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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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eheliche in der bezeugt. Brauneck ließ seiner Tochter 1368 einen ihm selbst verliehenenerzbischöflichen Hof in Bingen auf Lebenszeit übertragen264. Reinhard von Sponhe<strong>im</strong> hattezwei uneheliche Söhne, Wolf und Werner, die nach der Ermordung ihres Vaters 1352 inKöln deshalb Forderungen an die Stadt stellten. Über Wolf wurde Reinhard Stammvaterder illegit<strong>im</strong>en Sponhe<strong>im</strong>er Linie Wolf von Sp~nhe<strong>im</strong>'~~. Daraus kann man aber wohl nichtauf eine ungewöhnliche Keuschheit der <strong>Mainzer</strong> Domherren schließen, die in diesem Punktsicherlich nicht besser waren als ihre Kollegen an anderen Orten266.Dennoch darf den Domherren auch in Mainz ihre Religiosität nicht völlig abgesprochenwerden. Vielmehr weist Holbach zurecht darauf hin, daß die spätmittelalterlichen Domherrenals Kinder ihrer Zeit in einem eigentümlichen Spannungsverhältis von Weltlichkeitund ~~iritualität lebten, das, wie Huizinga meisterlich dargestellt hat, weit von scheinheiligerBigotterie entfernt Davon zeugen unter anderem die zahlreichen geistlichen Stiftungender <strong>Mainzer</strong> Domherren. Da ~olbach'~~ diesen Tliemenbereich für die TriererDomherren ausführlich behandelt hat und seine Ergebnisse bezüglich der Religiosität derDomherren auch für die <strong>Mainzer</strong> gelten, können hier zur Illustration einige Beispiele genügen.Am 11. März 1328 stiftete der Domkantor Eberhard vom Stein zwei Vikarien am<strong>Mainzer</strong> Dom, je eine für den Dionysius- und den Nikolau~alta?~~. Als Stifter des Sekundinaaltars<strong>im</strong> Dom nennt Gudenus den Domscholaster Heinrich Rau von Hol~hausen~~~.Und 1446 stiftete Markward von Praunhe<strong>im</strong> zum Heil seiner Seele einevikarie arnÄgidienaltarZ7'.Überhaupt nehmen die Domherren unter den verschiedenen Gruppen, die <strong>im</strong> 14./15. Jahrhundert den <strong>Mainzer</strong> Dom mit Stiftungen und Schenkungen bedachten, mit 36%aller Übertragungen vor den Domvikaren mit 24% deutlich den ersten Rang ein272.Auch an anderen geistlichen Institutionen traten <strong>Mainzer</strong> Domherren als Stifter auf. 2. B.stiftete der Domkustos Heinrich von Bienbach in der <strong>Mainzer</strong> Stephanskirche eine Vikariezu Ehren des hl. Bor~ifatius~~~. Der gleiche Domkustos schenkte 1331 dem Kloster Arnsburgsein <strong>Mainzer</strong> Haus zum ~osen~arten'~~. 133ivermachte Wernervon Hagen dem KlosterEberbach seinen gesamten ~esitz'~~, und der Domscholaster Otto von Schönburgüberließ dieser Abtei 138130 Goldschilde (scutatos a~reos)'~~.264 REMII, Nr. 2398.265 Vgl. Mötsch, Genealogie, S. 159f.Vgl. Z. B. Holbach, Inventar, S. 120f.267 Vgl. Holbach, Inventar, S. 122, mit dem Hinweis auf Huizinga, Herbst, S. 246-267.268 Vgl. Holbach, Stiftsgeistlichkeit, S. 298-323. Siehe auch Holbach, Inventar.269 Gudenus, CD 11, S. 781; Scriba 111, Nr. 2591; REM I, Nr. 2899. In seinemTestament setzte derselbefür die Präsenz an St. Dionysius (9. Okt. ) und die Beleuchtung der beiden Altärerecht groflzügigbemessene Legate ein. HSA Mü MU 3742 =WB 13, Nr. 1945.270 Gudenus, CD 11, S. 781.Gudenus, CD 11, S. 742ff.; Scriba 111, Nr. 4036.272 Diese Zahlen ergeben sich aus der Auszählung der von Liebeherr, Besitz; S. 65-232, gemachtenAngaben.273 BaurIII, Nr. 1361.274 Baur, UB Arnsburg 11, Nr. 619 = Scriba 111, Nr. 2652.275 HSA Wiesbaden 22/742.276 HSA Wiesbaden 22/1172. Exemplarisch für die oft weite Streuung der Testamentslegate könnendie Testamente des Domkantors Eberhard vom Stein (HSA Mü MU 3742 = NUB 13, Nr. 1945)und des Domdekans Rudolf Losse (Stengel, NA, Nr. 986) genannt werden.

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