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2 MB - Hesse Newman

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Konzernabschluss 2012 | Anhang2.4 Standards, Interpretationen und Änderungen,die noch nicht von der EU-Kommission übernommen wurdenIm Folgenden werden die vom IASB veröffentlichten Standards, Änderungen und Interpretationen aufgeführt, welchemangels Annahme durch die EU-Kommission noch nicht angewendet wurden:Standard/ Bezeichnung des Standards bzw. der Interpretation Veröffentlichung Inkraft-Interpretation (neu oder geändert) IASB tretenIFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung 16.12.11 2015Diverse Annual Improvement Projekt 2009-2011 17.05.12 2013IFRS 10-12 Änderungen zu den Standards 28.06.12 2013IFRS 10, 12 Änderungen zu den Standards (inklusive IAS 27) 20.12.12 2014Der am 28. Oktober 2010 neu herausgegebene StandardIFRS 9 ersetzt die ursprüngliche Veröffentlichungvom 12. November 2009 und regelt nunmehr insbesonderedie Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten.Am 16. Dezember 2011 hat der IASB das Inkrafttretenvon Anfang 2013 auf Anfang 2015 verschoben sowieErleichterungsvorschriften für die Darstellung von Vergleichszahlenund damit in Zusammenhang stehendeAngaben in IFRS 7 geändert.2.5 Änderungen der Bilanzierungs- undBewertungsmethodenGegenüber dem Vorjahr wurden die Bewertungsmethodenkonsistent angewendet. Änderungen von Bewertungsmethodenwurden nicht vorgenommen.2.6 TochterunternehmenTochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlichZweckgesellschaften), bei denen das Mutterunternehmendie Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt.Dies ist regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteilvon mehr als 50 Prozent. Bei der Beurteilung, ob Kontrollevorliegt, werden Existenz und Auswirkung potenziellerStimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind,berücksichtigt. Tochterunternehmen werden zum Zeitpunktdes Übergangs der Kontrolle auf das Mutterunternehmenmittels Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.Sie werden zum Zeitpunkt der Beendigung derKontrolle entkonsolidiert.Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgtnach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskostendes Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert derhingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenteund der entstandenen bzw. übernommenenSchulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmeneines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbareVermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeitenwerden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegendenZeitwerten erfasst, unabhängig vom Umfang der Minderheitenanteile.Der Überschuss der Anschaffungskosten desTochterunternehmens über den Anteil des Konzerns andem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögenwird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sinddie Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegendenZeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenenTochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksamdirekt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundeneKosten werden grundsätzlich als Aufwand in der jeweiligenPeriode der Entstehung der Kosten erfasst.Der Konzern behandelt Transaktionen mit Minderheitsgesellschafternwie Transaktionen mit Eigenkapitaleignerndes Konzerns. Beim Erwerb von Minderheitenanteilen wirddie Differenz zwischen dem gezahlten Betrag und dem erworbenenAnteil des Buchwerts der Nettovermögenswertedes Tochterunternehmens im Eigenkapital erfasst. Gewinneoder Verluste bei Veräußerungen an Minderheiten werdenebenfalls im Eigenkapital erfasst.Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie unrealisierteGewinne und Verluste aus Transaktionen zwischenKonzernunternehmen werden eliminiert. Bei Vorhandenseinunrealisierter Verluste wird dies jedoch als Indikator zur Notwendigkeitder Durchführung eines Wertminderungstestsfür den übertragenen Vermögenswert genommen. Die Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaftenwurden, sofern notwendig, geändert, um einekonzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.Geschäftsbericht 2012 | 51

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