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Hessische Gemeindestatistik 2013 - Werra-Meißner-Kreis

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– 14 –Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände 2012Spalten 224 bis 248Die Landkreisergebnisse enthalten – zusätzlich zu den Summen der zugehörigen Gemeinden – die Werte fürdie Landkreisverwaltungen, die Landessumme enthält außerdem noch die Ergebnisse des Landeswohlfahrtsverbandes.Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushalts (Spalte 224): Summe der kassenmäßigen Einnahmen desVerwaltungshaushalts nach den Ergebnissen der vierteljährlichen Gemeindefinanzstatistik (interne Gr.-Nr.299) abzüglich der Gewerbesteuerumlage (Gr.-Nr. 810).Gesamteinnahmen des Vermögenshaushalts (Spalte 225): Summe der kassenmäßigen Einnahmen desVermögenshaushalts nach den Ergebnissen der vierteljährlichen Gemeindefinanzstatistik (interne Gr.-Nr.398).Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts (Spalte 226): Summe der kassenmäßigen Ausgaben desVerwaltungshaushalts nach den Ergebnissen der vierteljährlichen Gemeindefinanzstatistik (interne Gr.-Nr.899) abzüglich der Gewerbesteuerumlage (Gr.-Nr. 810), ohne Deckung von Sollfehlbeträgen (Gr.-Nr. 892).Gesamtausgaben des Vermögenshaushalts (Spalte 227): Summe der kassenmäßigen Ausgaben des Vermögenshaushaltsnach den Ergebnissen der vierteljährlichen Gemeindefinanzstatistik (interne Gr.-Nr. 998)ohne Deckung von Sollfehlbeträgen (Gr.-Nr. 992).Bauausgaben (Spalte 228): Summe der Kosten für Baumaßnahmen (Gr.-Nr. 94, 95, 96). Zu den Baumaßnahmenzählen auch alle Baunebenkosten, Ersätze des Vermögenshaushalts an den Verwaltungshaushalt(für die einer Investition zuzurechnenden Personal- und Sachaufgaben sowie Zinsen während der Bauzeit),Ausgaben für wesentliche Bestandteile der Bauten und wertsteigernde Ausgaben zur Unterhaltung des unbeweglichenVermögens.Schlüsselzuweisungen (Spalte 229): Allgemeine Finanzzuweisungen des Landes an seine kommunalen Gebietskörperschaften.Die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung gestellte Finanzausgleichsmassedes Landes wird — nach Abzug der Beträge für die Allgemeine Finanzzuweisung an denLandeswohlfahrtsverband Hessen, für besondere Finanzzuweisungen und für die Ausgaben zur Finanzierungvon Investitionen — als Schlüsselzuweisung (Gr.-Nr. 041) auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt. Der Verteilungsschlüsselbestimmt sich nach den jeweils gültigen Rechtsgrundlagen des kommunalen Finanzausgleichs.Schuldenstand (Spalte 230): Nachgewiesen werden die Investitionskredite der Kernhaushalte. Nicht einbezogenwurden also beispielsweise die Schulden der kommunalen Eigenbetriebe.Kreditaufnahmen und Schuldentilgungen (Spalten 232, 233): In der Zeit vom 1.1. bis 31.12. des jeweiligenJahres aufgenommene und im Haushalt vereinnahmte Kredite und Schuldentilgungen; ohne Kassenkrediteund innere Darlehen.Kassenkredite/Kredite zur Liquiditätssicherung (Spalte 234): Unter Kassenkrediten (auch als Kassenverstärkungskreditebezeichnet) werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst, welche die Berichtseinheitenzur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen eingehen. Sie dienen nicht der Ausgabendeckung(keine investiven Zwecke), sondern der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft bzw. derLiquiditätssicherung.Finanzvermögen (Spalte 235): Das Finanzvermögen der Gemeindehaushalte wird im Rahmen der Finanzvermögenstatistikjährlich zum 31. Dezember erhoben. Neben dem Bestand an Bargeld und Einlagen wird dasVermögen aus Wertpapieren sowie Ausleihungen, Anteilsrechten und sonstigen Forderungen im Rahmen derStatistik einbezogen.Steuereinnahmen insgesamt (Spalte 239): Kassenmäßige Einnahmen aus Realsteuern (Gr.-Nr. 00), demGemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern (Gr.-Nr. 01), anderen Steuern (Gr.-Nr. 02) sowie steuerähnlichenEinnahmen (Gr.-Nr. 03) abzüglich Gewerbesteuerumlage (Gr.-Nr. 810).Gemeindliche Steuereinnahmekraft (Spalte 240): Die gemeindliche Steuereinnahmekraft ist hier wie folgtberechnet: Realsteueraufbringungskraft (siehe unten) + Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Gr.-Nr.010) + Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Gr.-Nr. 012) ./. Gewerbesteuerumlage (Gr.-Nr. 810).Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern (Spalte 241): Der Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern(Gr.-Nr. 01) setzt sich zusammen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Gr.-Nr. 010)und dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Gr.-Nr. 012).Gewerbesteuereinnahmen (Spalte 243): Aufkommen der Gewerbesteuer (Gr.-Nr. 003) abzüglich der je zurHälfte an Bund und Land abzuführenden Gewerbesteuerumlage (Gr.-Nr. 810).Grundsteuern (Spalte 244): Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Gr.-Nr. 000) undGrundsteuer B für Wohn- und Betriebsgrundstücke (Gr.-Nr. 001).<strong>Hessische</strong> <strong>Gemeindestatistik</strong> <strong>2013</strong> © <strong>Hessische</strong>s Statistisches Landesamt, Wiesbaden, <strong>2013</strong>

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