04.12.2012 Aufrufe

Leistungsangebot von Beratungen im Bauwesen:

Leistungsangebot von Beratungen im Bauwesen:

Leistungsangebot von Beratungen im Bauwesen:

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Leistungsangebot</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong>:<br />

Mit baubetrieblichen Beratungsdienstleistungen<br />

unterstütze ich<br />

• Bauunternehmen,<br />

• Planungsbüros,<br />

• öffentliche Bauverwaltungen und<br />

• Bauherren / Investoren<br />

als Sachverständiger in folgenden Bereichen:<br />

• Bauablaufanalyse<br />

(sogenanntes Nachtragsmanagment oder Cla<strong>im</strong>management)<br />

− für Auftragnehmer, zum Beispiel durch Ermittlung <strong>von</strong><br />

Bauzeitänderungen und Mehrkosten gestörter Bauabläufe<br />

− für Auftraggeber, zum Beispiel durch<br />

Rechnungs- und Forderungsprüfung<br />

• Terminsteuerung mit Planung und Steuerung des Bauablaufs<br />

für Auftraggeber und Auftragnehmer.<br />

Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Frank A. Bötzkes<br />

Baubetriebsberater<br />

• Ermittlung <strong>von</strong> Verlegezeiten bei Bewehrungsarbeiten in Stahlbetonbauteilen mit dem<br />

Bewehrungs-Leistungs-Nomogramm<br />

• Abrechnung gekündigter Bauverträge<br />

• Seminare für Unternehmen und Verbände in den Bereichen<br />

− Analyse gestörter Bauabläufe<br />

− Baubetriebliche Grundlagen<br />

− Bauablauf: Planung und Steuerung<br />

− Abrechnung gekündigter Bauverträge<br />

Als <strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter<br />

Sachverständiger für Bauablaufstörungen erstatte ich bundesweit<br />

• Privatgutachten,<br />

• Schiedsgutachten und<br />

• Gerichtsgutachten.<br />

Sie erhalten eine individuelle baubetrieblich qualifizierte Beratung.<br />

Informieren Sie sich weiter über meine Beratungsdienstleistungen <strong>im</strong> Internet unter www.Boetzkes.de.<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 1 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

Personal- und Tätigkeitsprofil<br />

Frank A. Bötzkes, Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

geboren am 23.11.1969<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Ausbildung: 1990 bis 1995 Studium des Wirtschaftsingenieurwesens, Fachrichtung Bauingenieurwesen,<br />

an der Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig.<br />

Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung<br />

Vertiefungsfächer:<br />

� Grundbau und Bodenmechanik bei Universitätsprofessor Dr.-Ing. Walter Rodatz<br />

� Bauwirtschaft und Baubetrieb bei Universitätsprofessor Dr.-Ing. Heinz Hirschberger<br />

� Marketing bei Universitätsprofessor Dr. Wolfgang Fritz<br />

� Unternehmensführung bei Universitätsprofessor Dr. Dr. h.c. Joach<strong>im</strong> Hentze<br />

Studienabschluss: Diplom-Wirtschaftsingenieur, Fachrichtung Bauingenieurwesen<br />

Berufliche Tätigkeit: Seit 1996 selbständig tätig als Baubetriebsberater für Bauunternehmen, Planungsbüros,<br />

Bauherren und Investoren.<br />

� 1996 bis 2001 freiberufliche Tätigkeit für Professor Dr. rer. pol. habil. Rolf F. Toffel,<br />

Technische Universität Braunschweig, Spezialgebiet Baubetriebswirtschaftslehre,<br />

<strong>im</strong> Büro Bauwirtschaftliche Beratung, Lehre.<br />

� 2002 bis 2007 Gesellschafter bei mürlepartner Baumanagement GmbH, Meine<br />

� 03/2005 – 10/2006 Bürgermitglied <strong>im</strong> Planungs- und Umweltausschuss<br />

des Rates der Stadt Braunschweig<br />

� Seit 02/2006 <strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und<br />

vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Kernkompetenzen: Baubetriebliche Analyse<br />

� Analyse gestörter Bauabläufe: Ermittlung <strong>von</strong> Bauzeitänderungen und Mehrkosten<br />

� Abrechnung gekündigter Bauverträge<br />

� Bauvertragsrecht<br />

Terminsteuerung<br />

� Entwicklung der Projektplanung<br />

� Durchführung der Projektkontrolle und Projektanalyse<br />

� Erstellung <strong>von</strong> ressourcengesteuerten Netzplänen zur Bearbeitung komplexer Projekte<br />

mit mehreren Tausend Aktivitäten.<br />

� Projektanalyse mit ressourcengesteuerten Netzplänen komplexer Projekte.<br />

EDV-Anwendungen<br />

� Netzplantechnik, insbesondere Microsoft-Project 2003<br />

� Microsoft-Office-Anwendungen<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 2 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 3 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

Leitbild<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Als selbständiger Baubetriebsberater erbringe ich für Sie baubetriebliche Beratungsdienstleistungen. Dabei verpflichte ich<br />

mich bei meinem Handeln zu best<strong>im</strong>mten Grundwerten. Aus dem Wort "Dienstleistung" leite ich dabei die Werte "Dienst"<br />

und Leistung" ab. Diese Werte erhalten durch meine Grundüberzeugung, den christlichen Glauben, ihr Fundament.<br />

Dienst<br />

Durch meine Arbeit möchte ich Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützen und <strong>von</strong> Arbeit entlasten, damit Sie mehr Zeit für Ihre<br />

pr<strong>im</strong>äre unternehmerische Verantwortung haben. So verstehe ich Kundenorientierung. Mit meiner Kompetenz <strong>im</strong> Bereich<br />

Bauwirtschaft und Baubetrieb möchte ich Ihnen deshalb bei Ihren Aufgaben dienen und weiterhelfen.<br />

Leistung<br />

Meine Arbeit ist eine Leistung, die ihren Wert belegt und die Ihnen nützt. Jeweils <strong>im</strong> Einzelfall wird vorher mit Ihnen gemeinsam<br />

erörtert, welchen Nutzen Sie durch meine Leistung haben. Dieser Nutzen wird während der Projektbearbeitung<br />

laufend kontrolliert. Sie erhalten keine Standardleistung, sondern eine stets individuell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse angepasste<br />

Sonderleistung. Diese Beratungsleistung erbringe ich auf Grundlage meiner fachlichen Qualifikation als Wirtschaftsingenieur<br />

der Fachrichtung Bauingenieurwesen, meiner beruflichen Erfahrung in zahlreichen Projekten, insbesondere <strong>im</strong> Bereich<br />

der Analyse gestörter Bauprojekte, sowie durch ständige Weiterbildung und den Austausch mit Fachkollegen und Partnernetzwerken.<br />

Grundüberzeugung<br />

Das Erbringen <strong>von</strong> Leistung kann nur erfolgreich sein, wenn es auf qualifizierter Ausbildung sowie festen Werten und Grundüberzeugungen<br />

basiert. Diese Werte und Grundüberzeugungen sind bei mir geprägt durch meinen christlichen Glauben. Aus<br />

diesem Glauben ergeben sich Verhaltensmaßregeln, die für mich nicht nur <strong>im</strong> privaten Bereich, sondern auch für den beruflichen<br />

und wirtschaftlichen Alltag gelten. Die Erfahrung aus vielen Projekten hat gezeigt, dass diese Werte heute noch oder<br />

auch wieder wichtig sind und <strong>von</strong> meinen Geschäftspartnern geschätzt werden.<br />

Diese Grundwerte prägen meine Geschäftsbeziehungen durch Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit, Gerechtigkeit, Offenheit, Zuverlässigkeit<br />

und Qualität. Dadurch ist <strong>von</strong> meiner Seite aus die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gelegt.<br />

Über eine Rückmeldung <strong>von</strong> Ihnen zu meinem Leitbild freue ich mich.<br />

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich gern an.<br />

Ich freue mich, mit Ihnen darüber ins Gespräch zu kommen.<br />

Ihr<br />

Frank A. Bötzkes<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 4 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

Referenzen<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Für folgende Unternehmen und Institutionen war ich bereits tätig:<br />

• AHL Agentur Herrmann Leipzig, Parthenstein<br />

• Akademie der Bauwirtschaft des Bauindustrieverbandes Sachsen-Anhalt, Magdeburg<br />

• Anton Meyer GmbH & Co. KG, Neuenhaus<br />

• August Heine Baugesellschaft AG, Oberhausen<br />

• August Mainka GmbH & Co., Lingen<br />

• August Reiners Bauunternehmung & Naßbaggerei GmbH, Wolgast<br />

• Bauakademie Nord (Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen), Hannover und Bremen<br />

• Baugewerbeverband Niedersachsen, Hannover<br />

• Bauwens GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Gewerbebau, Rösrath<br />

• Bayerischer Bauindustrieverband e. V., München<br />

• Betonstahl Leipzig GmbH, Großlehna<br />

• B.E.S.T. BAU GmbH + Co KG, Satzkorn<br />

• Buchner Bau GmbH, Alsbach<br />

• Cegelec Anlagen- und Automatisierungstechnik, Region Nord, Braunschweig<br />

• Dawe GmbH – Baugeschäft, Göttingen<br />

• DBE: Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb <strong>von</strong> Endlagern für Abfallstoffe mbH, Peine<br />

• Deutsche Gesellschaft für Baurecht, Arbeitskreis Nord, Hannover<br />

• Donges Stahlbau GmbH, Niederlassung Berlin<br />

• Ed. Züblin AG, Niederlassung Hamburg<br />

• en.bs: Energienetze Braunschweig GmbH, Braunschweig<br />

• Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW), Berlin-Blankenburg<br />

• Friedrich Ischebeck GmbH, TITAN Baugeräte, Ennepetal<br />

• Friedrich Preusse Bauunternehmung GmbH, Braunschweig<br />

• Gebr. Kemmer GmbH, Ingenieurbau, Berlin<br />

• GleisUnterhaltungsTechnik GmbH (GUT), Sünna<br />

• GP Papenburg Betonfertigteilwerk, Salzgitter<br />

• GWT: Gesellschaft zur Förderung der Weiterbildung und des Technologietransfers <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong> e. V., Mellendorf<br />

• Hastrabau-Wegener GmbH & Co. KG, Langenhagen<br />

• Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr<br />

• Hansestadt Lübeck, Fachbereich 5 Planen und Bauen, 651 Gebäudemanagement<br />

• Heinrich Krumme Gesellschaft für Heizungs-, Kl<strong>im</strong>a- u. Sanitärtechnik mbH, Brunsbüttel<br />

• Heitkamp Ingenieur- und Kraftwerksbau GmbH, Berlin<br />

• Heitkamp Rail GmbH, Herne<br />

• Hochtief Construction AG, Niederlassung Hannover<br />

• Hoch- und Tiefbau Geilenberg GmbH, Braunschweig<br />

• Hoffmann Erdbau, Erdbau – Abbruch – Fuhrunternehmen – Tiefbau – Straßenbau, Braunschweig<br />

• Hofheinz Mittendorff, Insolvenzverwalter, Braunschweig<br />

• Hoppmann Bau AG, Goslar<br />

• Hydrogeologie Nordhausen GmbH, Nordhausen<br />

• Ing.-Holzbau Cordes GmbH & Co. KG, Rothenburg/Wümme<br />

• Johann Walthelm GmbH, Nürnberg<br />

• Kappe Bau GmbH, Peine<br />

• Kögel Bau GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen<br />

• Köster AG, Bereich Braunschweig<br />

• Köthenbürger HTI Hoch-, Tief- und Ingenieurbau GmbH, Waren/Müritz<br />

• Kurt Zech GmbH, Niederlassung Hannover<br />

• Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Hauptniederlassung Magdeburg<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 5 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

• Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Trier<br />

• Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Hansestadt Hamburg<br />

• Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel<br />

• Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck<br />

• Landgericht Dresden<br />

• Landgericht Göttingen<br />

• Lodewick GmbH, Herzberg/Harz<br />

• Mänz und Krauß Ausbau GmbH, Berlin<br />

• Neuland Wohnungsbaugesellschaft, Wolfsburg<br />

• OST BAU Osterburger Straßen-, Tief- und Hochbau GmbH, Osterburg<br />

• part AG, Bad Gandershe<strong>im</strong><br />

• Preussag Immobilien GmbH, Büro Hannover<br />

• R&M Ausbau München GmbH, München<br />

• Regierungspräsidium Stuttgart, Straßenwesen und Verkehr, Baureferat Ost, Baubüro Schwäbisch Gmünd<br />

• Reinecke Hoch- und Stahlbetonbau GmbH, Meine<br />

• S N P Schlawien Naab Partnerschaft, München<br />

• Siemens Building Technologies GmbH & Co. oHG, Region Mitte, Hannover<br />

• Spitzke AG, Großbeeren<br />

• Spitzke-Longo GmbH, Bochum<br />

• Strabag AG, Direktion Straßenbau Hamburg, Bereich Hannover<br />

• Strabag AG, Direktion Straßenbau Sachsen-Anhalt / Thüringen, Gruppe Magdeburg<br />

• Strabag AG, Direktion Straßenbau Hamburg, Bereich Rostock<br />

• Straßenbauamt Chemnitz<br />

• Straßenbauamt Leipzig<br />

• Straßenbauamt Schwerin, Dezernat 5: Autobahnen<br />

• Straßenbauamt Zwickau<br />

• TransTecBauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH<br />

• TRP Bau GmbH, Stahnsdorf<br />

• Umwelttechnik & Wasserbau GmbH, Blankenburg<br />

• Verein zur Berufsförderung der Bauindustrie in Niedersachsen (Bauindustrieverband), Mellendorf<br />

• Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure Hamburg e. V. (VSVI), Hamburg<br />

• Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure Mecklenburg-Vorpommern e. V. (VSVI), Schwerin<br />

• Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure Niedersachsen e. V. (VSVI), Hannover<br />

• Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure Schleswig-Holstein e. V. (VSVI), Kiel<br />

• VHV Deutsche Kautionsversicherung AG, Hannover<br />

• Walter-Heilit Verkehrswegebau GmbH, Erfurt<br />

• Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen<br />

• Wayss & Freytag Ingenieurbau AG, Hamburg<br />

• Willi Meyer Bauunternehmen GmbH, Uelzen<br />

Mitgliedschaften<br />

• Alumni-Bau Carolo-Wilhemina e. V. (Technische Universität Braunschweig)<br />

• Braunschweigischer Hochschulbund (BHB)<br />

• Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB)<br />

• Christen in der Wirtschaft e. V. (CiW)<br />

• Deutscher Baugerichtstag e. V.<br />

• Ingenieurkammer Niedersachsen K.d.ö.R.<br />

• Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT)<br />

• Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Niedersachsen e. V. (VSVI)<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 6 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Folgende Projekte habe ich bearbeitet:<br />

Mitglied der<br />

Bearbeitete Projekte <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei einem Gleisbauprojekt in Duisburg<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 1,4 Mio. DM bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 3 Monaten. Ermittlung der Mehrkosten<br />

durch verlängerte Vorhaltung der Baustelleneinrichtung und verlängerte Inanspruchnahme der allgemeinen Verwaltung<br />

durch bauherrenseitige Bauunterbrechung.<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei einem Gleisbauprojekt in Berlin<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 800 TDM bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 2,5 Monaten. Ermittlung der Mehrkosten<br />

durch verlängerte Inanspruchnahme der allgemeinen Verwaltung durch bauherrenseitige Bauunterbrechung und Ermittlung<br />

nicht-ersparter Aufwendungen infolge Teilkündigung.<br />

� Bauherrenseitige Rechnungsprüfung bei einem Infrastrukturprojekt in Wolfsburg<br />

Bauherrenseitige Rechnungsprüfung <strong>von</strong> ausführenden Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt in Wolfsburg mit<br />

Erstellungskosten <strong>von</strong> etwa 70 Mio. DM.<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens in einem Gerichtsprozess für das Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />

<strong>im</strong> Harz<br />

Erstellungskosten 1 Mio. DM bei einer Bauzeit <strong>von</strong> 6 Monaten. Ermittlung der Mehrkosten aus Auftraggeberseitig gestörtem<br />

Bauablauf durch verspätete Planbeistellung.<br />

� Prüfung einer Mehrkostenforderung bei einem Gewerbekomplex in Berlin<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei einem Ausbauprojekt in Berlin<br />

Geplante Ausbaukosten 760 T€ bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 8 Monaten. Ermittlung der Mehrkosten durch verlängerte<br />

Inanspruchnahme der allgemeinen Verwaltung durch bauherrenseitige Bauzeitverlängerung.<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei Autobahnbrücken in Niedersachsen<br />

Geplante Erstellungskosten 2,6 Mio. € bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 12 Monaten. Ermittlung der Mehrkosten durch<br />

Auftraggeber-seitige Störungen durch verzögerte Prüfung <strong>von</strong> Ausführungsunterlagen.<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen<br />

be<strong>im</strong> sechsstreifigen Ausbau einer Autobahn in Thüringen<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 27 Mio. DM bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 30 Monaten. Erstellung des geplanten<br />

Bauablaufs mit etwa 350 Vorgängen. Erfassung <strong>von</strong> Behinderungen zur verursachungsgerechten Zuordnung zu Vorgängen<br />

zum Zwecke der Ermittlung der Bauzeitänderungen durch Behinderungen des Auftraggebers.<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt in Berlin<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 1,2 Mio € bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 7 Monaten. Erfassung <strong>von</strong> Behinderungen<br />

zur verursachungsgerechten Zuordnung zu Vorgängen zum Zwecke der Ermittlung der Bauzeitverlängerung durch Behinderungen<br />

des Auftraggebers.<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei einem Ausbauprojekt in Offenbach<br />

Geplante Ausbaukosten 6,4 Mio. € bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 11 Monaten. Ermittlung der Mehrkosten <strong>im</strong> Gemeinkostenbereich<br />

durch bauherrenseitige Reduzierung des Leistungsumfanges.<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt bei Hannover<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 1,8 Mio € bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 15 Monaten. Erfassung <strong>von</strong> Behinderungen<br />

zur verursachungsgerechten Zuordnung zu Vorgängen zum Zwecke der Ermittlung der Bauzeitverlängerung durch Behinderungen<br />

des Auftraggebers.<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 7 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens für ein Bauunternehmen bei einem Wohnungsbauprojekt in Hamburg<br />

Erstellungskosten 1,8 Mio. € bei einer Bauzeit <strong>von</strong> 15 Monaten. Ermittlung der Bauzeitverlängerung aus Auftraggeberseitig<br />

gestörtem Bauablauf.<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt bei Rostock<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 245 T€ bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 2,5 Monaten. Erfassung <strong>von</strong> Behinderungen<br />

zur verursachungsgerechten Zuordnung zu Vorgängen zum Zwecke der Ermittlung der Bauzeitverlängerung durch Behinderungen<br />

des Auftraggebers.<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt in Rostock<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 350 T€ bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 3 Monaten. Erfassung <strong>von</strong> Behinderungen zur<br />

verursachungsgerechten Zuordnung zu Vorgängen zum Zwecke der Ermittlung der Bauzeitverlängerung durch Behinderungen<br />

des Auftraggebers.<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbebauprojekt in Hamburg<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 38 Mio. DM. Ermittlung der Mehrkosten bei bereits ermittelter Bauzeitverlängerung<br />

durch den Auftragnehmer.<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens in einem Gerichtsprozess für das Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />

<strong>im</strong> Harz<br />

Erstattung eines sachverständigen Privatgutachtens in einem Gerichtsprozess vor dem Landgericht für das Bauunternehmen<br />

bei einem Infrastrukturprojekt <strong>im</strong> Harz zur Feststellung des Bautenstandes bei Bürgschaftsstreitigkeiten.<br />

� Ermittlung der Bauzeitverlängerung für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt <strong>im</strong> Taunus<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 850 TDM bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 3 Monaten. Erfassung <strong>von</strong> Behinderungen<br />

zur verursachungsgerechten Zuordnung zu Vorgängen zum Zwecke der Ermittlung der Bauzeitverlängerung durch verspätete<br />

Planbeistellung des Auftraggebers.<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens in einem Gerichtsprozess für das Bauunternehmen<br />

bei einem Gewerbebauprojekt in Köln<br />

Erstellungskosten etwa 20 Mio. DM bei einer Bauzeit <strong>von</strong> 14 Monaten. Ermittlung der Mehrkosten aus Auftraggeberseitig<br />

gestörtem Bauablauf durch verspätete Planbeistellung.<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt in Berlin<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 850 T€ bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 6 Monaten. Erfassung <strong>von</strong> Behinderungen zur<br />

verursachungsgerechten Zuordnung zu Vorgängen zum Zwecke der Ermittlung der Mehrkosten aus gestörtem Bauablauf<br />

und der Mehrkosten aus Beschleunigungen.<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt bei Bonn<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 62 T€ bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 3 Monaten. Erfassung <strong>von</strong> Behinderungen zur<br />

verursachungsgerechten Zuordnung zu Vorgängen zum Zwecke der Ermittlung der Bauzeitverlängerung durch Behinderungen<br />

des Auftraggebers.<br />

� Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages für ein Bauunternehmen<br />

bei einem Wohnbauprojekt bei Wolfsburg<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 168 T€ bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 3 Monaten. Abrechnung des gekündigten Bauvertrages<br />

mit Ermittlung der nicht-ersparten Aufwendungen.<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei einem Bürogebäude in Bochum<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 9 Mio. € bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 14 Monaten. Erfassung <strong>von</strong> Behinderungen<br />

zur verursachungsgerechten Zuordnung zu Vorgängen zum Zwecke der Ermittlung der Bauzeitverlängerung durch Behinderungen<br />

des Auftraggebers sowie Verschiebung <strong>von</strong> Bauarbeiten in eine ungünstigere Jahreszeit.<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 8 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt auf Usedom<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 1,5 Mio. € bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 9 Monaten. Erfassung <strong>von</strong> Behinderungen<br />

zur verursachungsgerechten Zuordnung zu Vorgängen zum Zwecke der Ermittlung der Bauzeitverlängerung durch Behinderungen<br />

des Auftraggebers.<br />

� Schiedsgutachten zur Bewertung <strong>von</strong> Mehrkosten für Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

bei einem Infrastrukturprojekt in Bad Eilsen<br />

� Prüfung eines Vertragsstrafeneinbehaltes durch den Auftraggeber für den Auftragnehmer<br />

bei einem Infrastrukturprojekt in Berlin<br />

� Schiedsgutachten zur Bewertung <strong>von</strong> Mehrkosten für Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

bei einem Infrastrukturprojekt in der Region Magdeburg<br />

� Gerichtsgutachten zur Ermittlung geänderter Preise<br />

für die Gründung eines Brückenbauwerkes in Braunschweig<br />

� Prüfung eines Vertragspreises für Bewehrungsarbeiten für den Auftraggeber<br />

bei einem Infrastrukturprojekt in Leipzig<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens in einem Gerichtsprozess für das Bauunternehmen<br />

bei einem Krankenhausneubau in Hannover<br />

Erstellungskosten für Sanitärarbeiten etwa 1,8 Mio. DM bei einer Bauzeit <strong>von</strong> 10 Monaten. Ermittlung der Mehrkosten aus<br />

Auftraggeberseitig gestörtem Bauablauf durch verspätete Bemusterungsentscheidungen und Änderungen.<br />

� Prüfung einer Nachtragsforderung aus verzögerter Vergabe für die Straßenbaubehörde<br />

bei einem Autobahnprojekt in Mecklenburg-Vorpommern<br />

� Baubegleitende Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbeprojekt in Minden<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 3,5 Mio. € bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 8 Monaten. Erfassung <strong>von</strong> Behinderungen<br />

zur verursachungsgerechten Zuordnung zu Vorgängen zum Zwecke der Ermittlung der Bauzeitverlängerung durch Behinderungen<br />

des Auftraggebers.<br />

� Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages für ein Bauunternehmen bei einem Wohnbauprojekt in Hannover<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 1,5 Mio. €. Abrechnung des gekündigten Bauvertrages mit Ermittlung der nicht-ersparten<br />

Aufwendungen.<br />

� Prüfung einer Nachtragsforderung aus gestörtem Bauablauf für die Straßenbaubehörde<br />

bei einem Autobahnprojekt in Schleswig-Holstein<br />

� Prüfung einer Nachtragsforderung aus gestörtem Bauablauf für die Straßenbaubehörde<br />

bei einer Ortsumgehung einer Bundesstraße in Baden-Württemberg<br />

� Schiedsgutachten zur Bewertung <strong>von</strong> Beschleunigungskosten<br />

für Auftraggeber und Auftragnehmer bei einem Infrastrukturprojekt in Braunschweig<br />

� Gerichtsgutachten zur Ermittlung geänderter Preise bei einem Verkehrsprojekt in Dresden<br />

� Schiedsgutachten zur Bewertung <strong>von</strong> Leistungsabgrenzungen<br />

für Auftraggeber und Auftragnehmer bei einem Infrastrukturprojekt in Braunschweig<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 9 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

� Baubegleitende Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen<br />

bei einem Infrastrukturprojekt in Helmstedt<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 1,0 Mio. € bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 10 Monaten. Erfassung <strong>von</strong> Behinderungen<br />

zur verursachungsgerechten Zuordnung zu Vorgängen zum Zwecke der Ermittlung der Bauzeitverlängerung und der Mehrkosten<br />

durch Behinderungen des Auftraggebers.<br />

� Baubegleitende Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen<br />

bei einem Infrastrukturprojekt in Stralsund<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 5,5 Mio. € bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 12 Monaten. Erfassung <strong>von</strong> Behinderungen<br />

zur verursachungsgerechten Zuordnung zu Vorgängen zum Zwecke der Ermittlung der Bauzeitverlängerung und der Mehrkosten<br />

durch Behinderungen des Auftraggebers.<br />

� Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbebauprojekt in Berlin<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 1,2 Mio. €. Abrechnung des gekündigten Bauvertrages mit Ermittlung der nicht-ersparten<br />

Aufwendungen.<br />

� Prüfung einer Nachtragsforderung aus verzögerter Vergabe für die Straßenbaubehörde<br />

bei einem Autobahnprojekt in Schleswig-Holstein<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens in einem Gerichtsprozess für das Bauunternehmen<br />

bei einem Wasserbauprojekt in Berlin<br />

Geplante Erstellungskosten für ein Ingenieurbauwerk <strong>im</strong> Wasserbau etwa 36 Mio. DM bei einer Bauzeit <strong>von</strong> 3,5 Jahre.<br />

Ermittlung der Mehrkosten aus Auftraggeberseitig gestörtem Bauablauf.<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens in einem Gerichtsprozess für das Bauunternehmen<br />

bei einem Gewerbebauprojekt in Düsseldorf<br />

Geplante Erstellungskosten für ein innerstädtische Gewerbebauprojekt etwa 7 Mio. € bei einer Bauzeit <strong>von</strong> 12 Monaten.<br />

Ermittlung der Mehrkosten aus Auftraggeberseitig gestörtem Bauablauf.<br />

� Prüfung einer Nachtragsforderung aus gestörtem Bauablauf für die Straßenbaubehörde<br />

bei einer Ortsumgehung einer Staatsstraße in Sachsen<br />

� Ermittlung <strong>von</strong> Mehrkosten für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt bei Münster<br />

Geplante Erstellungskosten etwa 2,6 Mio. € bei einer vereinbarten Bauzeit <strong>von</strong> 15 Monaten. Ermittlung der Mehrkosten<br />

aus Auftraggeberseitig gestörtem Bauablauf.<br />

� Prüfung einer Nachtragsforderung für Beschleunigung infolge gestörtem Bauablauf für die Straßenbaubehörde<br />

bei einer Ortsumgehung einer Staatsstraße in Sachsen<br />

� Ermittlung der Mehrkosten geänderter Bewehrungsarbeiten für ein Bauunternehmen<br />

bei einem Infrastrukturprojekt in München<br />

Berechnung geänderter Verlegekosten der Stabstahlbewehrung durch erhöhte Bewehrungsdichte und erhöhter Stahlpreise.<br />

� Prüfung einer Nachtragsforderung aus verzögerter Vergabe für die Hochbaubehörde<br />

bei einem Infrastrukturprojekt in Rheinland-Pfalz<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 10 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

Bauablauf: Planung und Steuerung<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Die Planung und Steuerung <strong>von</strong> Bauabläufen wird zu einer der wichtigsten Tätigkeiten bei der Erstellung eines Bauobjekts, da<br />

die Terminfristen durch Auftraggeber <strong>im</strong>mer kürzer werden und nur durch eine effiziente Bauablaufsteuerung kurze Bauzeiten<br />

erreicht werden können. Aber auch für das ausführende Unternehmen ist eine Bauablaufsteuerung <strong>von</strong> höchster Bedeutung,<br />

da die Opt<strong>im</strong>ierung des Ablaufes auf der Baustelle die größten Einsparpotentiale bietet.<br />

Im Folgenden seien<br />

• die Bauablauf-Planung als Entwicklung eines Ablaufes vor Ausführung des Bauobjektes und<br />

• die Bauablauf-Steuerung als Steuerung des Ablaufes während der Ausführung des Bauobjektes<br />

dargestellt:<br />

1) Bauablauf-Planung<br />

Die Umsetzung einer Bauidee in die Wirklichkeit erfolgt nach gestalterischer Planung, Berechnung und Ausschreibung<br />

am effizientesten mit Hilfe einer Bauablauf-Planung. Ein Bauablauf stellt mit Hilfe der Netzplantechnik die für ein Bauobjekt<br />

zu erstellenden Leistungen durch Vorgänge dar. Diese Vorgänge haben Dauern, die den Ausführungszeitraum<br />

der Leistung vorgeben, Anfangs- und Endtermine und sind untereinander durch Vorgangsbeziehungen verknüpft. Den<br />

Vorgängen werden zusätzlich Verrichtungsgruppen, welche auch als Kolonnen oder Kapazitäten bezeichnet werden, zur<br />

Ausführung der Bauleistungen zugewiesen.<br />

Ein schemenhafter Ausschnitt einer solchen Bauablauf-Planung, hier die terminliche Anordnung der grünen, geplanten<br />

Vorgangsbalken über die Zeitachse, ist nachfolgend dargestellt:<br />

Nr. Vorgangsname Dauer An fan g Ende Vorgänger<br />

1 Gesamt 70 Tage 02.04.2001 06.07.2001<br />

2 Kellergeschoß 20 Tage 02.04.2001 27.04.2001<br />

3 Erdarbeiten ausf ühren 2 Tage 02.04.2001 03.04.2001<br />

4 Rohrleitungsarbeiten ausf ühren 1 Tag 04.04.2001 04.04.2001 3<br />

5 Sauberkeitsschicht betonieren 1 Tag 05.04.2001 05.04.2001 4<br />

6 Bodenplatte schalen 1 Tag 06.04.2001 06.04.2001 5<br />

7 Bodenplatte bewehren 2 Tage 09.04.2001 10.04.2001 6<br />

8 Bodenplatte betonieren 1 Tag 11.04.2001 11.04.2001 7<br />

9 Kellerwände Bereich A mauern 3 Tage 12.04.2001 16.04.2001 8<br />

10 Kellerwände Bereich B mauern 2 Tage 17.04.2001 18.04.2001 8<br />

11 Kellerwände Bereich C mauern 4 Tage 12.04.2001 17.04.2001 8<br />

12 Kellerwände Bereich D mauern 2 Tage 18.04.2001 19.04.2001 8<br />

13 Kellerdecke schalen 2 Tage 20.04.2001 23.04.2001 9;10;11;12<br />

14 Kellerdecke bewehren 3 Tage 24.04.2001 26.04.2001 13<br />

15 Kellerdecke betonieren 1 Tag 27.04.2001 27.04.2001 14<br />

April 2001<br />

01. 02. 03. 04. 05. 06. 07. 08. 09. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 01. 02.<br />

Erdbau-Gruppe<br />

Erdbau-Gruppe<br />

Beton-Gruppe<br />

Schal-Gruppe<br />

Bewehr-Gruppe<br />

Beton-Gruppe<br />

Mauer-Gruppe<br />

Mauer-Gruppe<br />

Mauer-Gruppe<br />

Mauer-Gruppe<br />

Schal-Gruppe<br />

Bewehr-Gruppe<br />

Beton-Gruppe<br />

Dieser Netzplan wurde erstellt mit Microsoft Project 2002<br />

Für kleine Bauobjekte, wie zum Beispiel den Bau eines Car-Ports, mag ein solcher Bauablauf in den Köpfen der am Bau<br />

Beteiligten existieren und es scheint nicht erforderlich, einen solchen Bauablauf schriftlich zu fixieren, obwohl auch bei<br />

einem kleinen Bauobjekt 20 und mehr Vorgänge abgearbeitet werden müssen.<br />

Bei größeren Bauobjekten ist eine Planung des komplexen Bauablaufs, der mehrere tausend Vorgänge umfassen kann,<br />

unverzichtbar. Der Bauablauf, also die Abfolge der einzelnen Vorgänge, die zur Leistungserstellung des Bauobjekts erforderlich<br />

sind, ist die gedankliche Vorwegnahme des Baugeschehens, welches bis zum Ende durchdacht wird.<br />

Solch ein vollständiges Durchdenken des Bauablaufs vor Beginn der Bauausführung ist für alle am Bau Beteiligten unverzichtbar<br />

und bietet Vorteile:<br />

� Der Bauherr ist über den geplanten zeitlichen Ablauf zur Bauausführung informiert und kann seine Mitwirkungspflichten,<br />

zum Beispiel die Planbeistellung an den ausführenden Bauunternehmer, danach planen. Weiterhin kann<br />

der Bauherr terminliche Planungen vornehmen, zum Beispiel wann nach welchem Leistungsstand Abschlagrechnungen<br />

an den ausführenden Bauunternehmer fällig sind oder wann Dritte am Bauobjekt Beteiligte mit ihren Arbeiten<br />

beginnen können oder fertig sein müssen. Schließlich kann der Bauherr die Nutzung des Bauobjekts terminlich planen.<br />

� Der Bauunternehmer hat die Ausführung des Bauobjekts vorweggedacht und kann somit die Leistungserstellung<br />

sicherer einschätzen. Die unternehmerischen Aktivitäten können verlässlich auf Grundlage des Bauablaufplans geplant<br />

werden. Terminliche Vorgaben für den Einsatz zum Beispiel <strong>von</strong> Subunternehmern oder für die Übergabe <strong>von</strong><br />

Baufeldern oder Plänen durch den Bauherrn ermöglichen eine vorausschauende Planung seitens des Bauunternehmers.<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 11 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

� Dritte am Bau Beteiligte können sicher planen, wann sie ihre Leistungen zu erbringen haben, wie dadurch die Leistung<br />

der anderen am Bau Beteiligten beeinflusst wird und wie ihre eigene Leistung die Leistungserstellung der anderen<br />

beeinflusst.<br />

Sicherlich ist es bei Ausführung <strong>von</strong> Bauleistungen, die durch Einzelfertigung, Baustellenfertigung und Witterungsabhängigkeit<br />

gekennzeichnet sind, meist nicht möglich, den geplanten Bauablauf genau abzuarbeiten. Aber nur durch die Planung<br />

des Bauablaufs vor der Bauausführung erhält man während der Bauausführung die Möglichkeit, Abweichungen<br />

vom Plan festzustellen. Hierzu dient dann eine baubegleitende Bauablauf-Steuerung.<br />

Bei der Erstellung <strong>von</strong> Kapazitäts-gesteuerten Bauablauf-Planungen für Bauobjekte kann ich Sie gern unterstützen. Gemeinsam<br />

mit Ihnen kann ich für Sie als Bauherrn oder als ausführendes Bauunternehmen eine solche Bauablauf-Planung<br />

vor Baubeginn erstellen, die Ihnen eine höhere Planungssicherheit und damit die Vermeidung <strong>von</strong> Unwirtschaftlichkeiten<br />

bei der Bauausführung gewährt.<br />

2) Bauablauf-Steuerung<br />

Eine Bauablauf-Planung, die für die Erstellung eines Bauobjekts vor der Ausführung aufgestellt wird, muss kontrolliert<br />

werden, das heißt, die Einhaltung des Plans muss an Hand des tatsächlichen Geschehens auf der Baustelle überprüft<br />

werden. Diese Aufgabe hat die Bauablauf-Steuerung.<br />

In regelmäßigen Abständen, zum Beispiel wöchentlich, wird durch Bauablauf-Steuerung festgestellt, welchen Stand die<br />

Bauausführung auf der Baustelle tatsächlich hat. Dieser Leistungsstand wird mit dem geplanten Leistungsstand verglichen.<br />

Daraus können Abweichungen ermittelt werden. Eine Leistung kann früher als geplant ausgeführt sein, andere<br />

Leistungen sind, obwohl geplant, noch nicht ausgeführt.<br />

Zum Stichtag wird für jeden Vorgang des Bauablaufs festgestellt, welchen Leistungsstand er hat, zum Beispiel noch<br />

nicht begonnen (0 %), in Arbeit (zwischen 0 % und 100 %) oder fertiggestellt (100 %). In einer Fortschrittsverfolgung<br />

wird eine neue Bauablauf-Planung erstellt, die die tatsächliche Leistungserstellung <strong>im</strong> ursprünglich geplanten Bauablauf<br />

berücksichtigt. Die noch auszuführenden Vorgänge werden <strong>im</strong> Netzplan in ihrer zeitlichen Lage und Abfolge opt<strong>im</strong>iert.<br />

Dadurch kann sich, als Reaktion auf Veränderungen <strong>im</strong> tatsächlichen Baugeschehen, eine andere Abfolge in der<br />

Leistungserstellung ergeben, als sie geplant war.<br />

Ein schemenhafter Ausschnitt einer solchen Bauablauf-Steuerung, hier der terminliche Vergleich der grünen, geplanten<br />

Vorgangsbalken mit den roten, tatsächlichen Vorgangsbalken, ist nachfolgend dargestellt:<br />

Nr. Vorgangsname Dauer Anfang Ende Vorgänger<br />

1 Gesamt 101 Tage 10.04.2001 28.08.2001<br />

2 Kellergeschoß 28 Tage 10.04.2001 17.05.2001<br />

3 Erdarbeiten ausführen 2 Tage 10.04.2001 11.04.2001<br />

4 Rohrleitungsarbeiten ausführen 1 Tag 12.04.2001 12.04.2001 3<br />

5 Sauberkeitsschicht betonieren 1 Tag 13.04.2001 13.04.2001 4<br />

6 Bodenplatte schalen 1 Tag 16.04.2001 16.04.2001 5<br />

7 Bodenplatte bewehren 2 Tage 17.04.2001 18.04.2001 6<br />

8 Bodenplatte betonieren 1 Tag 19.04.2001 19.04.2001 7<br />

9 Kellerwände Bereich A mauern 4 Tage 25.04.2001 30.04.2001 8<br />

10 Kellerwände Bereich B mauern 5 Tage 20.04.2001 26.04.2001 8<br />

11 Kellerwände Bereich C mauern 3 Tage 27.04.2001 01.05.2001 8<br />

12 Kellerwände Bereich D mauern 3 Tage 20.04.2001 24.04.2001 8<br />

13 Kellerdecke schalen 2 Tage 10.05.2001 11.05.2001 9;10;11;12<br />

14 Kellerdecke bewehren 3 Tage 14.05.2001 16.05.2001 13<br />

15 Kellerdecke betonieren 1 Tag 17.05.2001 17.05.2001 14<br />

April 2001 Mai 2001<br />

31. 02. 04. 06. 08. 10. 12. 14. 16. 18. 20. 22. 24. 26. 28. 30. 02. 04. 06. 08. 10. 12. 14. 16. 18. 20. 22. 24. 26. 28. 30.<br />

Erdbau-Gruppe<br />

Erdbau-Gruppe<br />

Beton-Gruppe<br />

Schal-Gruppe<br />

Bewehr-Gruppe<br />

Beton-Gruppe<br />

Mauer-Gruppe<br />

Mauer-Gruppe<br />

Mauer-Gruppe<br />

Mauer-Gruppe<br />

Schal-Gruppe<br />

Bewehr-Gruppe<br />

Beton-Gruppe<br />

Dieser Netzplan wurde erstellt mit Microsoft Project 2002<br />

Eine solche Neuberechnung ermöglicht es insbesondere dem ausführenden Bauunternehmen, sich auf veränderte Situationen<br />

<strong>im</strong> Baugeschehen kurzfristig und zielsicher einzustellen. So werden Leerzeiten in der Leistungserstellung vermieden,<br />

die zu Leerkosten führen können (siehe dazu auch „Zur Vorgehensweise bei der Ermittlung der Mehrkosten gestörter<br />

Bauabläufe“ und „Zur Ermittlung der Mehrkosten gestörter Bauabläufe“).<br />

Auch Dritte am Bau Beteiligte können so frühzeitig über Veränderungen <strong>im</strong> Bauablauf informiert werden. Die Organisationsarbeit<br />

des Bauleiters und die Koordination der einzelnen Gewerke wird durch eine Bauablauf-Steuerung wesentlich<br />

vereinfacht, da verlässlichere Daten zur Verfügung stehen. Die Auswirkungen <strong>von</strong> Veränderungen <strong>im</strong> Bauablauf<br />

werden nicht mehr geschätzt, was häufig zu Fehleinschätzungen führt, sondern können in ihren vielschichtigen Abhängigkeiten<br />

zu den übrigen Leistungen des Bauobjekts besser geplant werden.<br />

Bei der Durchführung <strong>von</strong> Bauablauf-Steuerungen für Bauobjekte kann ich Sie gern unterstützen. Gemeinsam mit Ihnen<br />

werden zum Beispiel wöchentlich die Leistungsstände auf der Baustelle erfasst. Daraufhin kann ich für Sie eine Fortschrittsverfolgung<br />

erstellen, die Ihnen eine höhere Planungssicherheit und damit die Vermeidung <strong>von</strong> Unwirtschaftlichkeiten<br />

bei der Bauausführung gewährt.<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 12 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

Die Methodik zur Analyse gestörter Bauabläufe<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Um die Mehrkosten eines durch den Auftraggeber gestörten Bauablaufs zu ermitteln, damit diese Mehrkosten<br />

in einer Nachtragsforderung gegenüber dem Auftraggeber vom Auftragnehmer geltend gemacht werden<br />

können, ist eine Vorgehensweise erforderlich, wie sie nachfolgend skizziert ist:<br />

Vertraglich vereinbarter Bauablauf 0<br />

Konstruktive Leistungsänderungen<br />

Geänderter Bauablauf 1<br />

Störereignisse<br />

Gestörter Bauablauf 2<br />

Beschleunigungsereignisse<br />

Beschleunigter Bauablauf 3<br />

Bauzeitänderung<br />

Mehrkosten<br />

Entsprechendes gilt <strong>im</strong> umgekehrten Fall für die Prüfung einer Auftragnehmer-seitigen Mehrkostenforderung<br />

durch den Auftraggeber. Dazu <strong>im</strong> Einzelnen:<br />

1) Der vertraglich vereinbarte Bauablauf 0<br />

Aus den vertraglichen Vereinbarungen vor Ausführung des Bauprojekts ist der vertraglich vereinbarte<br />

Bauablauf 0 festzustellen. Dabei werden insbesondere<br />

� die vereinbarten Bauleistungen,<br />

� die vereinbarten Bauzeiten und<br />

� die vereinbarten Baukosten<br />

ermittelt und in einem Bauablaufplan als ressourcengesteuerter Netzplan dargestellt.<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 13 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Erforderliche Unterlagen sind insbesondere Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Bauzeitenplan und Auftragskalkulation.<br />

2) Konstruktive Leistungsänderungen (Technische Nachträge)<br />

Konstruktive Leistungsänderungen - auch Technische Nachträge genannt -, die während der Bauausführung<br />

vom Auftraggeber angeordnet werden, können sein:<br />

� Mehrleistungen vereinbarter Bauleistungen,<br />

� Minderleistungen vereinbarter Bauleistungen,<br />

� geänderte Bauleistungen und<br />

� zusätzliche Bauleistungen.<br />

Erforderliche Unterlagen sind insbesondere Nachträge einschließlich Nachtragskalkulationen.<br />

Nachträge sind als Mengenänderungen insbesondere deshalb zu berücksichtigen, weil diese gegebenenfalls<br />

in Zeiten, in denen die übrigen Bauleistungen in der Ausführung behindert sind, ausgeführt werden<br />

könnten, sofern für diese Leistungen selbst keine Störungen vorliegen.<br />

Weiterhin ist der gestörte Bauablauf mit dem Bauablauf zu vergleichen, der die tatsächlich gebauten<br />

Mengen enthält und nicht beauftragte, möglicherweise geringere Mengen.<br />

3) Der geänderte Bauablauf 1<br />

Durch Berücksichtigung der Mehrleistungen und Minderleistungen bei den Dauern der <strong>von</strong> diesen Leistungen<br />

betroffenen Vorgängen und durch Hinzufügung neuer Vorgänge für zusätzliche Bauleistungen<br />

<strong>im</strong> vertraglich vereinbarten Bauablauf 0 ergibt sich durch Neuberechnung der geänderte Bauablauf 1.<br />

4) Die Störereignisse (Behinderungen)<br />

Störereignisse sind Ereignisse, die den Bauablauf rein zeitlich ändern, wie zum Beispiel:<br />

� fehlende Baufreiheiten,<br />

� verspätete Planbeistellungen,<br />

� verspätete Bemusterungsentscheidungen oder<br />

� ändernde Anordnungen.<br />

Erfasst werden nur Störereignisse, die nachweislich aus dem Risikobereich des Auftraggebers stammen,<br />

da gegenüber dem Auftraggeber nur Mehrkosten geltend gemacht werden können, die dieser verursacht<br />

und zu vertreten hat. Störereignisse, die möglicherweise aus der Verantwortungssphäre des Auftragnehmers<br />

kommen, können nicht berücksichtigt werden.<br />

Erforderliche Unterlagen sind insbesondere Schriftwechsel zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

zu Störungen.<br />

5) Der gestörte Bauablauf 2<br />

Durch Berücksichtigung der Störereignisse - geeigneterweise durch Einschränkungstermine der durch<br />

die Ereignisse betroffenen Vorgänge - <strong>im</strong> geänderten Bauablauf 1 ergibt sich durch Neuberechnung<br />

der gestörte Bauablauf 2.<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 14 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


6) Die Beschleunigungsereignisse<br />

Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Beschleunigungsereignisse sind Ereignisse, die den Bauablauf unter Berücksichtigung der bereits eingetretenen<br />

Störereignisse beschleunigen, wie zum Beispiel:<br />

� Aufstockung des Personals,<br />

� Mehrschichtbetrieb oder<br />

� Änderung <strong>von</strong> Bauverfahren.<br />

Erfasst werden nur vom Auftraggeber beauftragte Beschleunigungen.<br />

Erforderliche Unterlagen sind insbesondere Schriftwechsel zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

zu Beschleunigungen.<br />

7) Der beschleunigte Bauablauf 3<br />

Durch Berücksichtigung der Beschleunigungsereignisse <strong>im</strong> gestörten Bauablauf 2 ergibt sich durch<br />

Neuberechnung der beschleunigte Bauablauf 3.<br />

8) Die Ermittlung der Bauzeitänderungen<br />

Die Bauzeitänderungen werden ermittelt aus der Differenz der Bauzeiten<br />

� für die Bauzeitverlängerung durch Störereignisse zwischen dem geänderten Bauablauf 1 und dem<br />

gestörten Bauablauf 2 und<br />

� für die Bauzeitverkürzung durch Beschleunigungsereignisse zwischen dem gestörten Bauablauf 2 und<br />

dem beschleunigten Bauablauf 3.<br />

Bauzeitänderungen können bedarfsweise für den Gesamtablauf oder für Teilabläufe best<strong>im</strong>mter Leistungen<br />

ermittelt werden. Die Bauzeitänderungen der einzelnen Bauabläufe sind nachfolgend beispielhaft<br />

skizziert:<br />

Nr. Vorgangsname Dauer<br />

1 Bauablauf 0 74 t<br />

2 Bauablauf 1 77 t<br />

3 Bauzeitverlängerung<br />

Ist-Mengen<br />

3 t<br />

4 Bauablauf 2 118 t<br />

5 Bauzeitverlängerung<br />

Behinderungen<br />

41 t<br />

6 Bauablauf 3 95 t<br />

7 Bauzeitverkürzung<br />

Beschleunigungen<br />

23 t<br />

Januar Februar März April Mai Juni<br />

30. 06. 13. 20. 27. 03. 10. 17. 24. 03. 10. 17. 24. 31. 07. 14. 21. 28. 05. 12. 19. 26. 02. 09. 16. 23. 30.<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 15 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


9) Die Ermittlung der Mehrkosten<br />

Mehrkosten werden ermittelt für<br />

� Leerkosten <strong>von</strong> Personen und Betriebsmitteln und<br />

� Beschleunigungskosten <strong>von</strong> Personen und Betriebsmitteln und<br />

� Baustelleneinrichtungskosten <strong>im</strong> Bauzeitverlängerungszeitraum<br />

� Baustellengemeinkosten <strong>im</strong> Bauzeitverlängerungszeitraum und<br />

� Allgemeine Geschäftskosten <strong>im</strong> Bauzeitverlängerungszeitraum.<br />

Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Nachfolgend ist die Leerkostenermittlung über die Kapazitätskostendifferenzen der Bauabläufe beispielhaft<br />

skizziert:<br />

Kapazitätskosten [€]<br />

8.000<br />

7.000<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

02.01.2003<br />

16.01.2003<br />

30.01.2003<br />

Leerkosten:<br />

85.320 €<br />

13.02.2003<br />

27.02.2003<br />

13.03.2003<br />

27.03.2003<br />

Die Leerkosten <strong>von</strong> Personen und Betriebsmitteln können zum Beispiel aus der terminlich geänderten<br />

Ausführung <strong>von</strong> Arbeiten ermittelt werden, indem die kapazitiven, zeitabhängigen Kosten der Leistungen<br />

den Vorgängen zugeordnet werden. Leerkosten entstehen dann, wenn <strong>im</strong> geänderten Bauablauf 1<br />

vereinbarungsgemäß hätte gearbeitet werden sollen, aber <strong>im</strong> gestörten Bauablauf 2 wegen der Störungen<br />

nicht gearbeitet werden konnte. Personen und Betriebsmittel arbeiteten deshalb <strong>im</strong> vereinbarten<br />

Zeitraum „leer“, unproduktiv und ohne Vergütung.<br />

Die Beschleunigungskosten <strong>von</strong> Personen und Betriebsmitteln können entsprechend ermittelt werden.<br />

Beschleunigungskosten werden als Zuschläge, zum Beispiel für Überstunden, berechnet für Arbeiten,<br />

die <strong>im</strong> beschleunigten Bauablauf 3 früher ausgeführt werden als <strong>im</strong> gestörten Bauablauf 2.<br />

Mehrkosten aus gestörten Bauabläufen können erfahrungsgemäß 25 bis 40 % der vereinbarten Kosten<br />

betragen; in besonderen Fällen wurden Mehrkosten <strong>von</strong> bis zu 60 % ermittelt. Hinzu kommen<br />

Mehrkosten aus dem Gemeinkostenbereich, insbesondere für eine Unterdeckung <strong>von</strong> Baustellengemeinkosten<br />

und Allgemeinen Geschäftskosten <strong>im</strong> Zeitraum der Bauzeitverlängerung.<br />

10.04.2003<br />

24.04.2003<br />

08.05.2003<br />

22.05.2003<br />

05.06.2003<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 16 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc<br />

19.06.2003<br />

Datum


10) Die Baurechtlichen Prinzipien<br />

Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Bei einer solchen Ermittlung der Mehrkosten gestörter Bauabläufe sind baurechtliche Prinzipien zu berücksichtigen,<br />

die in einem Urteil des Bundesgerichtshofes VII ZR 286/84 KG Berlin vom<br />

20.02.1986 aufgestellt wurden.<br />

Nachfolgend sei dargelegt, wie diese Prinzipien in einer baubetrieblichen, das heißt technischwirtschaftlichen<br />

Ermittlung der Mehrkosten zu berücksichtigen sind. Auf juristische Fragestellungen sei<br />

ausschließlich aus baubetrieblicher Sicht eingegangen, da diese der baurechtlichen Beurteilung durch<br />

einen Baujuristen vorbehalten bleiben sollen.<br />

Ein Bauablauf ist gestört, wenn die Ausführung der Arbeiten bei der Erstellung des Bauobjekts Störungen<br />

erfährt, also <strong>von</strong> den vertraglichen Vereinbarungen abgewichen wird. Im Folgenden sei nur auf<br />

solche Störungen eingegangen, die aus dem Risikobereich des Auftraggebers, des Bauherren, stammen<br />

und für die der Auftragnehmer, das Bauunternehmen, einen Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten<br />

hat. Auf den Fall, dass Störungen des Bauablaufs aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers<br />

kommen und der Auftraggeber einen Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten hat, sei hier nicht eingegangen.<br />

Sollen die Mehrkosten eines gestörten Bauablaufs ermittelt werden, so sind bei dieser technischwirtschaftlichen<br />

Ermittlung die folgenden baurechtlichen Prinzipien zu berücksichtigen, die der Bundesgerichtshof<br />

aufgestellt hat:<br />

� Das Wirklichkeitsprinzip,<br />

� das Einzelfallprinzip,<br />

� das Verursachungsprinzip und<br />

� das Schadenprinzip.<br />

Gemäß diesen Prinzipien wurde <strong>von</strong> der Professorengemeinschaft Pfarr/Toffel1 eine Methodik entwickelt,<br />

welche der vorgestellten Mehrkostenermittlungsmethodik zugrunde liegt:<br />

a) Das Wirklichkeitsprinzip<br />

Da ein Bauablauf, so wie er in der Wirklichkeit ist, nicht erfasst werden kann, ist es erforderlich, ein<br />

Modell zu bilden, welches die Wirklichkeit des Bauablaufs möglichst genau abbildet. Dazu kann der<br />

Bauablauf in einem Netzplan wiedergegeben werden, der insbesondere die auszuführenden Vorgänge<br />

des Bauobjekts, die Dauern, Termine und Abhängigkeiten, die zur Verfügung stehenden Kapazitäten<br />

und Kosten erfasst.<br />

Weiterhin sind in einem solchen Modell die Störungen wirklichkeitsnah zu erfassen (siehe dazu auch<br />

das Verursachungsprinzip) und einzeln den Vorgängen zuzuordnen (siehe dazu auch das Einzelfallprinzip).<br />

Durch ein solches Modell und der darin berücksichtigten Störungen wird die Wirklichkeit des Bauablaufs<br />

möglichst genau wiedergegeben.<br />

1 Basierend auf der <strong>von</strong> Universitätsprofessor Dr.-Ing. Karlheinz Pfarr, Berlin und Universitätsprofessor Dr. rer. pol. habil. Rolf F. Toffel,<br />

Braunschweig entwickelten Methodik zur Ermittlung der Mehrkosten gestörter Bauabläufe, erstmals angewandt in einem Gerichtsgutachten<br />

für das Kammergericht Berlin gemäß den Forderungen des Urteils des Bundesgerichtshofes VII ZR 286/84 vom 20.02.1986 (Vorinstanz:<br />

KG Berlin); mit Urteil des Kammergerichts 21 U 1716/86 vom 04.05.1990 wurde die Methodik bestätigt. Vgl. auch Pfarr, K.<br />

und Toffel R. F.: „Der gestörte Bauablauf in einem Baurechtsfall: Methoden zur Ermittlung der Mehrkosten“ In: „BW Bauwirtschaft“<br />

(1991), Hefte 7 und 8<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 17 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

b) Das Einzelfallprinzip<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Die Vorgänge <strong>im</strong> Bauablauf und die auf diese Vorgänge wirkenden Störungen sind <strong>im</strong> Einzelfall zu<br />

erfassen, zu berücksichtigen und zu verarbeiten. So werden Störungen zum Beispiel nur auf diejenigen<br />

Vorgänge bezogen, die durch die Störung direkt betroffen sind. Andere Vorgänge bleiben <strong>von</strong><br />

solchen Störungen unbetroffen. Eine pauschale Zuordnung <strong>von</strong> Störungen widerspricht dem Einzelfallprinzip<br />

und kann somit nicht erfolgen.<br />

c) Das Verursachungsprinzip<br />

Störungen <strong>im</strong> Bauablauf sind ihrer Ursache gemäß auf die Vorgänge zu beziehen, auf die sie sich<br />

störend auswirken.<br />

Störursachen können zum Beispiel fehlende Baufreiheiten, verspätete Planbeistellungen, verspätete<br />

Bemusterungsentscheidungen oder andere ändernde Anordnungen des Auftraggebers sein.<br />

Störursachen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie durch Dokumente, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen,<br />

Schriftwechsel zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer oder Besprechungsprotokolle<br />

belegt sind.<br />

Weiterhin sind nur solche Störursachen zu berücksichtigen, die aus dem Risikobereich des Auftraggebers,<br />

also dem Auftraggeber selbst oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, stammen.<br />

Im Bauablauf muss die Auswirkung einer Störursache, zum Beispiel eine Bauzeitverlängerung, direkt<br />

auf eine konkrete Ursache bezogen werden können.<br />

d) Das Schadenprinzip<br />

Die Auswirkungen <strong>von</strong> Störungen <strong>im</strong> Bauablauf sind als Schaden festzustellen. Ein solcher Schaden<br />

wird ermittelt durch Differenzbildung zweier Vermögenslagen.<br />

• Vermögenslage 1 ist die Vermögenslage, die dem Auftragnehmer bei vertragsgemäßer Erfüllung<br />

des Bauvertrages entstanden wäre.<br />

• Vermögenslage 2 ist die Vermögenslage, die dem Auftragnehmer bei gestörtem Bauablauf entstanden<br />

ist; dabei sind die Störungen zu berücksichtigen, die der Auftraggeber zu vertreten hat.<br />

Die Vermögenslage 2 kann zum Beispiel dadurch beeinflusst werden, dass durch Störungen <strong>im</strong><br />

Bauablauf Leerzeiten für Kapazitäten zu Leerkosten führen und damit zu höheren Kosten für das<br />

Bauunternehmen als <strong>im</strong> Bauvertrag vereinbart sind. Diese Leerkosten bilden unter anderem den<br />

Schaden, der dem Auftragnehmer bei Störungen <strong>im</strong> Bauablauf entsteht.<br />

Die Geltendmachung eines solchen Schadens kommt bei einem VOB-Bauvertrag aus baubetrieblicher<br />

Sicht gemäß folgender Best<strong>im</strong>mungen in Betracht:<br />

• Geänderter oder zusätzlicher Preis<br />

für Konstruktive Leistungsänderungen<br />

Sofern der Auftraggeber sein Leistungsbest<strong>im</strong>mungsrecht nach § 1 Nrn. 3 und 4 VOB/B ausübt<br />

und geänderte oder zusätzliche Bauleistungen anordnet, wird hierfür ein geänderter Preis<br />

gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B oder ein zusätzlicher Preis gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B berechnet:<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 18 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

§ 2, Nr. 5 VOB/B<br />

„Werden durch Änderungen des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des<br />

Preises für eine <strong>im</strong> Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der<br />

Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden.“<br />

§ 2, Nr. 6 VOB/B<br />

„(1) Wird eine <strong>im</strong> Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere<br />

Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung<br />

der Leistung beginnt.<br />

(2) Die Vergütung best<strong>im</strong>mt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und<br />

den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Sie ist möglichst vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren.“<br />

Aus baubetrieblicher Sicht ist die Ermittlung eines geänderten oder zusätzlichen Preises identisch.<br />

Die geänderten oder zusätzlichen Preise für geänderte oder zusätzliche Bauleistungen<br />

betreffen die Konstruktiven Leistungsänderungen (vergleiche Ziffer 2).<br />

• Geänderter Preis, Schadensersatz oder Entschädigungsanspruch für Störungen<br />

Die Geltendmachung <strong>von</strong> Mehrkosten aus geänderten und gestörten Bauabläufen als geänderter<br />

Preis gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B ist baurechtlich umstritten. So schließt Thode2 dies aus dogmatischen<br />

Gründen kategorisch aus, da eine Störung durch den Auftraggeber nicht als Folge des<br />

Leistungsbest<strong>im</strong>mungsrechtes gemäß § 1 Nr. 3 VOB/B über § 2 Nr. 5 VOB/B als geänderter<br />

Preis berechnet werden könne. Kniffka3 und Kapellmann4 hingegen sind der Auffassung, dass<br />

der Bauherr <strong>im</strong> Rahmen seines Leistungsbest<strong>im</strong>mungsrechtes gemäß § 1 Nr. 3 VOB/B durchaus<br />

bauzeitliche Anordnungen treffen dürfe und diese dann nach § 2 Nr. 5 VOB/B abzurechnen<br />

sind. Somit bleibt <strong>im</strong> Einzelfall zu klären, ob Störungen als bauzeitliche Anordnungen des<br />

Auftraggebers <strong>im</strong> Sinne der § 1 Nr. 3 und § 2 Nr. 5 VOB/B geltend gemacht werden können.<br />

Kommt ein Anspruch gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B nicht in Frage und hat der Auftraggeber vertragliche<br />

Mitwirkungspflichten verletzt oder andere vertragswidrige Anordnungen gegenüber<br />

dem Auftragnehmer getroffen, wird hierfür der Schadensersatz gemäß § 6 Nr. 6 VOB/B berechnet:<br />

§ 6, Nr. 6 VOB/B<br />

„Sind die hindernden Umstände <strong>von</strong> einem Vertragsteil zu vertreten, so hat der andere Teil Anspruch auf Ersatz<br />

des nachweislich entstandenen Schadens, des entgangenen Gewinns aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.“<br />

Die Verletzungen vertraglicher Mitwirkungspflichten oder andere vertragswidrige Anordnungen<br />

durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer werden als Störereignisse ermittelt<br />

(vergleiche Ziffer 4).<br />

Baubetrieblich erfolgt die Ermittlung des Schadens auf Grundlage der Differenzhypothese zwischen<br />

den Kosten des gestörten Bauablaufs 2 und den Kosten des geänderten Bauablaufs 1. Da-<br />

2 Vergleiche Thode, R.: Nachträge wegen gestörten Bauablaufs <strong>im</strong> VOB/B-Vertrag. Eine kritische Bestandsaufnahme. In: ZfBR, Gütersloh,<br />

Bauverlag (2004), Heft 3, Seite 214 -225<br />

3 Vergleiche Bolz, S.: § 2 Nr. 5 VOB/B: Doch Anspruchsgrundlage bei Bauzeitverzögerung! In: IBR-online, Werkstatt-Beitrag, März 2005<br />

4 Vergleiche Professor Dr. jur. Kapellmann, K. und Universitätsprofessor Dr.-Ing. Schiffers, K.-H.: Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen<br />

be<strong>im</strong> Bauvertrag, Band 1: Einheitspreisvertrag. Werner-Verlag, 5. Auflage 2006, Rdn. 1401<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 19 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

bei werden auf Grundlage der Kalkulation die störungsbedingten Mehrkosten ermittelt, 5 da ein<br />

Nachweis des konkreten Schadens auf Grundlage der Ist-Kosten aus der Betriebsbuchhaltung<br />

des Bauunternehmens nicht möglich ist. Diese Mehrkostenermittlung ist <strong>im</strong> Sinne einer Schadensschätzung<br />

gemäß § 287 ZPO möglich ist, wie es der Bundesgerichtshof jüngst festgestellt<br />

hat. 6<br />

Alternativ ist auch ein Entschädigungsanspruch wegen fehlender Mitwirkung des Auftraggebers<br />

gemäß § 642 BGB als Anspruchsgrundlage möglich.<br />

§ 642, BGB<br />

„(1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer,<br />

wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene<br />

Entschädigung verlangen.<br />

(2) Die Höhe der Entschädigung best<strong>im</strong>mt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten<br />

Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen<br />

erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.“<br />

Die Ermittlung der Entschädigung entspricht baubetrieblich der Ermittlung des geänderten Preises<br />

gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B, jedoch sind gegebenenfalls ersparte Aufwendungen abzuziehen<br />

(be<strong>im</strong> gestörten Bauablauf dürften dies ausschließlich geringere Verschleiß- und Wartungskosten<br />

sowie ersparte Betriebsstoffkosten für Betriebsmittel sein). Wagnis und Gewinn sind nicht Teil<br />

der Entschädigung; dies ist jedoch baurechtlich umstritten.<br />

Dass ein solch dezidierter und substantiierter baubetrieblicher Nachweis <strong>von</strong> Mehrkosten aus Auftraggeber-seitig<br />

gestörtem Bauablauf erforderlich ist, wurde durch das Urteil des Bundesgerichtshofes<br />

VII ZR 24/00, OLG Naumburg vom 21.03.2002 bestätigt:<br />

• Die Behinderungen müssen tatsächlich vorliegen und adäquat-kausal durch hindernde Umstände,<br />

die der Auftraggeber zu vertreten hat, verursacht sein:<br />

„2. Der vom Berufungsgericht bejahte Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers nach § 6 Nr. 6 VOB/B setzt voraus, dass eine<br />

Behinderung tatsächlich vorlag und sie dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt worden ist oder dass sie offenkundig bekannt war.<br />

Weiter ist erforderlich, dass die Behinderung adäquat-kausal durch hindernde Umstände verursacht worden ist, die auf der Verletzung<br />

einer vertraglichen Pflicht durch den Auftraggeber beruhen.“<br />

• Sofern dem Auftraggeber ein Bauablaufplan vorliegt, bedarf es keiner gesonderten Anforderung<br />

<strong>von</strong> Plänen für best<strong>im</strong>mte Leistungen:<br />

„aa) Es geht um die Frage, ob die Beklagte die für die Bauausführung erforderlichen Pläne ohne gesonderte Anforderung zu den<br />

Zeitpunkten zu liefern hatte, wie sie sich aus dem Bauzeitplan in Verbindung mit der Vereinbarung zu den Vorlaufzeiten ergaben.<br />

[...] Nach der Feststellung des Berufungsgerichts ist der Bauzeitplan jedenfalls in der Weise zur Grundlage der Bauabwicklung gemacht<br />

worden, dass es unter Berücksichtigung der vereinbarten Vorlaufzeiten keiner gesonderten Anforderung der Pläne bedurfte.<br />

Dieses Verständnis der vertraglichen Abreden verstößt weder gegen Denkgesetze noch gegen Erfahrungssätze.“<br />

• Der Auftragnehmer hat konkret und ablaufbezogen die Auswirkungen <strong>von</strong> Behinderungen nachzuweisen:<br />

„b) Das Berufungsgericht hat keine ausreichenden Feststellungen dazu getroffen, dass sich die verspätete Übergabe der freigegebenen<br />

Pläne behindernd auf den Bauablauf ausgewirkt hat.<br />

aa) Dem Berufungsgericht ist allerdings zuzust<strong>im</strong>men, dass es in aller Regel zu einer Behinderung des Bauablaufs kommt, wenn freigegebene<br />

Pläne nicht rechtzeitig geliefert werden. Dieser allgemeine Erfahrungssatz entbindet den Auftragnehmer jedoch regelmäßig<br />

nicht <strong>von</strong> seiner Verpflichtung, diese Behinderungen in einem Rechtsstreit, in dem er Schadensersatz verlangt, möglichst kon-<br />

5 Vergleiche Universitätsprofessor Dr. rer. pol. habil. Rolf F. Toffel und Dr.-Ing. Dirk S. Schwilp: Die Ermittlung <strong>von</strong> Mehrpreisen für geänderte<br />

Bauabläufe. In: Baumarkt + Bauwirtschaft, Gütersloh, Bauverlag (2002), Heft 12, Seite 34 -41<br />

6 Urteil des Bundesgerichtshofes VII ZR 225/03 vom 24.02.2005 (Vorinstanz OLG Dresden)<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 20 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

kret darzulegen. Insoweit dürfen zwar keine zu hohen Anforderungen an die Darlegungslast gestellt werden. Das bedeutet jedoch<br />

nicht, dass allein die Darlegung einer verzögerten Lieferung freigegebener Pläne genügt. Vielmehr ist in der Regel eine konkrete<br />

bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Behinderungen unumgänglich. Diese muss auch diejenigen unstreitigen Umstände berücksichtigen,<br />

die gegen eine Behinderung sprechen, wie z. B. die Lieferung <strong>von</strong> Vorabzügen, nach denen tatsächlich zu den vorgesehenen<br />

Zeiten gearbeitet worden ist, oder die wahrgenommene Möglichkeit, einzelne Bauabschnitte vorzuziehen. Erst der möglichst<br />

konkrete Vortrag zur Behinderung erlaubt die Beurteilung, inwieweit eine Anzeige erforderlich oder wegen Offenkundigkeit<br />

entbehrlich war und inwieweit auf sie zurückzuführende Schäden für den Auftragnehmer entstanden sind. […]<br />

bb) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts reichen die Balkenpläne 16 a und 16 b nicht aus, die jeweiligen Behinderungen<br />

der IGEWA zu belegen. Die darin <strong>von</strong> der Klägerin vorgenommene Gegenüberstellung <strong>von</strong> Ist- und Sollplanlieferungen weist<br />

nur aus, wann die freigegebenen Pläne geliefert werden sollten und wie sich die verzögerten Planlieferungen ausgewirkt hätten,<br />

wenn die Klägerin nach der vertraglichen Vorgabe (nach Vorschrift) gearbeitet hätte. Damit wird die Pflichtverletzung der Beklagten<br />

nachgewiesen, nicht jedoch die sich konkret daraus ergebende Behinderung. Der <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Offenkundigkeit<br />

der Behinderung vom Berufungsgericht erfolgte Hinweis darauf, dass Rohbauarbeiten nicht ohne Schalungs- und Bewehrungspläne<br />

erstellt werden können, belegt ebenfalls keine konkrete Behinderung. Allgemeine Hinweise darauf, dass die verzögerte Lieferung<br />

der freigegebenen Pläne zu Bauablaufstörungen und zu dadurch bedingten Produktivitätsverlusten geführt habe und diese wiederum<br />

durch Beschleunigungsmaßnahmen ausgeglichen worden seien, genügen den Anforderungen an die Darlegungslast für eine Behinderung<br />

nicht. Die in der Berufungsbegründung schablonenhaft vorgetragenen Behauptungen, infolge der verspäteten Lieferungen<br />

der freigegebenen Pläne hätten Arbeitsumstellungen stattgefunden, die infolge der Fehl- und Warte- und Neueinarbeitungszeiten<br />

zu einem erhöhten Aufwand geführt hätten, reichen deshalb nicht aus. Soweit die Klägerin nach Vorabzügen gearbeitet hat,<br />

hat sie darzulegen, warum sie dadurch behindert war, dass nicht die freigegebenen Pläne vorgelegt wurden. Die unsubstantiierte<br />

Darstellung, es habe nach Vorlage der Vorabzüge <strong>im</strong>mer wieder Planungsänderungen gegeben, reicht ebenfalls nicht.“<br />

• Die konkrete Schadenermittlung hat auf der Grundlage der Anforderungen an die Darlegungslast<br />

gemäß Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.02.1986 zu erfolgen:<br />

„2. Ein Schadensersatzanspruch der Klägerin besteht, soweit der Schaden auf die nach den oben dargestellten Grundsätzen zu berücksichtigenden<br />

Behinderungen zurückzuführen ist. Wegen der Anforderungen an die Darlegungslast verweist der Senat auf die <strong>im</strong><br />

Urteil vom 20. Februar 1986 - VII ZR 286/ 84 dargestellten Grundsätze. Eine abstrakte Darstellung des Schadens reicht danach<br />

nicht aus. Vielmehr muss die Klägerin den Schaden konkret jedenfalls so darstellen, dass eine Schadensschätzung möglich ist. Die<br />

Ausführungen des Berufungsgerichts geben dem Senat Anlass darauf hinzuweisen, dass die in diesem Urteil dargelegten Voraussetzungen<br />

für die substantiierte Darlegung eines Schadens auf der Annahme beruhen, dass die Behinderungen dargelegt sind. Die pauschale<br />

Behauptung, infolge der verspäteten Übergabe der freigegebenen Pläne sei es zu Behinderungen gekommen, die ihrerseits<br />

nur durch zusätzlichen Einsatz <strong>von</strong> Personal, Maschinen und Material hätten aufgefangen werden können, und die daraus abgeleitete<br />

abstrakte Berechnung zusätzlicher Aufwendungen sind keine geeignete Grundlage für eine Schadensschätzung.“<br />

Im jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofes VII ZR 225/03, OLG Dresden vom 24.02.2005 wurde<br />

bestätigt, dass die Ursachen <strong>von</strong> Behinderungen konkret nachzuweisen sind, die Folgen aber gegebenenfalls<br />

durch Schätzung ermittelt werden können und dass das Gericht ein eingereichtes Privatgutachten<br />

vollständig zu berücksichtigen und zu würdigen hat:<br />

• Nachweis der Ursachen <strong>von</strong> Behinderungen:<br />

„a) Soweit die Behinderung darin besteht, dass best<strong>im</strong>mte Arbeiten nicht oder nicht in der vorgesehenen Zeit<br />

durchgeführt werden können, ist sie nach allgemeinen Grundsätzen der Darlegungs- und Beweislast zu beurteilen.<br />

Der Auftragnehmer hat deshalb darzulegen und nach § 286 ZPO Beweis dafür zu erbringen, wie lange die konkrete<br />

Behinderung andauerte.“<br />

• Schätzung der Folgen <strong>von</strong> Behinderungen:<br />

„b) Dagegen sind weitere Folgen der konkreten Behinderung nach § 287 ZPO zu beurteilen, soweit sie nicht mehr<br />

zum Haftungsgrund gehören, sondern dem durch die Behinderung erlittenen Schaden zuzuordnen sind. Es unterliegt<br />

deshalb der einschätzenden Bewertung durch den Tatrichter, inwieweit eine konkrete Behinderung <strong>von</strong> best<strong>im</strong>mter<br />

Dauer zu einer Verlängerung der gesamten Bauzeit geführt hat, weil sich Anschlussgewerke verzögert haben.“<br />

• Vollständige Berücksichtigung und Würdigung eines Privatgutachtens:<br />

„d) Ein zur Untermauerung des Anspruchs aus § 6 Nr. 6 VOB/B vorgelegtes Privatgutachten ist qualifizierter Parteivortrag<br />

und deshalb vom Tatrichter vollständig zu berücksichtigen und zu würdigen.“<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 21 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

Ein Bewehrungs-Leistungs-Nomogramm<br />

<strong>von</strong><br />

Professor Dr. rer. pol. habil. Rolf F. Toffel<br />

Diplom-Ingenieur Kurt Klein<br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur Frank A. Bötzkes<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Die Arbeitskosten der Bewehrung <strong>von</strong> Stahlbetonbauwerken betragen <strong>im</strong> Mittel 10 % der Gesamt-<br />

Rohbaukosten und entsprechend etwa 20 % der Gesamt-Arbeitsstunden für Stahlbeton-Rohbauarbeiten.<br />

Bei einzelnen Bauobjekten lassen sich jedoch häufig erhebliche Abweichungen des Anteils der Arbeitskosten<br />

der Bewehrungsarbeiten an den Gesamt-Rohbaukosten beziehungsweise an den Gesamt-Arbeitskosten<br />

feststellen. Die Ursachen liegen in variablen Größen, welche die Bewehrungsarbeiten - hier konkret: die<br />

Verlegung <strong>von</strong> Betonrundstählen - beeinflussen.<br />

Der Gegenstand der Untersuchung 'Ein Bewehrungs-Leistungs-Nomogramm' ist die Ermittlung des Einflusses<br />

<strong>von</strong> variablen Größen auf die Verlegezeit T <strong>von</strong> Betonrundstählen. Diese Untersuchung geht aus <strong>von</strong><br />

empirisch gewonnenen Daten einer Reihe <strong>von</strong> Bauobjekten, die methodisch ausgewertet, ein Verlegezeitmodell<br />

ergeben, das als 'Bewehrungs-Leistungs-Nomogramm' bezeichnet wird.<br />

Die mathematische Erfassung des Modells erfolgt mit dem Ziel, die Verlegezeit T für Betonrundstähle in<br />

Abhängigkeit vom Betonrundstahl-Durchmesser d und <strong>von</strong> der Bewehrungsdichte μ grafisch und in einer<br />

Verlegezeitformel darstellen zu können.<br />

Dieses mathematisch erfasste Modell ist Teil eines Gesamtmodells, welches auch die variablen Größen:<br />

Wetter, Mitarbeiterqualifikation, Gleichartigkeit der Bewehrungsstruktur, Einarbeitungseffekt, Bewehrungsabschnitte,<br />

Bauablauf, Betonstahlbereitstellung und Planbeistellung mit berücksichtigt. Für die in der Praxis<br />

möglichen Fälle sind die Verlegezeiten T in Abhängigkeit vom Rundstahl-Durchmesser d und <strong>von</strong> der Bewehrungsdichte<br />

μ tabellarisch ausgewiesen und auf einen praktischen Fall angewendet worden.<br />

Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind geeignet,<br />

• das Verständnis für die Abhängigkeit der Betonstabstahl-Verlegezeiten T <strong>von</strong> variablen Größen zu erhellen;<br />

• Hinweise für die Kostenermittlung zum Zwecke der Baupreisbildung zu geben; und<br />

• bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern über die Vergütung <strong>von</strong><br />

Bewehrungsarbeiten klärend zu wirken, wie es schon in einer Reihe <strong>von</strong> Fällen, auch vor Schiedsgerichten,<br />

erfolgt ist.<br />

Das Buch erschien 2001, umfasst 68 Seiten <strong>im</strong> Format DIN A4 und ist gebunden. Zu einem Preis <strong>von</strong><br />

70,00 € kann es unter der ISBN-Nummer 3-00-008292-1 bei Buchbinderei & Druckerei Schmidt, Hamburger<br />

Straße 267, 38114 Braunschweig, Telefon 0531/33 75 89, Telefax 0531/34 44 49 oder<br />

Schmidt.Druck.BS@t-online.de bestellt werden.<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 22 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

A) Seminar: Analyse gestörter Bauabläufe (1 Tag)<br />

Heute ist nahezu jeder Bauablauf gestört; darüber herrscht Einigkeit. Diese Einigkeit fehlt allerdings regelmäßig<br />

bei der Beurteilung, wer Störungen <strong>im</strong> Bauablauf zu vertreten hat und wie sich diese konkret ausgewirkt haben.<br />

Die Analyse gestörter Bauabläufe ist deshalb normalerweise dem baubetrieblichen Gutachter vorbehalten. In<br />

diesem Seminar soll jedoch die Analysemethodik vorgestellt werden, die angewendet werden kann, um gestörte<br />

Bauabläufe konkret zu analysieren. Auch wenn diese Analyse nicht baubegleitend <strong>von</strong> den Beteiligten selbst<br />

ausgeführt werden kann, so soll durch dieses Seminar das Fachwissen aufgefrischt werden, wie ein Bauablauf zu<br />

dokumentieren ist und wie auf Störungen <strong>im</strong> Bauablauf reagiert werden kann.<br />

Für Auftragnehmer ist es <strong>im</strong>mens wichtig, einen gestörten Bauablauf gerichtsfest nachweisen zu können, um<br />

Ansprüche zu sichern und durchzusetzen. Für Auftraggeber ist es andererseits wichtig, solche Forderungen <strong>von</strong><br />

Auftragnehmern sachlich prüfen zu können.<br />

Im Mittelpunkt dieses Seminars soll deshalb baubetriebliches Hintergrundwissen für das Nachtragsmanagement<br />

vermittelt werden. Baubetriebliche Grundlagen sind für eine Teilnahme an diesem Intensivseminar wünschenswert;<br />

diese können <strong>im</strong> Intensivseminar: „Baubetriebswissen für die Baustelle“ erworben werden.<br />

Zielgruppe: Inhaber, Geschäftsführer, Niederlassungsleiter, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Juristen,<br />

Ingenieure und Architekten<br />

Inhalt: 1) Die Ursache gestörter Bauabläufe: Die Behinderung<br />

• Störeinflüsse verschiedener am Bau Beteiligter<br />

• Der Grundgedanke der Behinderung gemäß § 6 VOB/B<br />

• Mitwirkungspflichten des Auftraggebers<br />

• Die Behinderungsanzeige, Reaktion auf die Behinderung<br />

2) Zur methodischen Vorgehensweise bei der Analyse gestörter Bauabläufe<br />

• Vertraglich vereinbarter Bauablauf 0<br />

• Konstruktive Leistungsänderungen (Technische Nachträge), Geänderter Bauablauf 1<br />

• Störereignisse (Behinderungen), Gestörter Bauablauf 2<br />

• Beschleunigungsereignisse, Beschleunigter Bauablauf 3<br />

3) Die Auswertung <strong>von</strong> Behinderungen<br />

• Verzögerte Vergabe<br />

• Verspätete Planbeistellungen / Verspätete Planprüfungen<br />

4) Die terminlichen Folgen gestörter Bauabläufe: Bauzeitänderungen<br />

• Bauzeitverlängerung durch Konstruktive Leistungsänderungen und Störereignisse<br />

• Bauzeitverkürzung durch Beschleunigungsereignisse<br />

• Gesamtbauzeitänderungen<br />

5) Die Geltendmachung <strong>von</strong> Mehrkosten<br />

• Baurechtliche Anforderungen, Kooperation und Konfliktmanagement<br />

• Geänderter Preis: § 2 Nr. 5 VOB/B, Zusätzlicher Preis: § 2 Nr. 6 VOB/B<br />

• Schadensersatzanspruch: § 6 Nr. 6 VOB/B<br />

• Entschädigungsanspruch: § 642 BGB<br />

6) Die kostenmäßigen Folgen gestörter Bauabläufe: Mehrkosten<br />

• Leerkosten <strong>von</strong> Personen und Betriebsmitteln<br />

• Beschleunigungskosten <strong>von</strong> Personen und Betriebsmitteln<br />

• Lohn- und Stoffpreisänderungen<br />

• Baustelleneinrichtungskosten<br />

• Baustellengemeinkosten<br />

• Allgemeine Geschäftskosten<br />

• Zusammenstellung der Mehrkosten<br />

• Auswirkungen <strong>von</strong> Bauablaufstörungen auf die Zahlungsfähigkeit<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 23 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

B) Seminar: Baubetriebswissen für die Baustelle (1 Tag)<br />

Die Abwicklung <strong>von</strong> Baumaßnahmen verlangt <strong>von</strong> allen Beteiligten <strong>im</strong>mer tiefere Kenntnisse nicht nur in den<br />

rein technisch-konstruktiven Bereichen, sondern auch in baubetrieblichen und baurechtlichen Zusammenhängen.<br />

Heute gilt es nicht mehr vorrangig, ein technisch-anspruchsvolles Bauwerk zu errichten, sondern vornehmlich,<br />

einen Bauvertrag umzusetzen und das Bausoll <strong>im</strong> Mindestmaß zu erfüllen.<br />

Gerade Bauleiter, die eine rein technisch-konstruktive Ausbildung haben, müssen oft über Zusatzwissen in baubetrieblichen<br />

und baujuristischen Fragestellungen verfügen. Hier setzt das Intensivseminar an und wird Baubetriebswissen<br />

für die Arbeit auf der Baustelle vermitteln.<br />

Im Mittelpunkt dieses Seminars steht die Auffrischung und Vertiefung <strong>von</strong> Baubetriebswissen vor allem in den<br />

Bereichen Bauvertrag, Termine, Kosten, Dokumentation und Behinderung. Sie erhalten neue Impulse für die<br />

tägliche Arbeit auf der Baustelle, sei es als Bauleiter des Auftragnehmers oder Objektüberwacher des Auftraggebers.<br />

Zielgruppe: Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Poliere, Ingenieure und Architekten<br />

Inhalt: 1) Der Bauvertrag als vertragliche Grundlage<br />

• VOB und BGB<br />

• Vertragspflichten des Auftragnehmers<br />

• Mitwirkungspflichten des Auftraggebers<br />

2) Die Preise gemäß § 2 VOB/B<br />

• Nr. 1: Preisgrundlagen, Nr. 2: Vergütung<br />

• Nr. 3: Mengenänderungen, Nr. 4: Selbstübernahme durch Auftraggeber<br />

• Nr. 5: Geänderte Leistungen, Nr. 6: Zusätzliche Leistungen<br />

• Nr. 7: Pauschalpreise, Nr. 8: Leistungen ohne Auftrag<br />

• Nr. 9: Planungsleistungen, Nr. 10: Stundenlohnarbeiten<br />

3) Die Geltendmachung <strong>von</strong> Mehrkosten<br />

• Baurechtliche Anforderungen, Kooperation und Konfliktmanagement<br />

• Geänderter Preis: § 2 Nr. 5 VOB/B<br />

• Zusätzlicher Preis: § 2 Nr. 6 VOB/B<br />

• Schadensersatzanspruch: § 6 Nr. 6 VOB/B<br />

• Entschädigungsanspruch: § 642 BGB<br />

4) Die Ausführungsfristen gemäß § 5 VOB/B<br />

• Zur Bedeutung <strong>von</strong> Ausführungsfristen<br />

• Fristen be<strong>im</strong> VOB/B-Vertrag<br />

• Beginn der Ausführung<br />

• Fertigstellung<br />

• Schlechtwetter<br />

• Terminplan<br />

5) Die Behinderung gemäß § 6 VOB/B<br />

• Der Grundgedanke der Behinderung gemäß § 6 VOB/B<br />

• Die Behinderungsanzeige<br />

• Reaktion auf die Behinderung<br />

6) Dokumentation am Bau<br />

• Schriftverkehr<br />

• Protokolle<br />

• Bautagesberichte<br />

• Stundenlohnberichte<br />

• Elektronische und Internet-basierte Dokumentenmanagementsysteme<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 24 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

C) Seminar: Bauablauf - Planung und Steuerung (1 Tag)<br />

Mit dem Bauablauf steht und fällt der Erfolg der Baustelle. Durch einen sinnvoll strukturierten Bauablauf sichert<br />

der Bauleiter die Erreichung der Terminziele; eines der heute wichtigsten Ziele bei Bauprojekten. Die Bauablaufplanung<br />

n<strong>im</strong>mt gedanklich die Bauausführung vorweg, man ist gezwungen, das Bauwerk <strong>im</strong> Kopf zu errichten.<br />

Wird diese gedankliche Bauausführung umfassend erledigt, reduzieren sich die unerwarteten Vorfälle bei der<br />

späteren Ausführung enorm, weil man an vieles schon vorher gedacht hat.<br />

Eine solide Bauablaufplanung braucht zwar Zeit in der Vorbereitung, spart diese aber um ein Vielfaches bei der<br />

Ausführung wieder ein. Noch dazu werden durch die frühzeitige Vermeidung <strong>von</strong> Fehlern erhebliche Mehrkostenrisiken<br />

vermieden. Die Bauablaufsteuerung gleicht während der Bauausführung die vor der Ausführung erstellte<br />

Bauablaufplanung mit dem Ist-Zustand auf der Baustelle und eingetretenen Änderungen ab. Dadurch<br />

kann frühzeitig auf geänderte Umstände reagiert werden und es kann mit konkreten Maßnahmen gegengesteuert<br />

werden: Agieren statt reagieren.<br />

Den Bauablauf sinnvoll zu planen und effizient zu steuern ist heute die Voraussetzung, um ein Bauprojekt auch<br />

wirtschaftlich erfolgreich zu beenden. Das Seminar vermittelt die Grundlagen zur Umsetzung in der Praxis. Deshalb<br />

stehen zur Bearbeitung der Anwendungsbeispiele Computerarbeitsplätze für jeden Teilnehmer zur Verfügung,<br />

um den Einsatz <strong>von</strong> Bauablaufplanung und –steuerung konkret zu erproben.<br />

Zielgruppe: Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Ingenieure und Architekten<br />

Inhalt: 1) Empfehlungen des Bauindustrieverbandes zur Bauablaufplanung<br />

2) Ausführungsfristen gemäß § 11 VOB/A und § 5 VOB/B<br />

• Vorgaben zu Ausführungsfristen gemäß § 11 VOB/A<br />

• Beginn der Ausführung und Fertigstellung gemäß § 5 VOB/B<br />

• Terminplan<br />

3) Strukturierung des Bauablaufs<br />

• Objektprinzip<br />

• Verrichtungsprinzip<br />

• Matrix<br />

• Checklisten<br />

4) Grundlagen der Netzplantechnik<br />

• Netzplantechnik<br />

• Ablauf, Vorgänge<br />

• Vorgangsbeziehungen<br />

• Kolonnen<br />

5) Anwendungsbeispiel: Bauablaufplanung und -kontrolle<br />

mit Microsoft-Project 2003<br />

• Projekt anlegen<br />

• Arbeitszeiten<br />

• Vorgänge<br />

• Kolonnen<br />

• Arbeitsstunden oder Dauern<br />

• Abhängigkeiten<br />

• Einschränkungstermine<br />

• Kapazitätsabgleich<br />

• Gesamtbauzeit<br />

• Kosten<br />

• Fortschrittsüberwachung<br />

• Layout für Pläne und Berichte<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 25 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc


Mitglied der<br />

Anfahrtsbeschreibung<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

<strong>von</strong> der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

(© Stadt Braunschweig | Abteilung Geoinformation (037/2007))<br />

Aus Braunschweig kommend:<br />

Verlassen Sie die Stadt auf der Hildeshe<strong>im</strong>er Straße stadtauswärts. Hinter der Unterfahrung der BAB A 391 fahren Sie auf der rechten<br />

Spur Richtung PTB/FAL. Folgen Sie der Saarstraße durch Lehndorf, fahren Sie weiter durch das Ölper Holz bis Sie das Kanzlerfeld<br />

erreichen. An der 3. Ampelkreuzung fahren Sie links in die Stauffenbergstraße und sofort rechts in die Julius-Leber-Straße. Die Hausnummer<br />

50 ist das letzte Haus auf der rechten Seite, bevor die Julius-Leber-Straße in die Stauffenbergstraße übergeht.<br />

Von Süden kommend:<br />

Fahren Sie <strong>von</strong> der BAB A 7 am Salzgitter-Dreieck auf der BAB A 39 Richtung Braunschweig. Fahren Sie weiter Richtung Berlin<br />

auf der Stadtautobahn BAB A 391 bis zur Anschlussstelle Lehndorf. Fahren Sie auf der B1 stadtauswärts (links), Richtung Hildeshe<strong>im</strong>.<br />

Halten Sie sich sodann auf der rechten Spur Richtung PTB/FAL. Folgen Sie der Saarstraße durch Lehndorf, fahren Sie weiter<br />

durch das Ölper Holz bis Sie das Kanzlerfeld erreichen. An der 3. Ampelkreuzung fahren Sie links in die Stauffenbergstraße und<br />

sofort rechts in die Julius-Leber-Straße. Die Hausnummer 50 ist das letzte Haus auf der rechten Seite, bevor die Julius-Leber-Straße<br />

in die Stauffenbergstraße übergeht.<br />

Von Nord-Osten kommend:<br />

Fahren Sie <strong>von</strong> der BAB A 2 am Kreuz Braunschweig-Nord auf die BAB A 391 Richtung Salzgitter/Kassel bis zur Anschlussstelle<br />

Lehndorf. Fahren Sie auf der B1 stadtauswärts (rechts), Richtung Hildeshe<strong>im</strong>. Halten Sie sich sodann auf der rechten Spur Richtung<br />

PTB/FAL. Folgen Sie der Saarstraße durch Lehndorf, fahren Sie weiter durch das Ölper Holz bis Sie das Kanzlerfeld erreichen. An<br />

der 3. Ampelkreuzung fahren Sie links in die Stauffenbergstraße und sofort rechts in die Julius-Leber-Straße. Die Hausnummer 50<br />

ist das letzte Haus auf der rechten Seite, bevor die Julius-Leber-Straße in die Stauffenbergstraße übergeht.<br />

Von Nord-Westen kommend:<br />

Fahren Sie <strong>von</strong> der BAB A 2 an der Anschlussstelle Watenbüttel ab. Folgen Sie der B 214 Richtung Braunschweig. Biegen Sie an<br />

der 2. Ampelkreuzung nach rechts in die Jürgen-Straße ab. Folgen Sie der Straße entlang PTB und FAL Richtung Braunschweig.<br />

Kurz nachdem Sie vor dem auf der rechten Seite liegenden Haupteingang der FAL links Richtung Stadtmitte auf der Bundesallee<br />

abgebogen sind, biegen Sie rechts in die Stauffenbergstraße ab. Fahren Sie dann sofort rechts in die Julius-Leber-Straße. Die Hausnummer<br />

50 ist das letzte Haus auf der rechten Seite, bevor die Julius-Leber-Straße in die Stauffenbergstraße übergeht.<br />

PS: Auf meiner Internetseite finden Sie auch eine direkten Link zum elektronischen Stadtplan der Stadt Braunschweig.<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 26 <strong>von</strong> 26<br />

19.06.2008 C:\Daten\BiB\2008\00-Dokumente\Leistungsprofil-40.doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!