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Die Eingaberegeln des Zolls - DAKOSY ...

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Seite 30von 44(333.05.) Teile zur Ausbesserung von im Gemeinschaftsgebiet zugelassenenKraftfahrzeugen, die während der vorübergehenden Verwendung außerhalb <strong>des</strong>Gemeinschaftsgebiets reparaturbedürftig geworden sind;(333.06.) Gegenstände, die von Behörden und <strong>Die</strong>nststellen der EuropäischenGemeinschaften oder eines ihrer Mitgliedstaaten zur Erledigung dienstlicher Aufgaben oderzur eigenen dienstlichen Verwendung, zur Lagerung oder Ausbesserung ausgeführt werden;(333.07.) Gegenstände, die der Bun<strong>des</strong>wehr auf Grund von ihr erteilter Aufträge geliefertwerden, sowie Gegenstände zur Erledigung dienstlicher Aufgaben im Rahmen voninternationalen Abkommen, Übereinkommen und Verträgen;(333.08.) Geschenke, die Staatsoberhäupter, Regierungs- und Parlamentsmitglieder imRahmen zwischenstaatlicher Beziehungen mit Drittländern von amtlichen Stellen erhalten;(333.09.) Orden, Ehrengaben, Ehrenpreise, Denkmünzen und Erinnerungszeichen, die nichtals Handelswaren ausgeführt werden;(333.10.) Diplomaten- und Konsulargut;(333.11.) Särge mit Verstorbenen, Urnen mit der Asche Verstorbener nebst den zugehörigenGegenständen für ihre Ausschmückung; Gegenstände zum Ausbau, zum Erhalten oderAusschmücken von Gräbern und Totengedenkstätten, die nicht als Handelswaren ausgeführtwerden;(333.12.) Brieftauben, die nicht als Handelswaren ausgeführt werden;(333.13.) Behälter (z. B. andere als unter lfd. Nummer 3 genannte Container) undGroßraumbehältnisse, die wie diese verwendet werden sowie Ladehilfsmittel, soweit diesenicht Gegenstand eines Handelsgeschäftes sind;(333.14.) Waren, die von Reisenden zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch oderüblicherweise zur Ausübung ihres Berufes mitgeführt oder ihnen zu diesen Zwecken vorausgesandt oder nachgesandt werden; nicht zum Handel bestimmte Waren, diegemeinschaftsfremde Reisende im Gemeinschaftsgebiet erworben haben und bei derAusreise mitführen;ER-04.01.2013.doc

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