13.07.2015 Aufrufe

Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

der Elekt Konrad von Weinsberg, wohl als Belohnung für erfolgreiche Wahlhilfe, Siegfriedvon Wartenberg jährlich 50 fl aus dem Zoll Ehrenfels an, bis ihm eine erledigte Propsteiübertragen worden wäre2".In der gleichen Wahlkapitulation von 1328 mußte Balduin auch versprechen, die beidenRichterstellen des <strong>Mainzer</strong> Geistlichen Gerichts ausschließlich mit <strong>Mainzer</strong> Domherren zubesetzen296. Wie der die Propsteien betreffende Artikel wurde auch der über das GeistlicheGericht nach 1397 nicht mehr in die Wahlkapitulationen aufgenommen, ebenso wie dieserscheint er aber in geltendes Gewohnheitsrecht übergegangen zu sein. Die weitreichendeJurisdiktionsgewalt dieser beiden Richter in geistlichen und seit dem 15. Jahrhundert auchin Kr<strong>im</strong>inal- und Zivilangelegenheiten, sowie in Appellationsverfahren legt dieVermutungnahe, daß die Erzbischöfe bei ihrer Auswahl aus der Zahl der Domherren besondere Sorgfaltwalten ließen. Sie besetzten die Richterstellen mit ergebenen und <strong>im</strong> Dienst bewährtenDomherren; die Bestallungsurkunden Eberhards von Eppelborn, Kunos von Sterzelnhe<strong>im</strong>,Winters von Reifenberg, Konrads I. Rau von Holzhausen und Salentins von Scharfen~tein~~'bringen dies deutlich zum Ausdruck. Allerdings darf nicht vergessen werden,daß mit Sicherheit neben der Ergebenheit auch die juristischen Kenntnisse ein Auswahlkriteriumdargestellt haben. Für die jeweiligen Domherren stand wahrscheinlich das stattlicheJahresgehalt eines Richters von 25 Pfund ~elle?~' besonders <strong>im</strong> Mittelpunkt des Interesses.Leider weist die Liste der Richter <strong>im</strong> Anhang noch recht große Lücken auf. <strong>Das</strong> hat seinenGrund darin, daß nur relativ wenige Amtsbestallungen erhalten sind299 und daß die GeistlichenRichter <strong>im</strong>mer anonym unter der Bezeichnung "iudices sancte sedis Maguntine"urkundeten. So mußte wohl eine ganze Reihe von GeistlichenRichternunbekannt bleiben.Im Gegensatz hierzu darf die Liste der <strong>Mainzer</strong> Stadtkämmerer aus dem Kreis der <strong>Mainzer</strong>Domherren als vollständig angesehen werden3''. Erstmals in der Wahlkapitulation Heinrichs111. vom 2. Juli 1337 reklamierte das <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> dieses ehrenvolle und einträglicheAmt für sich bzw. für einen D ~mherrn~~~. Am 1. Jan. 1338 ernannte ErzbischofHeinrich 111. Johann von Friedberg zum Kämmerer, der allerdings noch den Tod desderzeitigen bürgerlichen Kämmerers Salman abwarten mußte. Da Salman Johann (gest.1343) aber um 13 Jahre überlebte, begann die kontinuierliche Reihe der Domherren-29E HSA Mü MU 1925.296 Zur Bedeutung des Geistlichen Gerichts für dieVerfassung der Erzbischöfeund das VerhältnisvonErzbischof und <strong>Domkapitel</strong> siehe unten Kapitel D. 11.2.5.297 SA Wü MIB 9, fol. 223v-224r; MIB 14, fol. 62r; MIB 30, fol. 74r-V.298 Krusch, Studie, S. 209 =REM 11, Nr. 2474.299 Es sind dies die Bestallungen Heinrich 11. Beyers von Boppard, Wertwigs von Saulhe<strong>im</strong>, Kunosvon Sterzelnhe<strong>im</strong>, Eberhards von Eppelborn, Philipp Flachs von Schwarzenberg, Winters vonReifenberg, Johanns von Waldeck, Konrad I. Raus von Holzhausen, Johann Spechts von Bubenhe<strong>im</strong>,Salentins von Scharfenstein und Damians von Praunhe<strong>im</strong>. Für die Belege siehe Ziffer 9 derentsprechenden Biogramme.'0° Die Fülle der erhaltenen Urkunden des <strong>Mainzer</strong> Weltlichen Gerichts, in denen der Kämmerer alsVorsitzender stets genannt wurde, läßt es als unwahrscheinlich erscheinen, dai3 ein Kämmererunbekannt geblieben ist. Zum <strong>Mainzer</strong> Kämmereramt siehe unten Kapitel D. 11.2.5.REM I, Nr. 4045.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!