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Hessische Gemeindestatistik 2013 - Werra-Meißner-Kreis

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– 10 –Erfassungsgrenzen ab 20105 ha landw. genutzte Fläche10 ha Waldfläche bzw. KUP 1)10 Stück Rinder50 Stück Schweine10 Stück Zuchtsauen20 Stück Schafe20 Stück Ziegen1000 Stück Geflügel________1) Kurzumtriebsplantagen.50 Ar bestockte Rebfläche50 Ar Obstanlagen50 Ar Tabak50 Ar Baumschulen50 Ar Gemüseanbau im Freiland30 Ar Blumen und Zierpflanzen im Freiland50 Ar Heil- und Gewürzpflanzen10 Ar Gemüse unter Glas10 Ar Blumen und Zierpflanzen unter Glas10 Ar SpeisepilzeLandwirtschaftliche Betriebe nach Größenklassen der landwirtschaftlich genutzten Fläche 2010Spalten 108 bis 116Landwirtschaftlicher Betrieb: Als Betrieb ist diejenige technisch-wirtschaftliche Einheit zu verstehen, diemindestens eine der Erfassungsgrenzen der Agrarstatistik erreicht, für Rechnung eines Inhabers (Betriebsinhaberoder Gesellschaft) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- oderforstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt.Nachgewiesen werden alle Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens 5 Hektar(ha) bzw. darunter mit entsprechenden Erzeugungseinheiten.Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF): Summe der genutzten Fläche von Ackerland, Dauergrünland, Gartenland,Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturenaußerhalb des Waldes. Ebenfalls enthalten sind stillgelegte Flächen mit Beihilferegelung.Bodennutzung in den landwirtschaftlichen Betrieben 2010Spalten 117 bis 130Betriebssitzprinzip: Die Flächen werden in der Gemeinde nachgewiesen, in der sich der Betriebssitz desBewirtschafters befindet, ohne Rücksicht darauf, in welchen Gemarkungen die Flächen liegen. Nachgewiesenwerden alle Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens 5 ha bzw. darunter mitentsprechenden Erzeugungseinheiten. Siehe auch Punkt 4.Dauergrünland: Zum Dauergrünland zählen Wiesen und Mähweiden, Weiden mit Almen, Hutungen undStreuwiesen sowie aus der Erzeugung genommenes Dauergrünland mit Beihilfe-/Prämienanspruch. Ebenfallszum Dauergrünland rechnen auch Grünlandflächen mit Obstbäumen, sofern das Obst nur die Nebennutzung,die Gras- oder Heugewinnung aber die Hauptnutzung darstellt; andernfalls zählen diese Flächen zu den Obst-,Beeren- oder Nussanlagen und werden unter den Dauerkulturen nachgewiesen.Nicht zum Dauergrünland rechnen Ackerwiesen und -weiden, wenn diese die Fläche mindestens 1 Jahr bisweniger als 5 Jahre beanspruchen. Ferner zählen Grünlandflächen, die aus sozialen, wirtschaftlichen o. ä.Gründen nicht mehr genutzt werden (Sozialbrache) nicht zum Dauergrünland, sondern werden unter dendauerhaft aus der landwirtschaftlichen Produktion genommenen Flächen ohne Prämienanspruch erfasst.Ackerland: Flächen der landwirtschaftlichen Feldfrüchte (einschl. Ackergrünland), des Gemüses, der Erdbeerenund anderer Gartengewächse im feldmäßigen Anbau und im Erwerbsgartenbau, auch unter Glas.Getreide: Einschl. Körnermais und Corn-Cob-Mix.Ausgewählte Merkmale der landwirtschaftlichen Betriebe 2010Spalten 131 bis 142Betriebe mit ökologischem Landbau: Betriebe, die einem Kontrollverfahren zum ökologischen Landbau nachder Verordnung (EG) Nr. 834/2007 unterliegen.<strong>Hessische</strong> <strong>Gemeindestatistik</strong> <strong>2013</strong> © <strong>Hessische</strong>s Statistisches Landesamt, Wiesbaden, <strong>2013</strong>

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