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Die Eingaberegeln des Zolls - DAKOSY ...

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Seite 4von 44A. Zollamt Waltershof -Arbeitsgebiet 10-,i) Finkenwerderstraße 4, 21129 Hamburgii) Am Ballinkai 1, 21129 Hamburg(auf dem Betriebsgelände <strong>des</strong> Containerterminals Altenwerder -ZaT CTA-)B. Zollamt Waltershof -Arbeitsgebiet 20-,Indiastraße 4, 20457 Hamburg.Dort ist eine Gestellung auch vorzunehmen, sofern --trotz Erfassung der Daten in ZAPP--(weitere) Zolldokumente existieren, die eine Gestellung der Waren auf dem Amtsplatzerforderlich machen.<strong>Die</strong>ses ist u.a. bei Vorliegen folgender Dokumente der Fall:• Kontrollexemplare T5• Begleitende Verwaltungs-/Handelsdokumente für die Beförderungverbrauchsteuerpflichtiger Waren• Versandbegleitdokumente (z.B. T1, TIR)• in Nicht-EU-Ländern ausgestellte Carnet ATA• Anträge auf Erstattung / Erlass von Eingangsabgaben aufgrund vonArtikel 236 bis 239 der Verordnung (EG) Nr. 2454/93- Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO); Vordruck 0223/0224• Erledigungsblätter zum Verwendungsschein / zur aktiven Veredelung nach Artikel505 Buchstabe b) ZK-DVO; Vordruck 0277.3.Erfassungsgrundlage ist grundsätzlich das Dokument mit dem bzw. das Verfahren in demdie Waren in Hamburg angeliefert werden. Das Erfordernis ggf. abzugebender summarischerAusgangsanmeldungen ist jedoch zu beachten.Im elektronischen Ausfuhrverfahren ist es u.U. möglich, dass das Ausfuhrbegleitdokument(noch) nicht ausgestellt worden ist. In einem solchen Fall ist die Erfassung in ZAPP anhandgeeigneter Ausdrucke aus der DV-Anwendung <strong>des</strong> Teilnehmers, der die elektronischeAusfuhranmeldung / Versendungsanmeldung erstellt hat --ggf. ergänzt um den Ausdruck derMRN + Barcode-- vorzunehmen. Gleiches gilt für summarische Ausgangsanmeldungen, fürdie generell die Ausstellung von Begleitdokumenten nicht vorgesehen ist.ER-04.01.2013.doc

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