13.07.2015 Aufrufe

Forts. - Bonner Stadtsoldaten-Corps von 1872 eV

Forts. - Bonner Stadtsoldaten-Corps von 1872 eV

Forts. - Bonner Stadtsoldaten-Corps von 1872 eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Et Stippeföttche is onsVon Rechtsanwältin Claudia Heinzefeldpo–t des <strong>Bonner</strong> <strong>Stadtsoldaten</strong>-<strong>Corps</strong> – Session 2013/2014Aus der Tradition der<strong>Bonner</strong> <strong>Stadtsoldaten</strong>ist der Stippeföttche-Danz nicht wegzudenken. Als<strong>1872</strong> das <strong>Corps</strong> gegründet wurde,gehörte das Stippeföttche alsMarkenzeichen des <strong>Corps</strong> dazu.Was lag näher als sich in der heutigenZeit das dem <strong>Corps</strong> zugeordneteMarkenzeichen rechtlich schützenzu lassen.Aber auch der Trommler ist ein Markenzeichendes <strong>Corps</strong> und hat ebensoeine Assoziation zum <strong>Bonner</strong> <strong>Stadtsoldaten</strong>-<strong>Corps</strong>.Aber was wären die beiden Markenzeichenohne den markantenSchriftzug <strong>Bonner</strong><strong>Stadtsoldaten</strong>. Die Zusammenhörigkeitdes Emblemsund des Schriftzugs stellen dieEinheit unseres <strong>Corps</strong> dar. Solag es nahe, beim DeutschenPatent- und Markenamt dieErkennungsmerkmale unseres<strong>Corps</strong> zu sichern.Aufgrund eines Beschlussesdes Generalstabshabe ich die Logos und denSchriftzug als Wort-/Bildmarkenbeantragt einzutragen. Erfreulicherweisehat das Deutsche Patent- undMarkenamt dem Antrag der SozietätHeinze & Heinze folgend alle dreiMarken registriert und entsprechendeEintragungsurkunden erstellt.Widersprüche Dritter sind nicht erhobenworden.Damit stehen die Nutzung desStippeföttchens, des Trommlers undder dazugehörende Schriftzug„<strong>Bonner</strong> <strong>Stadtsoldaten</strong>“ einzigund allein unserem <strong>Corps</strong> zu.Die Nutzung ist auf die Bereichebeantragt, diefür eine Verwendungdes <strong>Corps</strong> sinnvoll sind,sei es in Merchandise-Artikeln oder im alltäglichenGebrauch.In unserem Zeughausfindet mandas Stippeföttche inunserer Bleiverglasung einesFensters und es ist auf denBiergläsern zu sehen.Markenrechte verfallen, wenn siefünf Jahre lang nicht vom Marken-rechtsinha-ber benutztwerden undso könntendannDritte dieLöschungder Markenrechteverlangen.Dies istaus derlangen-Traditionunseres<strong>Corps</strong>auchzukünftignicht zu erwarten. Alledrei Marken sind regelmäßig imGebrauch, sodass das Risiko, dassunser Markenschutz verfällt, kaumgegeben ist.Der somit vom Gesetz vorgeseheneBenutzungszwang wird <strong>von</strong> Seitendes <strong>Corps</strong> erfüllt.Damit hat das <strong>Corps</strong>, die Traditionwahrend, in die Zukunft schauend,den Fortbestand der traditionsgeborenenErkennungszeichen gesichert.26Et Stippeföttche is ons

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!