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Leistungsangebot von Beratungen im Bauwesen:

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Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Erforderliche Unterlagen sind insbesondere Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Bauzeitenplan und Auftragskalkulation.<br />

2) Konstruktive Leistungsänderungen (Technische Nachträge)<br />

Konstruktive Leistungsänderungen - auch Technische Nachträge genannt -, die während der Bauausführung<br />

vom Auftraggeber angeordnet werden, können sein:<br />

� Mehrleistungen vereinbarter Bauleistungen,<br />

� Minderleistungen vereinbarter Bauleistungen,<br />

� geänderte Bauleistungen und<br />

� zusätzliche Bauleistungen.<br />

Erforderliche Unterlagen sind insbesondere Nachträge einschließlich Nachtragskalkulationen.<br />

Nachträge sind als Mengenänderungen insbesondere deshalb zu berücksichtigen, weil diese gegebenenfalls<br />

in Zeiten, in denen die übrigen Bauleistungen in der Ausführung behindert sind, ausgeführt werden<br />

könnten, sofern für diese Leistungen selbst keine Störungen vorliegen.<br />

Weiterhin ist der gestörte Bauablauf mit dem Bauablauf zu vergleichen, der die tatsächlich gebauten<br />

Mengen enthält und nicht beauftragte, möglicherweise geringere Mengen.<br />

3) Der geänderte Bauablauf 1<br />

Durch Berücksichtigung der Mehrleistungen und Minderleistungen bei den Dauern der <strong>von</strong> diesen Leistungen<br />

betroffenen Vorgängen und durch Hinzufügung neuer Vorgänge für zusätzliche Bauleistungen<br />

<strong>im</strong> vertraglich vereinbarten Bauablauf 0 ergibt sich durch Neuberechnung der geänderte Bauablauf 1.<br />

4) Die Störereignisse (Behinderungen)<br />

Störereignisse sind Ereignisse, die den Bauablauf rein zeitlich ändern, wie zum Beispiel:<br />

� fehlende Baufreiheiten,<br />

� verspätete Planbeistellungen,<br />

� verspätete Bemusterungsentscheidungen oder<br />

� ändernde Anordnungen.<br />

Erfasst werden nur Störereignisse, die nachweislich aus dem Risikobereich des Auftraggebers stammen,<br />

da gegenüber dem Auftraggeber nur Mehrkosten geltend gemacht werden können, die dieser verursacht<br />

und zu vertreten hat. Störereignisse, die möglicherweise aus der Verantwortungssphäre des Auftragnehmers<br />

kommen, können nicht berücksichtigt werden.<br />

Erforderliche Unterlagen sind insbesondere Schriftwechsel zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

zu Störungen.<br />

5) Der gestörte Bauablauf 2<br />

Durch Berücksichtigung der Störereignisse - geeigneterweise durch Einschränkungstermine der durch<br />

die Ereignisse betroffenen Vorgänge - <strong>im</strong> geänderten Bauablauf 1 ergibt sich durch Neuberechnung<br />

der gestörte Bauablauf 2.<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 14 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc

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