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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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sie die Erzbischöfe zu Königswahlen, Fürsten- und Reichstagen begleiteten oder dort alsderen Stellvertreter an den Verhandlungen teilnahmen346.Schließlich eröffnen auch die speziellen Gunstbeweise der Erzbischöfe für best<strong>im</strong>mteDomherren einen Einblick in die persönlichen Beziehungen zwischen diesen. Solche Vergünstigungenreichten von der Erteilung von Zollprivilegien über die Befreiung <strong>im</strong> Besitzeinzelner Domherren befindlicher Höfe von Abgaben bis hin zur Verleihung von Pfründenund ~ahresrenten~~~.Nach diesen Bemerkungen zu den verschiedenen Bereichen quellenmäi3ig faßbarerpersönlicherKontakte, ist es leicht möglich, mit Hilfe der tabellarischen Übersicht und den zugehörigenBeleglisten für jeden <strong>Mainzer</strong> Domherren unseres Untersuchungszeitraums festzustellen,ob, zu wem und in welchem Maße er derartige Beziehungen unterhielt. Deshalbsollen hier nur noch einige allgemeine Beobacht~ngenvor~etra~en werden. Schon ein ersterBlick auf die Tabelle zeigt deutliche graduelle Unterschiede. Einige Beispiele sollen das illustrieren:Bei manchen Domherren, so bei Luther von Büches, Siegfried von Solms undGottfried von Waldeck, beschränkten sich die nachweisbaren persönlichen Kontakte zuden Erzbischöfen auf Zeugenschaften, oft sogar auf nur eine einzige. Nur für wenige vondiesen, z. B. für den späteren Domkustos Gottfried I. von Eppstein oder den <strong>Mainzer</strong> ErzpriesterKonrad von Steckelberg, bei denen ihr Amt bzw. ihre Dignität ein gutes Verhältniszum jeweiligen Erzbischof wahrscheinlich macht, lassen sich aufgrund ihrer sonstigenLebensumstände engere Beziehungen vermuten. Auf der anderen Seite steht eine ganzeReihe von Domkapitularen, die sich in mehreren der angesprochenen Ämter und Funktionennachweisen lassen. Beispielsweise war der Domscholaster Volprecht von Ders 1447-1455 und erneut 1469-1477<strong>Mainzer</strong> Stadtkämmerer, 1465(?)-1478 Generalvikar, 1464 Subsidienkollektor,1470 einer der sechs Statthalter Erzbischof Adolfs 11. und 1475 Mitgliedder Kapitel~~esandtschaft anläßlich der zweiten Wahl Diethers von Isenburg. Desweiterentreffen wir ihn als Zeugen, wenn auch nur einmal, als Schiedsmann des Erzbischofs beiSchlichtungsverhandlungen in einem Fall mit den Pfalzgrafen, ein andermalmit denReifenbergernund in offenen Dienstleistungen an, wobei insbesondere die Mitgliedschaft in derPalliengesandtschaft des Elekten Diethers 1459 zu nennen wäre. Schließlich kam er in denGenuß einiger erzbischöflicher Vergünstigungen, und außerdem war er noch Propst derStifte St. Martin/Bingen und St. AlbanIMainz. Ähnlich enge Beziehungen lassen sich auchbei Heinrich 11. Beyer von Boppard, Johann von Eberstein, Dietrich 111. Knebelvon Katzenelnbogen,Konrad I. Rau von Holzhausen, Salentin von Scharfenstein, Nikolaus TI.vom Stein und einigen anderen feststellen.Daß ein Domherr intensive Beziehungen zu mehreren, aufeinander folgenden Erzbischöfenunterhielt, war keinesfalls außergewöhnlich. Johann Unterschopf war ebenso ein Vertrauterdreier Erzbischöfe (Mathias, Balduin, Heinrich 111. ) wie Nikolaus 11. vom Stein(Adolf I., Konrad II., Johann 11. ) und Volprecht von Ders (Dietrich, Diether, Adolf 11.und wieder Diether). Kontakte zu zwei <strong>Mainzer</strong> Erzbischöfen lassensich beispielsweise fürZum Beispiel gehörte Dietrich 111. Knebel von Katzenelnbogen nach Ausweis der LahnsteinerZollrechnungen zu den <strong>Mainzer</strong> Raten, die sich 1436/37 mehrmals mit den Gesandten anderer Fürstenzur Beilegung der Manderscheider Fehde in Koblenz trafen. HSA Wiesbaden 1071389-391,Teildruck durch Sauer, Geschichtliches, S. 47-49. Richard von Kleen war als Vertreter ErzbischofDietrichs Präsident der deutschen Nation auf dem Baseler Konzil. RTA ä. R. XII, Nr. 7,33.14' Für weitere Beispiele siehe die Liste in Anhang 4.

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