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Die Eingaberegeln des Zolls - DAKOSY ...

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Seite 36von 44MITWIEDERAUSFUHRMITTEILUNGENEinzugeben sind Sendungen, die in einem Nicht-EU-Hafen wieder gelöscht werden und fürdie weder eine Ausfuhranmeldung (in elektronischer, schriftlicher, mündlicher oderkonkludenter Form) noch eine summarische Ausgangsanmeldung (in elektronischer oderschriftlicher Form) beim Zollamt Waltershof -Arbeitsgebiet 30- als Ausgangszollstelleabzugeben ist oder abgegeben wird.<strong>Die</strong>ses sind Sendungen, für die die Voraussetzungen in dem unterhttp://www.dakosy.de/loesungen/zollabwicklung/zapp-sea/eingaberegeln/eingestellten Dokument „Wiederausfuhrmitteilung“ erfüllt sind.Hierunter fallen auch Waren, die von einem Carnet ATA begleitet werden.Als Empfänger ist die Person anzugeben, der die Waren im angemeldeten Bestimmungslandtatsächlich geliefert werden.<strong>Die</strong> Wiederausfuhrmitteilung unter dem Anmeldefall MIT ist grundsätzlich bei der letzten<strong>Zolls</strong>telle vor dem endgültigen Verlassen <strong>des</strong> Zollgebiets der Gemeinschaft abzugeben. Fürüber den Hafen Hamburg seewärts verladene Sendungen ist das Zollamt Waltershof-Arbeitsgebiet 30- zuständig, sofern die Waren auf dem Weg in das Bestimmungslandaußerhalb der EU nicht noch einmal in einem anderen Hafen der Europäischen Uniongelöscht werden. Ein weiterer Halt <strong>des</strong> Schiffes in der Europäischen Union ist unschädlich,sofern die Waren an Bord <strong>des</strong> Schiffes verbleiben.ER-04.01.2013.doc

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