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Die Eingaberegeln des Zolls - DAKOSY ...

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Seite 3von 441.Das Zollamt Waltershof -Arbeitsgebiet 30- überwacht als Ausgangszollstelle den Ausgangüber den Hafen Hamburg seewärts ausgehender Warensendungen.Im Ausfuhrverfahren ist es für im Seeverkehr ausgeführte Sendungen ausreichend, dass dieWaren (auch nur) vorübergehend das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen, um dieZuständigkeit <strong>des</strong> Zollamtes Waltershof -Arbeitsgebiet 30- als Ausgangszollstelle zubegründen. D.h. in diesen Fällen ist es zulässig, dass die Waren noch einmal in einen Hafender EU verbracht und ggf. dort wieder gelöscht werden.Im Zuge der Abgabe von summarischen Ausgangsanmeldungen bzw.Wiederausfuhrmitteilungen hingegen ist eine Zuständigkeit als Ausgangszollstelle nurgegeben, sofern die Waren nicht noch einmal in einem Hafen der EU wieder gelöschtwerden.Bestimmte Mitteilungspflichten (Gestellungs- bzw. Vorabmitteilungspflichten) im Rahmen derAusfuhr und Wiederausfuhr werden mit Erfassung der Daten im IT-System ZAPP(Zollausfuhrüberwachung im Paperless Port) unterstützt. Über eine Schnittstelle bedient dasIT-System ZAPP zusätzlich das zolleigene IT-System ATLAS (Automatisiertes Tarif- undLokales Zollabwicklungssystem) zur Steuerung der Prozesse in der Ausgangsüberwachungim elektronischen Ausfuhrverfahren AES (Automated Export System) / ECS (Export ControlSystem) im Teilnehmerverfahren.2.Eine Erfassung der Daten in ZAPP kommt nur in Betracht, sofern das Unternehmen,welches die Waren an Bord <strong>des</strong> Schiffes verlädt (Kaibetrieb), die Hafenreferenzen(Z-/S-/B-Nummern) und die dazugehörigen Statusmeldungen empfängt. In allen anderenFällen ist eine Erfassung der Daten nicht vorgesehen.Sofern keine Teilnehmerabwicklung in der Ausgangsüberwachung erfolgt, ist eine Gestellungder Waren auf einem der nachfolgend genannten Amtsplätzen <strong>des</strong> Zollamtes Waltershoferforderlich:ER-04.01.2013.doc

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