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Hessische Gemeindestatistik 2013 - Werra-Meißner-Kreis

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– 15 –Realsteueraufbringungskraft (Spalte 245): Als Realsteueraufbringungskraft wird die mittels landesdurchschnittlicherHebesätze berechnete Summe der fiktiven Istaufkommen von Grundsteuer A (Gr.-Nr. 000),Grundsteuer B (Gr.-Nr. 001) und Gewerbesteuer (Gr.-Nr. 003) bezeichnet.Realsteuerhebesätze (Spalten 246 bis 248): Von den Gemeinden in der Haushaltssatzung festgelegte Prozentsätze,die auf die Steuermessbeträge der jeweiligen Realsteuer anzuwenden sind. Angaben bezogen aufdie Einwohner nach dem Ergebnis der Bevölkerungsfortschreibung zum 30.6. des Jahres.Personal der Gemeinden und Gemeindeverbände am 30.06.2012Spalten 249 bis 264Organisations-/BeschäftigungsbereicheEs werden drei Organisations-/Beschäftigungsbereiche unterschieden:1. Der Kernhaushalt enthält alle im Haushalt geführten Ämter und Einrichtungen.2. Die Sonderrechnungen ohne Krankenhäuser umfassen die — bis auf die Krankenhäuser — aus den Haushalten ausgegliedertenEinrichtungen und Unternehmen (z. B. Eigenbetriebe).3. Die als Sonderrechnungen geführten, rechtlich unselbstständigen Krankenhäuser.Beamte sind Bedienstete, die — auf Lebenszeit, Zeit, Probe, Widerruf — durch eine Ernennungsurkunde indas Beamtenverhältnis berufen worden sind. Nicht als Beamte zählen Arbeitnehmer, die nach einem Besoldungsgesetzbezahlt werden.Arbeitnehmer sind alle in einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis Beschäftigten, die in der Regel inder Rentenversicherung für Angestellte oder für Arbeiter versicherungspflichtig sind, einschließlich Arbeitnehmerin Ausbildung. Die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern ist durch die Einführung desTVöD entfallen.Vollzeitbeschäftigte sind Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche volle Wochenarbeitsstundenzahlbeträgt.Bei den Teilzeitbeschäftigten unterscheidet man drei Gruppen:- Beschäftigte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit- Beschäftigte mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit- AltersteilzeitbeschäftigteDie Altersteilzeit erleichtert Beschäftigten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, den Übergang in denRuhestand. Im Blockmodel schließt sich an die Arbeitsphase mit der bisher üblichen Arbeitszeit eine Freistellungsphasean, was zu einer früheren Beendigung des aktiven Berufslebens führt. Im Teilzeitmodell wirddie bisher übliche Arbeitszeit während der Gesamtlaufzeit auf die Hälfte reduziert, was einen gleitendenÜbergang in den Ruhestand ermöglicht.In den Landkreisergebnissen sind (zusätzlich zu den Summen der zugehörigen Gemeinden) die Werte für die Landkreisverwaltungenenthalten. Die Landessumme enthält außerdem die Ergebnisse des Landeswohlfahrtsverbandes.Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2007 (3-jährlich)Spalten 265 bis 271Steuerpflichtige: Unter den Steuerpflichtigen werden unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige (Pflichtveranlagte)und Lohnsteuerpflichtige (Nicht- oder Antragsveranlagte) zusammen nachgewiesen. Die Zählung derSteuerpflichtigen erfolgt je Alleinstehenden oder je getrennt veranlagten Ehegatten bzw. je zusammenveranlagtenEhepaar.Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen und zu versteuerndes Einkommen: Dasfolgende Schema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens klärt die Bedeutung der einzelnen Begriffeund deren Zusammenhang:Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft+ Einkünfte aus Gewerbebetrieb+ Einkünfte aus selbständiger Arbeit+ Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit+ Einkünfte aus Kapitalvermögen+ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung+ Sonstige Einkünfte= Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Satz 2 EStG)+ Hinzurechnungsbetrag (§ 52 Abs. 3 Satz 3 EStG, sowie § 8 Abs. 5 Satz 2 AIG)= Summe der Einkünfte<strong>Hessische</strong> <strong>Gemeindestatistik</strong> <strong>2013</strong> © <strong>Hessische</strong>s Statistisches Landesamt, Wiesbaden, <strong>2013</strong>

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