Leistungsangebot von Beratungen im Bauwesen:
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Mitglied der<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />
Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />
Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />
Erforderliche Unterlagen sind insbesondere Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Bauzeitenplan und Auftragskalkulation.<br />
2) Konstruktive Leistungsänderungen (Technische Nachträge)<br />
Konstruktive Leistungsänderungen - auch Technische Nachträge genannt -, die während der Bauausführung<br />
vom Auftraggeber angeordnet werden, können sein:<br />
� Mehrleistungen vereinbarter Bauleistungen,<br />
� Minderleistungen vereinbarter Bauleistungen,<br />
� geänderte Bauleistungen und<br />
� zusätzliche Bauleistungen.<br />
Erforderliche Unterlagen sind insbesondere Nachträge einschließlich Nachtragskalkulationen.<br />
Nachträge sind als Mengenänderungen insbesondere deshalb zu berücksichtigen, weil diese gegebenenfalls<br />
in Zeiten, in denen die übrigen Bauleistungen in der Ausführung behindert sind, ausgeführt werden<br />
könnten, sofern für diese Leistungen selbst keine Störungen vorliegen.<br />
Weiterhin ist der gestörte Bauablauf mit dem Bauablauf zu vergleichen, der die tatsächlich gebauten<br />
Mengen enthält und nicht beauftragte, möglicherweise geringere Mengen.<br />
3) Der geänderte Bauablauf 1<br />
Durch Berücksichtigung der Mehrleistungen und Minderleistungen bei den Dauern der <strong>von</strong> diesen Leistungen<br />
betroffenen Vorgängen und durch Hinzufügung neuer Vorgänge für zusätzliche Bauleistungen<br />
<strong>im</strong> vertraglich vereinbarten Bauablauf 0 ergibt sich durch Neuberechnung der geänderte Bauablauf 1.<br />
4) Die Störereignisse (Behinderungen)<br />
Störereignisse sind Ereignisse, die den Bauablauf rein zeitlich ändern, wie zum Beispiel:<br />
� fehlende Baufreiheiten,<br />
� verspätete Planbeistellungen,<br />
� verspätete Bemusterungsentscheidungen oder<br />
� ändernde Anordnungen.<br />
Erfasst werden nur Störereignisse, die nachweislich aus dem Risikobereich des Auftraggebers stammen,<br />
da gegenüber dem Auftraggeber nur Mehrkosten geltend gemacht werden können, die dieser verursacht<br />
und zu vertreten hat. Störereignisse, die möglicherweise aus der Verantwortungssphäre des Auftragnehmers<br />
kommen, können nicht berücksichtigt werden.<br />
Erforderliche Unterlagen sind insbesondere Schriftwechsel zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
zu Störungen.<br />
5) Der gestörte Bauablauf 2<br />
Durch Berücksichtigung der Störereignisse - geeigneterweise durch Einschränkungstermine der durch<br />
die Ereignisse betroffenen Vorgänge - <strong>im</strong> geänderten Bauablauf 1 ergibt sich durch Neuberechnung<br />
der gestörte Bauablauf 2.<br />
Leistungsprofil BiB: Seite 14 <strong>von</strong> 26<br />
19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc