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Die Eingaberegeln des Zolls - DAKOSY ...

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Seite 10von 4411.Im zweistufigen elektronischen Ausfuhrverfahren erhält das Zollamt Waltershof-Arbeitsgebiet 30- die Daten der Ausfuhranmeldung / Versendungsanmeldung bereits mitÜberlassung der Waren zur Ausfuhr im Inland, vorausgesetzt, in der Ausfuhranmeldung /Versendungsanmeldung ist das Zollamt Waltershof (DE004851) als Ausgangszollstelleangemeldet worden. Das Zollamt Waltershof -Arbeitsgebiet 30- hat hierdurch die Möglichkeit,bereits rechtzeitig vor Eintreffen der Sendung eine Kontrollbewertung <strong>des</strong> übermitteltenDatensatzes vorzunehmen und in der ATLAS-Anwendung zu hinterlegen. Bei Ankunft derWarensendung am zugelassenen Gestellungsort wird dann unverzüglich mitgeteilt, ob eineKontrolle vorgesehen ist oder der Ausgang der Warensendung unmittelbar erfolgen kann. Imeinstufigen Ausfuhrverfahren ist eine Vorbewertung nicht möglich.Ist das Zollamt Waltershof nicht als Ausgangszollstelle in der Ausfuhranmeldung /Versendungsanmeldung angemeldet worden, werden die Daten der Ausfuhranmeldung erstmit Generierung der Ankunftsnachricht an ATLAS übermittelt. In einem solchen Fall wird dasErgebnis der Kontrollbewertung erst nach zeitlicher Verzögerung (maximal 2 Stunden nachGenerierung der Ankunftsnachricht) übermittelt.12.<strong>Die</strong> Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im Steueraussetzungsverfahrenerfolgt grundsätzlich im Rahmen <strong>des</strong> EU-einheitlichen IT-Verfahren EMCS (ExciseMovement and Control System). Im EMCS-Verfahren, wird der Ausgang ausverbrauchsteuerrechtlicher Sicht anhand <strong>des</strong> Ausfuhrverfahrens (Anmeldefall AES / AEM /AUS) überwacht. Für die Datenerfassung in ZAPP ist daher bei Beförderung im EMCS-Verfahren das Ausfuhrbegleitdokument bzw. die Ausfuhranmeldung /Versendungsanmeldung in Papierform Grundlage für die Erfassung der Daten in ZAPP.ER-04.01.2013.doc

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