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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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übenragen, eine Personalunion, die bis 1461 Bestand haben sollte338. Vier <strong>Mainzer</strong> Domherrensind als Inhaber dieses überaus bedeutenden Ämterbündels nachweisbar339. Wihrendwir aber in den Verleihungen des Provisorats an Heinrich 11. Beyer, Hermann I. vonBuchenau, Heinrich von Greifenklau und der ersten Bestallung Adolfs 11. von Nassaudurch Erzbischof Dietrich noch den Ausdruck gröi3ten Vertrauens und höchster Einschätzungder persönlichen Fähigkeiten sehen dürfen, müssen wir die zweite Übertragung diesesAmtes auf den Nassauer 1459 durch Erzbischof Diether bereits als den Versuch deuten,einen gefährlichen, wenn auch vorerst unterlegenen Konkurrenten um das Erzstift zwarvordergründig auszuzeichnen, ihn aber gleichzeitig möglichst weit aus dem KraftzentrumMainz zu entfernen. Die Ausstattung mit weitreichendsten Rechten geistlicher wie weltlicherArt, die der Verleihung einer quasi autonomen Teilherrschaft an der Peripherie des<strong>Mainzer</strong> Territoriums gleichkam, wurde dafür in Kauf genommen340.Desweiteren lassen sich aus ihren vielfältigen Tätigkeiten und Funktionen <strong>im</strong> Dienst vonErzbischof und -stift persönliche Beziehungen einzelner Domherren zu den Erzbischöfenerschließen. Wir finden sie als Zeugen und ~ ür~en~~' in den erzbischöflichen Urkunden,und sie fungierten als Schieds- und Obermänner in Bündnisräten und Schiedsgerichten derErzbischöfe mit Dritten. Einige Beispiele sollen die Spannbreite der offenen Dienstleistungender Domherren für die Erzbischöfe demonstrieren. 1307 beauftragte Erzbischof PeterEmicho von Schöneck mit der Schlichtung des Streits um die Propstei Liebfra~en/Mainz~~'.Heinrich von Rodenstein, Johann de Fontibus und Emmerich von Rüdeshe<strong>im</strong> erhielten1322 den Auftrag, für die Verlegung des bei Scharfenstein <strong>im</strong> Rheingau gelegenen Karthäuserkiosterseinen geeigneten Ort für eine Neuansiedelung zu suchen343. 1340 ließ ErzbischofHeinrich 111. die Visitation der Diözese StraiSburg durch Eberhard von Hirschhornvornehmen344. Und 1377 übertrug Erzbischof Adolf I. dem Domdekan Heinrich 11.Beyer von Boppard und den Domkapitularen Wilhelm Flach von Schwarzenberg undNikolaus 11. vom Stein die Aufgabe, für die Verpflegung des erzbischöflichen Hofes zusorgen345.Die Beispiele ließen sich leicht vermehren; <strong>im</strong>mer wieder delegierten die Erzbischöfe weltlicheund geistliche Aufträge auf ihre Domherren. Besonders hingewiesen sei hier nur auf dieAusführung erzbischöflicher Finanzangelegenheiten durch <strong>Mainzer</strong> Domkapitulare -hierwären vor allen anderen Johann Unterschopf und Johann von Rodenstein zu nennen - undauf die Rolle, die einige Kapitulare in der erzbischöflichen Diplomatie spielten, z. B. wenn'I8 Zur Personalunion von Provisor, Generalrichter und Generalkommissar vgl. Hannappel, Kommissare;May, Gerichtsbarkeit, insbes. S, 36-115. Zur territ~rial~olitischenBedeutung des Amtesvgl. Patze, Herrschaftspraxis, S. 378.'I9 Siehe hierzu die Liste in Anhang 4. Hermann von Bibra (1319-1337. Vgl. Göldner, Hermann,S. 203-209) und DietrichvonIlfeld (1362- 1370) bekleideten das Provisorat vor ihrer Aufnahme indas <strong>Domkapitel</strong> und wurden deshalb nicht mitgezählt. Heinrich von Schwarzburg und Albrechtvon Sachsen wurden zwar gerechnet, waren aber ,,nurn Domizellare.340 Noch deutlicher tritt der Charakter der Errichtung einer Teilherrschaft bei den Provisoraten derDomizellare Heinrich von Schwarzburg und Albreclit von Sachsen hervor.14' Zur Bürgschaft vgl. oben Kapitel C. I. 4.1. Siehe die entsprechenden Listen in Anhang4.REMI, Nr. 1115 = Würdtwein, SD I, S. 154f.14' REM I, Nr. 2338. Vgl. hierzu S<strong>im</strong>mert, Geschichte, S. 1-4.'" REM I, Nr. 4608.345 SA Wü MIB 9, fol. 60r-V.

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