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Hessische Gemeindestatistik 2013 - Werra-Meißner-Kreis

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– 12 –Entgelte: Bruttobeträge einschl. aller Zuschläge (z. B. Akkord- und Schichtzuschläge, Gratifikationen usw.),aber ohne die Pflichtanteile des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Nicht erfasst werden allgemeine sozialeAufwendungen (z. B. Kosten für Kantinen, Werkskindergärten usw.) und Vergütungen, die als Spesensatzanzusehen sind.Umsätze: Rechnungsbeträge ohne Mehrwertsteuer der aus eigener Produktion stammenden Lieferung sowieder ausgeführten Reparaturen, Montagen, Lohnarbeiten und Lohnveredlungen einschl. der darin enthaltenenVerbrauchssteuern sowie der Kosten für Fracht, Transportversicherung, Porto, Verpackung und Spesen, auchwenn diese gesondert berechnet wurden. Eingeschlossen sind der Umsatz aus Verkauf von Energie, Nebenerzeugnissenund verkaufsfähigen Produktionsrückständen sowie der Umsatz aus sonstigen Betriebsteilen,so z. B. baugewerblicher Umsatz, der Umsatz aus Handelsware, aus Vermietungen und Verpachtungenvon betrieblichen Anlagen und Einrichtungen, aus Lizenzverträgen u. Ä. Nicht einbezogen werden außerordentlicheund betriebsfremde Erträge, wie z. B. Erlöse aus dem Verkauf von Anlagegütern. Da es sichgrundsätzlich um fakturierte Werte handelt, enthalten die Umsätze nicht den Wert von Lieferungen, die innerhalbeines Unternehmens von Werk zu Werk erfolgen. Es kann daher vorkommen, dass Erzeugnisse, diein einem <strong>Kreis</strong> produziert wurden, im Umsatz eines anderen <strong>Kreis</strong>es oder sogar eines anderen Landes enthaltensind. Die regional gegliederten Umsätze entsprechen somit z. T. nicht der Produktion in den einzelnen<strong>Kreis</strong>en oder der im Land.Inlandsumsatz: Umsatz mit Abnehmern in der Bundesrepublik Deutschland (einschl. Umsatz mit den imBundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften).Auslandsumsatz: Direktumsatz der Betriebe mit Abnehmer im Ausland und – soweit einwandfrei erkennbar —Umsatz mit deutschen Exporteuren.Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art undihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig (§ 2 Abs. 3 UStG). Als gewerblicheoder berufliche Tätigkeit gelten außerdem gemäß § 2 Abs. 3 UStG bestimmte, gesondert angeführteAktivitäten.Bauhauptgewerbe im Juni 2012 (Ergänzungserhebung)Spalten 167 bis 171Berichtskreis: Alle Betriebe des Bauhauptgewerbes, also einschließlich schwerpunktmäßig bauhauptgewerblichtätiger Betriebe von Unternehmen außerhalb des Bauhauptgewerbes.Betriebe: Örtlich erfasste Betriebseinheiten einschließlich der zugehörigen Verwaltungs- und Hilfseinrichtungender in Hessen gelegenen Bauniederlassungen (auch Baustellen mit eigenem Bau- bzw. Lohnbürosowie Arbeitsgemeinschaften) von Unternehmen des Bauhauptgewerbes sowie anderen Unternehmen mitSitz innerhalb und außerhalb des Landes Hessen.Beschäftigte: Alle im Betrieb tätigen Personen (z. B. auch Vorstandsmitglieder, Direktoren, Volontäre, Heimarbeiter,Praktikanten und Auszubildende) einschließlich tätiger Inhaber und mithelfender Familienangehöriger(auch unbezahlter, soweit sie mindestens 55 Stunden monatlich im Betrieb tätig sind).Geleistete Arbeitsstunden: Alle von Inhabern, Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden auf Baustellen,Bauhöfen und in Werkstätten tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Arbeitsstunden. Nicht einbezogensind die für Bürotätigkeit geleisteten Arbeitsstunden.Entgelte: Bei den Entgelten ist die Summe der lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge (Bar- und Sachbezüge)angegeben. Diese verstehen sich ohne Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung,ohne Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes, ohne Winterbau-Umlage, ohne Aufwendungenfür die betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, ohne gezahltes Vorruhestandsgeld. Inden Entgelten sind auch Bezüge von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Kräftenenthalten, soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit anzusehen sind.Umsatz des Vorjahres: Baugewerblicher Umsatz, Umsatz aus sonstigen Erzeugnissen und aus industriellen/handwerklichenDienstleistungen sowie Umsatz aus Handelsware und aus sonstigen nichtindustriellen/handwerklichenTätigkeiten.Baugenehmigungen und Baufertigstellungen 2012Spalten 172 bis 212Gebäude: Frei stehendes oder durch Brandmauer von einem anderen getrenntes Bauwerk. Bei Doppel-,Gruppen- oder Reihenhäusern zählt jedes einzelne, von dem anderen durch eine vom Dach bis zum Kellerreichende Trennmauer geschiedene Bauwerk als selbstständiges Gebäude.<strong>Hessische</strong> <strong>Gemeindestatistik</strong> <strong>2013</strong> © <strong>Hessische</strong>s Statistisches Landesamt, Wiesbaden, <strong>2013</strong>

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