a nachhaltig vergiftet. Schließlich, so Ziehen, sei"' Sieheunten Kapitel E.Den Kern dieser Gmppe bildeten der Dompropst Andreas von Brauneck, der Domdekan Heinrich11. Beyer von Boppard, sein Amunachfolger Wilhelm Flach von Schwarzenberg, der DomkustosJohann von Rieneck und die Kapitulare Johann von Eberstein und Nikolaus 11. vom Stein.Andreas, Wilhelm und Johann erhielten ihre Dignitäten während der Regierungszeit Adolfs I. undwahrscheinlich mit dessen Unterstützung. Diese Domherren erschienen besonders häufig inAdolfs Urkunden, oft auch zu mehreren.Zum Verlauf des Konflikts vgl. ausführlich Ringel, Fall.

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