Forts. - Bonner Stadtsoldaten-Corps von 1872 eV
Forts. - Bonner Stadtsoldaten-Corps von 1872 eV
Forts. - Bonner Stadtsoldaten-Corps von 1872 eV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Et Stippeföttche is onsVon Rechtsanwältin Claudia Heinzefeldpo–t des <strong>Bonner</strong> <strong>Stadtsoldaten</strong>-<strong>Corps</strong> – Session 2013/2014Aus der Tradition der<strong>Bonner</strong> <strong>Stadtsoldaten</strong>ist der Stippeföttche-Danz nicht wegzudenken. Als<strong>1872</strong> das <strong>Corps</strong> gegründet wurde,gehörte das Stippeföttche alsMarkenzeichen des <strong>Corps</strong> dazu.Was lag näher als sich in der heutigenZeit das dem <strong>Corps</strong> zugeordneteMarkenzeichen rechtlich schützenzu lassen.Aber auch der Trommler ist ein Markenzeichendes <strong>Corps</strong> und hat ebensoeine Assoziation zum <strong>Bonner</strong> <strong>Stadtsoldaten</strong>-<strong>Corps</strong>.Aber was wären die beiden Markenzeichenohne den markantenSchriftzug <strong>Bonner</strong><strong>Stadtsoldaten</strong>. Die Zusammenhörigkeitdes Emblemsund des Schriftzugs stellen dieEinheit unseres <strong>Corps</strong> dar. Solag es nahe, beim DeutschenPatent- und Markenamt dieErkennungsmerkmale unseres<strong>Corps</strong> zu sichern.Aufgrund eines Beschlussesdes Generalstabshabe ich die Logos und denSchriftzug als Wort-/Bildmarkenbeantragt einzutragen. Erfreulicherweisehat das Deutsche Patent- undMarkenamt dem Antrag der SozietätHeinze & Heinze folgend alle dreiMarken registriert und entsprechendeEintragungsurkunden erstellt.Widersprüche Dritter sind nicht erhobenworden.Damit stehen die Nutzung desStippeföttchens, des Trommlers undder dazugehörende Schriftzug„<strong>Bonner</strong> <strong>Stadtsoldaten</strong>“ einzigund allein unserem <strong>Corps</strong> zu.Die Nutzung ist auf die Bereichebeantragt, diefür eine Verwendungdes <strong>Corps</strong> sinnvoll sind,sei es in Merchandise-Artikeln oder im alltäglichenGebrauch.In unserem Zeughausfindet mandas Stippeföttche inunserer Bleiverglasung einesFensters und es ist auf denBiergläsern zu sehen.Markenrechte verfallen, wenn siefünf Jahre lang nicht vom Marken-rechtsinha-ber benutztwerden undso könntendannDritte dieLöschungder Markenrechteverlangen.Dies istaus derlangen-Traditionunseres<strong>Corps</strong>auchzukünftignicht zu erwarten. Alledrei Marken sind regelmäßig imGebrauch, sodass das Risiko, dassunser Markenschutz verfällt, kaumgegeben ist.Der somit vom Gesetz vorgeseheneBenutzungszwang wird <strong>von</strong> Seitendes <strong>Corps</strong> erfüllt.Damit hat das <strong>Corps</strong>, die Traditionwahrend, in die Zukunft schauend,den Fortbestand der traditionsgeborenenErkennungszeichen gesichert.26Et Stippeföttche is ons